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Der '''Admin-C''' (''administrativeAdministrative contactContact'') ist der administrative Ansprechpartner einer [[Domain (Internet)|Domain]] und ist auch als [[Systemadministrator|Administrator]] (neben dem Inhaber) in der [[Whois]]-Datenbank der meisteneiniger Domainregistrierungsstellen mit seiner Adresse eingetragen.
 
== Situation in der EU ==
Er ist nicht automatisch der Inhaber der Domain, auch wenn es im privaten Bereich eher die Regel ist. Der Admin-C ist gegenüber dem [[Domaininhaber]] weisungsgebunden und handelt in seinem Auftrag. Es ist zwingend erforderlich, dass der Admin-C eine [[natürliche Person]] ist, die zusätzliche Angabe einer Firma ist optional. Der Admin-C ist in [[Deutschland]] zum Teil auch rechtlich der Ansprechpartner der Domain. Er kann unter bestimmten Umständen z. B. für Wettbewerbsverstöße des Domaininhabers haftbar gemacht werden. Neben dem administrativen Ansprechpartner gibt es meistens noch den technischen Ansprechpartner (sog. [[Tech-C]]) und den Ansprechpartner für den zuständigen [[Domain_Name_System#Nameserver|Nameserver]] (sog. [[Zone-C]]).
{{Staatslastig|EU}}
Vor dem endgültigen Inkrafttreten der [[Datenschutz-Grundverordnung]] (DSGVO) am 25. Mai 2018 war der '''Admin-C''' (''Administrative Contact'') der administrative Ansprechpartner einer [[Domain (Internet)|Domain]] und war auch als [[Systemadministrator|Administrator]] (neben dem Inhaber) in der [[Whois]]-Datenbank mit seiner Adresse eingetragen.
 
=== Admin-C vor der Datenschutz-Grundverordnung ===
== Siehe auch ==
ErDer istAdmin-C war nicht automatisch der Inhaber der Domain, auch wenn es im privaten Bereich eher die Regel istwar. Der Admin-C istwar gegenüber dem [[Domaininhaber]] (Holder) weisungsgebunden und handelthandelte in seinem Auftrag. Es istwar zwingend erforderlich, dass der Admin-C eine [[natürliche Person]] istwar, die zusätzliche Angabe einer [[Firma]] istwar optional. Der Admin-C istwar in [[Deutschland]] zum Teil auch rechtlich der Ansprechpartner der Domain. Er kannkonnte unter bestimmten Umständen z. B.etwa für Wettbewerbsverstöße des Domaininhabers haftbar gemacht werden. NebenDer demAdmin-C administrativenwar Ansprechpartnerjedoch gibtkein esAnbieter meistensim nochSinne dendes technischen Ansprechpartner[[Jugendschutzgesetz (sog. [[Tech-CDeutschland)|Jugendmedienschutzrechts]]), undwas den Ansprechpartnerinsbesondere für denDomains zuständigenmit pornografischen oder gewaltverherrlichenden Inhalten bedeutend ist.<ref>{{Internetquelle [[Domain_Name_System#Nameserver|Nameserver]] (sogurl = https://domain-recht.de/domain-recht/admin-c/vg-hamburg-admin-c-ist-kein-anbieter-62773.html [[Zone| titel = Admin-C]]) ist kein Anbieter | werk = domain-recht.de | autor = Daniel Dingeldey | zugriff = 2012-07-05}}</ref>
* [[Domaininhaber]] (Holder)
 
* [[Tech-C]] (Technical Contact)
=== Admin-C nach der Datenschutz-Grundverordnung ===
* [[Zone-C]] (Zone Contact)
Seit die Umsetzung der DSGVO am 25. Mai 2018 für Unternehmen verpflichtend geworden ist, werden entsprechende Kontaktdaten des Admin-C gemäß der neuen Whois-Regelung nicht mehr erhoben und zwangsläufig auch nicht mehr angezeigt.<ref name="1und1 DSGVO">{{cite web|url=https://hosting.1und1.de/digitalguide/domains/domainverwaltung/admin-c-und-tech-c-whois-pflichtangaben-erklaert/ |title=Domain-Registrierung: Angaben zum Admin-C und Tech-C nicht länger Pflicht |publisher=1und1.de/digitalguide|date=2018-01-22|accessdate=2018-06-18| offline= }}</ref> Ergänzend zu den persönlichen Pflichtangaben zum Domain-Inhaber fragt das [[DENIC]], das die Verantwortung für die Verwaltung der deutschen [[Top-Level-Domain]] (.de) trägt, stattdessen zwei nicht personalisierte E-Mail Adressen ab. Eine Adresse soll zum Zweck allgemeiner und technischer Anfragen angegeben werden, die zweite E-Mail Adresse zur Anzeige rechtswidriger oder missbräuchlicher Nutzung einer Domain (''Domain-Abuse''). Die Verantwortung für die entsprechenden E-Mail Adressen trägt der jeweilige Registrar.
 
== Tech-C ==
Die persönlichen Kontaktdaten des Ansprechpartners für technische Fragen zu einer Domain unter dem Kürzel [[Tech-C]] (''Technical Contact'') zusammengefasst.
 
In der EU werden auch diese Daten nicht mehr erfasst und können entsprechend auch nicht mehr in der Whois-Domainabfrage eingesehen werden. Als Ersatz dient dort seit dem 25. Mai 2018 die E-Mail Adresse für allgemeine und technische Anfragen. Auch die Angabe des Ansprechpartners für den zuständigen Nameserver, den sogenannten [[Zone-C]] (''Zone Contact''), entfällt in den neuen Richtlinien ersatzlos.<ref name="1und1 DSGVO"/>
 
== Weblinks ==
* [httphttps://www.internetrecht-rostock.de/admin-c-kostenhaftung.htm Kostenhaftung des Admin-C – Kostenhaftung]
 
== Einzelnachweise ==
* [http://www.domain-recht.de/magazin/article.php?id=84 Der Admin-C – Aufgaben und Rechtsstellung]
<references />
* [http://www.internetrecht-rostock.de/admin-c-kostenhaftung.htm Admin-C – Kostenhaftung]
* [http://www.denic.de Deutsche Domainregistrierungsstelle]
* [http://www.pfitzer-law.de/pfitzer/neuigkeiten/newsdetails/article/haftet-der-admin-c-als-stoerer-fuer-rechtsverletzungen.html Haftet der Admin-C als Störer für Rechtsverletzungen?]
 
{{Deutschlandlastig}}
{{Rechtshinweis}}
[[Kategorie:Domain Name System]]