„Rheinisch-Deutscher Nationalkonvent“ – Versionsunterschied

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Der '''Rheinisch-Deutsche Nationalkonvent''' war das [[Legislative|gesetzgebende]] Organ der kurzlebigen [[Mainzer Republik]] (1792/93) und das erste, nach [[Demokratie|demokratischen]] Prinzipien gewählte [[Parlament]] auf deutschem Boden.
Der '''Rheinisch-Deutsche Nationalkonvent''' war das [[Legislative|gesetzgebende]] Organ der kurzlebigen [[Mainzer Republik]] (1792/93) und das erste nach [[Demokratie|demokratischen]] Prinzipien gewählte [[Parlament]] auf deutschem Boden.


== Entstehung ==
== Entstehung ==
Im Verlauf des 1. [[Koalitionskriege]]s eroberten [[Französische Revolution|französische Revolutionstruppen]] unter General [[Adam-Philippe de Custine]], im Herbst 1792 weite Gebiete Deutschlands links des [[Rhein]]s. In dem besetzten Gebiet, das etwa dem heutigen [[Rheinhessen]] und der [[Pfalz (Region)|Pfalz]] entspricht, ließ Custine auf Anordnung des Pariser [[Nationalkonvent|Konvents]] am 24. Februar 1793 Wahlen zu einer gesetzgebenden Körperschaft abhalten, an denen sich die männliche Bevölkerung von etwa 130 Städten und Dörfern beteiligte.
Im Verlauf des [[Erster Koalitionskrieg|Ersten Koalitionskriegs]] eroberten [[Französische Revolution|französische Revolutionstruppen]] unter General [[Adam-Philippe de Custine]] im Herbst 1792 weite Gebiete Deutschlands [[Linkes Rheinufer|links des Rheins]]. In dem besetzten Gebiet, das etwa dem heutigen [[Rheinhessen]] und der [[Pfalz (Region)|Pfalz]] entspricht, ließ Custine auf Anordnung des Pariser [[Nationalkonvent]]s am 24. Februar 1793 Wahlen zu einer gesetzgebenden Körperschaft abhalten, an denen sich die männliche Bevölkerung von etwa 130 Städten und Dörfern beteiligte.


