„Rheinisch-Deutscher Nationalkonvent“ – Versionsunterschied
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Der '''Rheinisch-Deutsche Nationalkonvent''' war das [[Legislative|gesetzgebende]] Organ der kurzlebigen [[Mainzer Republik]] (1792/93) und das erste nach [[Demokratie|demokratischen]] Prinzipien gewählte [[Parlament]] auf deutschem Boden. |
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Mittlerweile waren die Koalitionstruppen jedoch zum Gegenangriff übergegangen. Sie schlossen Mainz am 31. März ein und [[Belagerung von Mainz (1793)|belagerten die Stadt]] bis zu ihrer Einnahme am 23. Juli 1793. Dies bedeutete das Ende der Mainzer Republik und des Rheinisch-Deutschen Nationalkonvents. |
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Aktuelle Version vom 16. Oktober 2022, 13:32 Uhr
Der Rheinisch-Deutsche Nationalkonvent war das gesetzgebende Organ der kurzlebigen Mainzer Republik (1792/93) und das erste nach demokratischen Prinzipien gewählte Parlament auf deutschem Boden.
Entstehung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Im Verlauf des Ersten Koalitionskriegs eroberten französische Revolutionstruppen unter General Adam-Philippe de Custine im Herbst 1792 weite Gebiete Deutschlands links des Rheins. In dem besetzten Gebiet, das etwa dem heutigen Rheinhessen und der Pfalz entspricht, ließ Custine auf Anordnung des Pariser Nationalkonvents am 24. Februar 1793 Wahlen zu einer gesetzgebenden Körperschaft abhalten, an denen sich die männliche Bevölkerung von etwa 130 Städten und Dörfern beteiligte.
Beschlüsse
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Deputierten des frei gewählten Rheinisch-Deutschen Nationalkonvents traten erstmals am 17. März 1793 im Mainzer Deutschhaus zusammen, heute Sitz des Landtages von Rheinland-Pfalz. Am Tag darauf erklärten sie die von ihnen repräsentierten Gebiete zu einem unabhängigen Staat, der nach „auf Freiheit und Gleichheit gegründeten Gesetzen“ regiert werden sollte.[1] Das Dekret mit fünf Artikeln gilt „als die Geburtsurkunde der bürgerlichen Demokratie in Deutschland“ und rief damit eine nach „bürgerlich-demokratischen Prinzipien organisierte Republik“ aus. Schon am 21. März beschlossen die Deputierten, beim Nationalkonvent in Paris die Eingliederung in den französischen Staatsverband zu beantragen. Die ausgewählten Deputierten, die diesen Beschluss überbringen sollten, waren Georg Forster, Adam Lux und der Kaufmann Potocki.[2] Die Deputierten wurden von Konventskommissar Nicolas Haussmann nach Paris begleitet.[3]
Ende des Nationalkonvents
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Mittlerweile waren die Koalitionstruppen jedoch zum Gegenangriff übergegangen. Sie schlossen Mainz am 31. März ein und belagerten die Stadt bis zu ihrer Einnahme am 23. Juli 1793. Dies bedeutete das Ende der Mainzer Republik und des Rheinisch-Deutschen Nationalkonvents.
Abgeordneter
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Siehe hierzu die Liste der Mitglieder des Rheinisch-Deutschen Nationalkonventes.
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Die Mainzer Republik. Der Rheinisch-Deutsche Nationalkonvent, hg. vom Landtag Rheinland-Pfalz, Mainz 1993
- Heinrich Scheel, Die Mainzer Republik, Berlin 1975
- Franz Dumont, Die Mainzer Republik 1792/93. Studien zur Revolutionierung in Rheinhessen und der Pfalz, in: Schriftenreihe Alzeyer Geschichtsblätter, Sonderheft 9, Alzey 1982
- Walter Grab, Ein Volk muss seine Freiheit selbst erobern. Zur Geschichte der deutschen Jakobiner, Frankfurt am Main 1985
- Peter Schneider, Mainzer Republik und Französische Revolution, Mainz 1991
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Mainzer Republik. Von der Kanonade bei Valmy zur ersten Republik auf deutschem Boden ( vom 1. Mai 2006 im Internet Archive)
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Andreas Joseph Hofmann: Dekret des zu Mainz versammelten rheinisch-deutschen Nationalkonvents. 18. März 1793, abgerufen am 8. September 2017. Original im Stadtarchiv Mainz
- ↑ Der 18. März 1793. Der Rheinisch-deutsche Nationalkonvent in Mainz. Landeshauptarchiv Koblenz, abgerufen am 8. September 2017.
- ↑ Ludwig Uhlig: Georg Forster. Lebensabenteuer eines gelehrten Weltbürgers (1754–1794). Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2004, ISBN 3-525-36731-7