Der Stadtrat von Büren (Westfalen) hat die Annahme der nachstehend beschriebenen Flagge beschlossen, die der Regierungspräsident in Detmold am 16. Januar 1976 genehmigte.
Flaggenbeschreibung
„Banner: Von rot und weiß längsgestreift mit dem Wappenschild der Stadt im rechteckigen Bannerhaupt.
Hissflagge: Von rot und weiß längsgestreift mit dem Wappenschild der Stadt im rechteckigen durchgehenden Flaggenhaupt.“[1]
Die Blasonierung des vom Stadtrat am 13. Juni 1975 beschlossenen und am 2. Juni 1977 durch den Regierungspräsidenten in Detmold genehmigten Stadtwappens, von dem diese Flagge abgeleitet ist, lautet:
„Das Stadtwappen zeigt: in Rot auf einem grünen Dreiberg eine silberne Burg mit drei Zinnentürmen; unter dem breiten Mittelturm in einem offenen Torbogen ein silberner Schild mit einem roten Rautensparren.“ [2]
Dieses Bild stellt die Flagge einer deutschenKörperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Flaggen gemeinfrei („public domain“).
Flaggen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt, und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen.
Das Bild dieser Flagge lässt sich leicht mit einem Rahmen versehen
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Siehe auch
Hoheitszeichen der Stadt Büren (Westfalen)
Hissflagge
Banner
Wappen, von dem diese Flagge abgeleitet wurde
Dienstsiegel mit diesem Wappen
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