1898
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Beabsichtigte Errichtung von Landmarken
[NfS. No. 1957 v. 30.7.1898]
Nach Mittheilung des Königlichen Regierungspräsidenten zu Stralsund vom 15. Juli d.J. wird beabsichtigt, zur
Bezeichnung der Zufahrt zum Hafen Crampas-Saßnitz auf Rügen Landmarken aufzustellen, bestehend aus
hölzernen Masten mit dreieckigen roth und weiß horizontal gestreiften Toppzeichen.
Die von See kommenden Schiffe haben die durch diese Landmarken bezeichnete Richtung einzuhalten, bis sie
den Molenkopf passirt haben, und dann an der inneren Seite der Mole entlang zu fahren bis zu der von den Hafenbeamten
anzuzeigenden Liegestelle.
Erste Richtbaken im Hafen Crampas-Sassnitz errichtet
Hafenbaken zu Sassnitz errichtet
[NfS. No. 3159 v. 10.12.1898]
Nach Mittheilung des Königlichen Regierungspräsidenten zu Stralsund vom 29. November d.J. sind die im Monat
Juli d.J. in Aussicht genommenen Landmarken zur Bezeichnung der Einfahrt in den Hafen Krampas-Saßnitz nunmehr
aufgestellt worden.
Außerdem ist auf dem Molenkopfe daselbst eine Nebelglocke errichtet, welche in Betrieb gesetzt wird,
sobald bei nebligem oder unsichtigem Wetter ein Schiff die Einfahrt in den Hafen sucht und solchen durch Schallsignale
kundgiebt. |
1899
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Hafenbaken zu Sassnitz
[NfS. No. 427 v. 18.2.1899]
Von den beiden im Hafen von Sassnitz errichteten Baken, deren Deckpeilung die Einfahrt bezeichnet, steht die
vordere Bake, welche als Toppzeichen ein mit der Spitze nach oben gerichtetes Dreieck aus Latten hat, in
ungefähr: 54°30´52´´N-Br. 13°38´43,5´´O-Lg.
Die hintere Bake, deren Toppzeichen ein mit der Spitze nach unten gerichtetes Dreieck aus Latten ist, steht 50 m rw.
N6°O von der vorderen Bake entfernt.
Die Deckpeilung dieser Baken führt in einem Abstande von 50 m am Molenkopf vorbei. |
1909
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Neue befeuerte Hafenbaken in Betrieb genommen
Neue Feuer im Hafen von Sassnitz
[NfS. Nr. 1591 v. 17.7.1909]
Von Mitte Juli 1909 ab bis auf weiteres befinden sich bei dem Hafen von Saßnitz folgende Feuer und Nebelsignale
vorläufig nur probeweise in Betrieb, Änderungen bleiben vorbehalten:
...
4. Das Hafenoberfeuer auf dem Hafengelände etwa 260 m N-lich vom W-Molenfeuer ist ein rotes, unterbrochenes Feuer
mit Gruppen von 2 Unterbrechungen, das nur in einem Winkel von 74° von 312° über N bis 26° sichtbar ist,
16,0 m über M-Wss. brennt und 6,0 Sm mt. Tragweite hat. Die Lichtquelle (elektrisches Glühlicht) befindet sich in
einer Aufzugslaterne am oberen Ende eines eisernen Gittermastes.
Das Hafenoberfeuer und das W-Molenfeuer (als Unterfeuer) dienen als Richtfeuer für die Hafeneinfahrt von See aus. Die
Richtlinie läuft parallel zu der etwa 100 m W-lich liegenden Baggerungsgrenze bis auf etwa 200 m Abstand vom
W-Molenkopf. Von diesem Punkte aus ist die Baggerungsgrenze auf diesen Kopf gerichtet.
Die Richtlinie wird am Tage durch den Mast des W-Molenfeuers und ein hinter dem Hafenoberfeuer auf der
Böschung des Eisenbahndammes errichtetes gleichseitiges, weißes Dreieck gekennzeichnet. Die Höhe der nach
unten gerichteten Dreieckspitze über m-Wss. beträgt 16,50 m.
Lage des Hafenoberfeuers:
54°30´45´´N-Br. 13°38´27´´O-Lg. ... |
1910
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Änderungen
[NfS. Nr. 257 v. 29.1.1910]
... Das Gerüst und das auf der Böschung des Eisenbahndammes stehende Dreieck kennzeichnen die Richtlinie für
die Hafenansteuerung bei Tage. Die genaue Lage dieser Linie ist versuchsweise durch einen senkrechten, weißen Streifen
auf dem Flacheisengitter des Gerüstes bezeichnet |
1913
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Saßnitz (Nr. 630), auf dem Kopfe
Geogr. Lage: 54°30´46´´N-Br. 13°38´29´´O-Lg.
Kennung: Ubr. Grp. r. (El-Glühlicht)
Höhe des Feuers über Mittelwasser: 15 m
Höhe des Turmes über 12,3 m über Brustmauer der W-Mole: 12,3 m
Beschreibung des Leuchtfeuergebäudes: Aufzugslaterne am oberen Ende eines Gittermastes
Bemerkungen:
Das Feuer bildet mit dem W-Molenfeuer eine Richtlinie, die etwa 65 m W-lich vom O-Molenkopf vorbeiführt.
Brennt nur, wenn die Leuchtglockenlaterne vor dem Hafen Eises halber eingezogen ist, und zwar nur für die Dauer der
Einfahrt eines Eisenbahnfährschiffes.