== Beschlüsse ==
== Beschlüsse ==
Die [[Deputierter|Deputierten]] des frei gewählten Rheinisch-Deutschen Nationalkonvents traten erstmals am 17. März 1793 im [[Deutschhaus Mainz|Mainzer Deutschhaus]] zusammen, heute Sitz des [[Landtag Rheinland-Pfalz|Landtages]] von [[Rheinland-Pfalz]]. Am Tag darauf erklärten sie die von ihnen repräsentierten Gebiete zu einem unabhängigen Staat, der nach ''„auf Freiheit und Gleichheit gegründeten Gesetzen“'' regiert werden sollte.<ref>{{Internetquelle | url=http://www.landeshauptarchiv.de/fileadmin/blick/images/18.03.0.4.full.jpg | titel= Dekret| titelerg= des zu Mainz versammelten rheinisch-deutschen Nationalkonvents| autor= [[Andreas Joseph Hofmann]]| hrsg= | werk= | seiten= | datum= 18. März 1793| zugriff=2014-01-05}} Original im [[Stadtarchiv Mainz]]</ref> Das Dekret mit 5 Artikeln gilt „als die Geburtsurkunde der bürgerlichen Demokratie in Deutschland“ und rief damit eine nach „bürgerlich-demokratischen Prinzipien organisierte Republik“ aus. Schon am 21. März beschlossen die [[Deputierter|Deputierten]], beim [[Nationalkonvent]] in Paris die Eingliederung in den französischen Staatsverband zu beantragen. Die ausgewählten Deputierten die diesen Beschluss überbringen sollten waren [[Georg Forster]], [[Adam Lux]] und der Kaufmann Potocki.<ref>{{Internetquelle | url=http://www.landeshauptarchiv.de/index.php?id=408 | titel= Der 18. März 1793. | titelerg= Der Rheinisch-deutsche Nationalkonvent in Mainz.| autor= | hrsg=[[Landeshauptarchiv Koblenz]] | zugriff=2014-01-05}}</ref> Die Deputierten wurden von Konventskommissar [[Nicolas Haussmann]] nach Paris begleitet.<ref> Ludwig Uhlig: Georg Forster. Lebensabenteuer eines gelehrten Weltbürgers (1754–1794). Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2004, ISBN 3-525-36731-7</ref>
Die [[Abgeordneter|Deputierten]] des frei gewählten Rheinisch-Deutschen Nationalkonvents traten erstmals am 17. März 1793 im [[Deutschhaus Mainz|Mainzer Deutschhaus]] zusammen, heute Sitz des [[Landtag Rheinland-Pfalz|Landtages]] von [[Rheinland-Pfalz]]. Am Tag darauf erklärten sie die von ihnen repräsentierten Gebiete zu einem unabhängigen Staat, der nach „auf Freiheit und Gleichheit gegründeten Gesetzen“ regiert werden sollte.<ref>{{Internetquelle | url=https://www.landeshauptarchiv.de/fileadmin/user_upload/Gemeinsame_Dateien/Download/Blick_Geschichte/Bilder/18.03.1793/18_03_0_4_full.jpg | titel=Dekret des zu Mainz versammelten rheinisch-deutschen Nationalkonvents| autor=[[Andreas Joseph Hofmann]]| datum=1793-03-18 | zugriff=2017-09-08}} Original im [[Stadtarchiv Mainz]]</ref> Das Dekret mit fünf Artikeln gilt „als die Geburtsurkunde der bürgerlichen Demokratie in Deutschland“ und rief damit eine nach „bürgerlich-demokratischen Prinzipien organisierte Republik“ aus. Schon am 21. März beschlossen die Deputierten, beim Nationalkonvent in Paris die Eingliederung in den französischen Staatsverband zu beantragen. Die ausgewählten Deputierten, die diesen Beschluss überbringen sollten, waren [[Georg Forster]], [[Adam Lux]] und der Kaufmann Potocki.<ref>{{Internetquelle | url=https://www.landeshauptarchiv.de/service/landesgeschichte-im-archiv/blick-in-die-geschichte/archiv-nach-jahrgang/18031793/?L=0&no_cache=1&sword_list%5B0%5D=nationalkonvent | titel=Der 18. März 1793. | titelerg=Der Rheinisch-deutsche Nationalkonvent in Mainz | hrsg=[[Landeshauptarchiv Koblenz]] | zugriff=2017-09-08}}</ref> Die Deputierten wurden von Konventskommissar [[Nicolas Haussmann]] nach Paris begleitet.<ref> Ludwig Uhlig: Georg Forster. Lebensabenteuer eines gelehrten Weltbürgers (1754–1794). Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2004, ISBN 3-525-36731-7</ref>


== Ende des Nationalkonvents ==
== Ende des Nationalkonvents ==
Mittlerweile waren die Koalitionstruppen jedoch zum Gegenangriff übergegangen. Sie schlossen Mainz am 31. März ein und [[Belagerung von Mainz (1793)|belagerten die Stadt]] bis zu ihrer Einnahme am 23. Juli 1793. Dies bedeutete das Ende der Mainzer Republik und des Nationalkonvents.
Mittlerweile waren die Koalitionstruppen jedoch zum Gegenangriff übergegangen. Sie schlossen Mainz am 31. März ein und [[Belagerung von Mainz (1793)|belagerten die Stadt]] bis zu ihrer Einnahme am 23. Juli 1793. Dies bedeutete das Ende der Mainzer Republik und des Rheinisch-Deutschen Nationalkonvents.

== Abgeordneter ==
Siehe hierzu die [[Liste der Mitglieder des Rheinisch-Deutschen Nationalkonventes]].


