„Advocatus Diaboli“ – Versionsunterschied
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Advocatus Diaboli bedeutet im ursprünglichen engeren Sinne einen Kirchenanwalt, dessen Aufgabe es ist, in einem Heiligsprechungsprozess die zusammengetragenen Belege und Argumente für die Heiligsprechung anzufechten oder eigene mit negativen Gesichtspunkten behaftete Argumente dagegen einzubringen. Den Gegenpart als Fürsprecher übernahm traditionell ein Advocatus Dei („Anwalt Gottes“). Markierungen: Zurückgesetzt Visuelle Bearbeitung |
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Der lateinische Ausdruck '''{{lang|la|Advocatus Diaboli}}''', {{DeS}} '''Anwalt des Teufels''', steht für die [[Rhetorik|rhetorische]] Strategie eines [[Anwalt]]s, beziehungsweise allgemeiner die eines Redners, der bei einem rhetorischen Streit ganz bewusst die Position eines Gegners einnimmt.
''Advocatus Diaboli'' bedeutet im ursprünglichen engeren Sinne einen [[Kirchenanwalt]], dessen Aufgabe es ist, in einem [[Heiligsprechung]]sprozess die zusammengetragenen Belege und Argumente für die Heiligsprechung anzufechten oder eigene
In einem allgemeineren rhetorischen Sinne kann die Strategie nach bestem Wissen und Gewissen, also mit der ''ernsthaften Absicht'' verfolgt werden, einen Gegenanwalt (Streitgegner) nachzuvollziehen. In letzter Konsequenz schließt das ergebnisoffen die Möglichkeit einer Kapitulation ein. Dementgegen kann sie aber auch aus einer ''voreingenommenen'' Position ''[[a priori]]'' dazu dienen, die Gegenseite letztlich zu widerlegen, also eine Kapitulation kategorisch auszuschließen.
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