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1969
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Neue Richtfeuer errichtet
Richtfeuer geändert
[NfS. Nr. 1189 v. 22.3.1969]
a) Unterfeuer angezündet
Geogr. Lage: Ungf. 54°30,6´N 13°38,3´O, im Feuerträger des Feuers auf der W-Mole
Karteneintragung: Füge hinzu: Ubr.(2) 10s 10 sm
Feuerhöhe über Wasser: 8 m
b) Oberfeuer geändert
Geogr. Lage: Ungf. 54°30,7´N 13°38,4´O, etwa 1,7 Kblg 7,5° vom Unterfeuer
Karteneintragung: Ubr.(2) 10s 10 sm
Feuerhöhe über Wasser: 15 m
Feuerträger: Graue Gitterbake mit weißem, rot umrandetem ▽
Die Feuer sind in 7,5° in Linie und führen in den Hafen bis in Höhe des Feuers auf dem Kopf der O-Mole
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1971
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Kennung geändert
[NfS. Nr. 1157 v. 27.3.1971]
Geogr. Lage: Ungf. 54°30,7´N 13°38,4´O
Kennung: F. |
1979
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1990
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Saßnitz
[NfS. 20 v. 18.5.1990, (DD 17/393/90)]
Trage ein:
Unterfeuer mit F.gn., 54°30´51,2´´N 13°38´34,3´´E
Oberfeuer mit F.gn., 54°30´52,3´´N 13°38´35,1´´E
Rf-Linie "23,6°"
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1992
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Unterfeuer Sassnitz (C 2604)
Geogr. Lage: 54°30´N 13°38´E
Kennung: Ubr. (2) 10 s
Höhe über Wasser: 11 m
Angaben: im Feuerträger der Westmole.
Oberfeuer Sassnitz (C 2604.1)
Geogr. Lage: etwa 1,6 kbl vom Unterfeuer
Kennung: Ubr. (2) 10 s
Höhe über Wasser: 14 m
Angaben: Graue Gitterbake mit weiß-rot umrandetem ▽ |
2002
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Richtfeuer geändert
[NfS. 43 v. 25.10.2002 (WSA Stralsund 79/02)]
Ersetze:
Unterfeuer Sassnitz mit Oc (2) R. 10s 11m 9M auf 54°30,50´N 013°38,18´E
Oberfeuer Sassnitz mit Oc (2) R. 10s 14m 9M auf 54°30,66´N 013°38,22´E
Richtlinie unverändert. |
2010
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Unterfeuer Sassnitz (C 2604/19150)
Kennung: Oc. (2) R. 10 s
Höhe über Wasser: 11 m
Tragweite: 9 M
Angaben: im Feuerträger Nr. 19110
Oberfeuer Sassnitz (C 2604.1/19151)
Kennung: Oc. (2) R. 10 s
Höhe über Wasser: 14 m
Tragweite: 9 M
Angaben: Graue Gitterbake mit weiß-rot umrandetem ▽, etwa 1,6 kbl vom Unterfeuer.
Richtfeuerlinie 007,5°
Weitere 6 F.R. auf Dalben und Pfählen vor den Köpfen von Hafenmolen und Anlegern.
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2016
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Als erstes deutsches Seezeichen wurde das Toppzeichen des Oberfeuers Sassnitz auf den neuen IALA-Standard
umgerüstet, weitere werden folgen.
Auszug aus:
IALA Guideline No. 1094
On Daymarks for Aids to Navigation
Edition 1
December 2012 |
2024
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Richt- und Molenfeuer vorübergehend außer Betrieb
[BfS. 231+(T)318/24, WSA Ostsee, 17.09.2024]
Geogr. Lage:
OF: 54°30,66´N, 013°38,23´E
UF/MF: 54°30,49´N, 013°38,20´E
Gültig von: 17.09.2024
Gültig bis: 07.10.2024
Angaben:
Im og. Zeitraum wird das Richtfeuer Sassnitz sowie das Molenfeuer "Sassnitz, W-Mole" weder als Tagesmarke
noch für die Nachtfahrt zur Verfügung stehen.
Anstelle des Molenfeuer "Sassnitz, W-Mole" wird in unmittelbarer Nähe ein
Ersatzmolenfeuer mit derselben Kennung errichtet.
Im og. Zeitraum wird das Feuer "Sassnitz, O-Mole" nicht als Tagesmarke nutzbar sein.
Mole am 11.07.2024 (wetter.com; HD Live Webcam)
... Anstelle des Molenfeuers "Sassnitz, W-Mole" wurde deshalb in unmittelbarer Nähe ein Ersatzmolenfeuer mit derselben
Kennung errichtet.
Mole am 07.07.2024 (wetter.com; HD Live Webcam)
Richtfeuer Sassnitz verloschen
[BfS. (T)341/24, WSA Ostsee, 11.10.2024]
Geogr. Lage:
OF: 54°30,66´N, 013°38,23´E
UF/MF: 54°30,49´N, 013°38,20´E
Gültig von: 11.10.2024
Gültig bis: 11.11.2024
Angaben:
Das Richtfeuer Sassnitz sowie das Molenfeuer "Sassnitz, W-Mole" können wieder als Tagesmarke genutzt
werden, stehen aber weiterhin bis vsl. 11.11.2024 nicht in der Nachtfahrt zur Verfügung.
Anstelle des Molenfeuer "Sassnitz, W-Mole" wurde in unmittelbarer Nähe ein
Ersatzmolenfeuer mit derselben Kennung errichtet.
Die BfS.(T)318/24 des WSA Ostsee wird hiermit aufgehoben.
⇒ Livecam vom Sassnitzer
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