„Harmonisierter Verbraucherpreisindex“ – Versionsunterschied

[ungesichtete Version][gesichtete Version]
Inhalt gelöscht Inhalt hinzugefügt
formulierung optimiert
Rechtschreibfehler korrigiert
 
(9 dazwischenliegende Versionen von 6 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1:
Der '''harmonisierte Verbraucherpreisindex''' ('''HVPI'''; {{enS|''Harmonised Index of Consumer Prices'', HICP}}), ist ein in der [[Europäische UnionPreisindex|Europäischen UnionVerbraucherpreisindex]], der von den[[Eurostat]] nationalenfür Statistikämternjedes erhobenerLand undder vonEuropäischen EurostatUnion berechneterund [[Verbraucherpreisindex]],einige der nach EU-weitandere einheitlicheneuropäische RegelnLänder berechnet wird. Der HVPI ist dieder Leitindikator der [[KennzahlEuropäische Zentralbank|Europäischen Zentralbank]], mitfür der[[Preisniveaustabilität]] in der [[Europäische Wirtschafts-Eurozone]] und Währungsunion|Europäischenwird Wirtschafts-zur undKontrolle Währungsunionder [[EU-Konvergenzkriterien]] (EWWU) die Preisniveauentwicklung gemessen wirdverwendet.
 
== Definition ==
Zeile 6:
Er unterscheidet sich vom Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) der [[Westafrikanische Wirtschafts- und Währungsunion|Westafrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion]] (UEMOA).
 
Die rechtliche Grundlage des europäischen HVPI bilden die Verordnung (EU) 2016/792<ref>[https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2016/792/oj/deu Verordnung (EU) 2016/792 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über harmonisierte Verbraucherpreisindizes und den Häuserpreisindex sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2494/95 des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)], auf eur-lex.europa.eu</ref> sowie die Durchführungsverordnung (EU) 2020/1148.<ref>[https://eur-lex.europa.eu/eli/reg_impl/2020/1148/oj Commission Implementing Regulation (EU) 2020/1148 of 31 July 2020 laying down the methodological and technical specifications in accordance with Regulation (EU) 2016/792 of the European Parliament and of the Council as regards harmonised indices of consumer prices and the house price index (Text with EEA relevance)], auf eur-lex.europa.eu</ref>
 
== Geschichte ==
Die Idee der Harmonisierung der Verbraucherpreisindizes innerhalb der Europäischen Union geht auf den [[Vertrag von Maastricht]] zurück. Am 23. Oktober 1995 nahm der Ministerrat der Europäischen Union eine erste [[Verordnung (EU)|Verordnung]] an, die den rechtlichen Rahmen des HVPI festlegte<ref>{{Internetquelle |autor=Publications Office of the European Union |url=http://op.europa.eu/de/publication-detail/-/publication/fbe29892-37d0-4d81-9825-d72aee59fdd9 |titel=Verordnung (EG) Nr. 2494/95 des Rates vom 23. Oktober 1995 über harmonisierte Verbraucherpreisindizes, CELEX1 |datum=2003-11-20 |sprache=de |abruf=2023-05-08}}</ref> und am 9. September 1996 folgte eine zweite Verordnung, welche die Einführung und Umsetzung regelte.<ref>{{Literatur |Titel=Verordnung (EG) Nr. 1749/96 der Kommission vom 9. September 1996 über anfängliche Maßnahmen zur Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 2494/95 des Rates über harmonisierte Verbraucherpreisindizes |Nummer=31996R1749 |Datum=1996-09-10 |Online=http://data.europa.eu/eli/reg/1996/1749/oj/deu |Abruf=2023-05-08}}</ref> Seitdem wurden etwa 20 Verordnungen und andere Dokumente veröffentlicht, um die anzuwendende Methodik zu präzisieren.
 
Um einem veränderten Konsumverhalten und dem technischemtechnischen Fortschritt Rechnung zu tragen, trat 2016 eine neue Verordnung in Kraft, welche die 1995 erlassene Verordnung aufhob.<ref>{{Literatur |Titel=Verordnung (EU) 2016/792 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über harmonisierte Verbraucherpreisindizes und den Häuserpreisindex sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2494/95 des Rates (Text von Bedeutung für den EWR) |Nummer=32016R0792 |Datum=2016-05-24 |Online=http://data.europa.eu/eli/reg/2016/792/oj/deu |Abruf=2023-05-08}}</ref> Die delegierten Rechtsakte, welche die Umsetzung dieser neuen Verordnung ermöglichen, liegen in der Verantwortung der [[Europäische Kommission|europäischen Kommission]]. Die Verordnung von 2016 regelt die Berechnung des HVPI, des HVPI-KS (Harmonisierter Verbraucherpreisindex zu konstanten Steuersätzen) und des WIPI (Wohnimmobilienpreisindex). 2020 wurde eine Durchführungsverordnung verabschiedet, welche weitere methodische und technische Präzisierungen festlegte.<ref>{{Internetquelle |url=https://eur-lex.europa.eu/eli/reg_impl/2020/1148/oj |titel=EUR-Lex - 32020R1148 - EN - EUR-Lex |sprache=en |abruf=2023-05-08}}</ref>
== Ziele ==
Das Hauptziel der harmonisierten Verbraucherpreisindizes besteht darin, einen Inflationsindikator für jeden [[Mitgliedstaaten der Europäischen Union|EU-Mitgliedstaat]] bereitzustellen, der zwischen den Ländern vergleichbar ist, für Ländergruppen aggregiert werden kann und die Beurteilung des Grads der [[Preisniveaustabilität]] und Konvergenz zwischen den EU-Staaten ermöglicht. Es wird auch verwendet, um die Einhaltung der [[EU-Konvergenzkriterien]] für Mitglieder und Beitrittskandidaten des Euroraums zu kontrollieren.
Zeile 12 ⟶ 18:
 
HVPI werden von allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und von einer wachsenden Zahl europäischer Staaten außerhalb der EU erstellt. Sogar das US-amerikanische Bureau of Labor Statistics berechnet experimentell einen Konsumentenpreisindex, der die HVPI-Regeln so genau wie möglich befolgt.<ref>{{Internetquelle |autor=Lane,Walter;Schmidt,Mary Lynn |url=https://www.bls.gov/opub/mlr/2006/article/comparing-us-and-european-inflation-the-cpi-and-the-hicp.htm |titel=Comparing U.S. and European inflation: the CPI and the HICP : Monthly Labor Review: U.S. Bureau of Labor Statistics |sprache=en-us |abruf=2023-05-08}}</ref>
 
== Geschichte ==
Die Idee der Harmonisierung der Verbraucherpreisindizes innerhalb der Europäischen Union geht auf den [[Vertrag von Maastricht]] zurück. Am 23. Oktober 1995 nahm der Ministerrat der Europäischen Union eine erste [[Verordnung (EU)|Verordnung]] an, die den rechtlichen Rahmen des HVPI festlegte<ref>{{Internetquelle |autor=Publications Office of the European Union |url=http://op.europa.eu/de/publication-detail/-/publication/fbe29892-37d0-4d81-9825-d72aee59fdd9 |titel=Verordnung (EG) Nr. 2494/95 des Rates vom 23. Oktober 1995 über harmonisierte Verbraucherpreisindizes, CELEX1 |datum=2003-11-20 |sprache=de |abruf=2023-05-08}}</ref> und am 9. September 1996 folgte eine zweite Verordnung, welche die Einführung und Umsetzung regelte.<ref>{{Literatur |Titel=Verordnung (EG) Nr. 1749/96 der Kommission vom 9. September 1996 über anfängliche Maßnahmen zur Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 2494/95 des Rates über harmonisierte Verbraucherpreisindizes |Nummer=31996R1749 |Datum=1996-09-10 |Online=http://data.europa.eu/eli/reg/1996/1749/oj/deu |Abruf=2023-05-08}}</ref> Seitdem wurden etwa 20 Verordnungen und andere Dokumente veröffentlicht, um die anzuwendende Methodik zu präzisieren.
 
Um einem veränderten Konsumverhalten und dem technischem Fortschritt Rechnung zu tragen, trat 2016 eine neue Verordnung in Kraft, welche die 1995 erlassene Verordnung aufhob.<ref>{{Literatur |Titel=Verordnung (EU) 2016/792 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über harmonisierte Verbraucherpreisindizes und den Häuserpreisindex sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2494/95 des Rates (Text von Bedeutung für den EWR) |Nummer=32016R0792 |Datum=2016-05-24 |Online=http://data.europa.eu/eli/reg/2016/792/oj/deu |Abruf=2023-05-08}}</ref> Die delegierten Rechtsakte, welche die Umsetzung dieser neuen Verordnung ermöglichen, liegen in der Verantwortung der [[Europäische Kommission|europäischen Kommission]]. Die Verordnung von 2016 regelt die Berechnung des HVPI, des HVPI-KS (Harmonisierter Verbraucherpreisindex zu konstanten Steuersätzen) und des WIPI (Wohnimmobilienpreisindex).
 
== Berechnung ==
Die Berechnung eines HVPI ist erforderlich, da sich die nationalen [[Verbraucherpreisindex|Verbraucherpreisindizes]] auf Grund historischer Besonderheiten, unterschiedlicher gesellschaftlicher Rahmenbedingungen sowie abweichender Struktur der statistischen Systeme unterscheiden. Zusätzlich zu den nationalen Verbraucherpreisindizes werden daher in den EWWU-Staaten (in Deutschland durch das Statistische Bundesamt seit 1997) auch nationale HVPIs berechnet. Das Statistische Amt der EU (Eurostat) überwacht die Einhaltung der Regeln zur Ermittlung der nationalen HVPIs und berechnet auf dieser Grundlage Verbraucherpreisindizes für die Eurozone, die EU und für den europäischen Wirtschaftsraum insgesamt.
 
Die monatlichen Werte für den HVPI werden von Eurostat immer drei Wochen nach Monatsende veröffentlicht. Die Konzeption des HVPI versucht die zuvor beschriebenen Messfehler zu berücksichtigen. Zu den Verordnungen, mit denen seitens der Europäischen Kommission die traditionelle [[Inflation#Messung|Inflationsmessung]] des [[Laspeyres-Preisindex]] zukünftig verbessert werden soll, gehören z.&nbsp;B.:
Zeile 32:
* 03 Bekleidung und Schuhe
* 04 Wohnung, Wasser, Elektrizität, Gas und andere Brennstoffe
* 05 Hausrat und Laufende instandhaltungInstandhaltung des Hauses
* 06 Gesundheitspflege
* 07 Verkehr
Zeile 39:
* 10 Erziehung und Unterricht
* 11 Restaurants und Hotels
* 12 Verschiedene warenWaren und Dienstleistungen
 
== Siehe auch ==