== Literatur ==
== Literatur ==
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== Weblinks ==
== Weblinks ==
*{{Webarchiv | url=http://hometown.aol.de/tmirabeau/MZ_Rp.html | wayback=20060501171016 | text=http://hometown.aol.de/tmirabeau/MZ_Rp.html}}
*{{Webarchiv | url=http://hometown.aol.de/tmirabeau/MZ_Rp.html | wayback=20060501171016 | text=Mainzer Republik. Von der Kanonade bei Valmy zur ersten Republik auf deutschem Boden}}
*[http://www.uni-mainz.de/~willi/mainz/mz_republik.htm Universität Mainz]


== Einzelnachweise ==
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<references />
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[[Kategorie:Historisches Parlament (Deutschland)]]
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Aktuelle Version vom 16. Oktober 2022, 13:32 Uhr

Der Rheinisch-Deutsche Nationalkonvent war das gesetzgebende Organ der kurzlebigen Mainzer Republik (1792/93) und das erste nach demokratischen Prinzipien gewählte Parlament auf deutschem Boden.

Im Verlauf des Ersten Koalitionskriegs eroberten französische Revolutionstruppen unter General Adam-Philippe de Custine im Herbst 1792 weite Gebiete Deutschlands links des Rheins. In dem besetzten Gebiet, das etwa dem heutigen Rheinhessen und der Pfalz entspricht, ließ Custine auf Anordnung des Pariser Nationalkonvents am 24. Februar 1793 Wahlen zu einer gesetzgebenden Körperschaft abhalten, an denen sich die männliche Bevölkerung von etwa 130 Städten und Dörfern beteiligte.

Die Deputierten des frei gewählten Rheinisch-Deutschen Nationalkonvents traten erstmals am 17. März 1793 im Mainzer Deutschhaus zusammen, heute Sitz des Landtages von Rheinland-Pfalz. Am Tag darauf erklärten sie die von ihnen repräsentierten Gebiete zu einem unabhängigen Staat, der nach „auf Freiheit und Gleichheit gegründeten Gesetzen“ regiert werden sollte.[1] Das Dekret mit fünf Artikeln gilt „als die Geburtsurkunde der bürgerlichen Demokratie in Deutschland“ und rief damit eine nach „bürgerlich-demokratischen Prinzipien organisierte Republik“ aus. Schon am 21. März beschlossen die Deputierten, beim Nationalkonvent in Paris die Eingliederung in den französischen Staatsverband zu beantragen. Die ausgewählten Deputierten, die diesen Beschluss überbringen sollten, waren Georg Forster, Adam Lux und der Kaufmann Potocki.[2] Die Deputierten wurden von Konventskommissar Nicolas Haussmann nach Paris begleitet.[3]

Ende des Nationalkonvents

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Mittlerweile waren die Koalitionstruppen jedoch zum Gegenangriff übergegangen. Sie schlossen Mainz am 31. März ein und belagerten die Stadt bis zu ihrer Einnahme am 23. Juli 1793. Dies bedeutete das Ende der Mainzer Republik und des Rheinisch-Deutschen Nationalkonvents.

Siehe hierzu die Liste der Mitglieder des Rheinisch-Deutschen Nationalkonventes.

  • Die Mainzer Republik. Der Rheinisch-Deutsche Nationalkonvent, hg. vom Landtag Rheinland-Pfalz, Mainz 1993
  • Heinrich Scheel, Die Mainzer Republik, Berlin 1975
  • Franz Dumont, Die Mainzer Republik 1792/93. Studien zur Revolutionierung in Rheinhessen und der Pfalz, in: Schriftenreihe Alzeyer Geschichtsblätter, Sonderheft 9, Alzey 1982
  • Walter Grab, Ein Volk muss seine Freiheit selbst erobern. Zur Geschichte der deutschen Jakobiner, Frankfurt am Main 1985
  • Peter Schneider, Mainzer Republik und Französische Revolution, Mainz 1991

Einzelnachweise

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  1. Andreas Joseph Hofmann: Dekret des zu Mainz versammelten rheinisch-deutschen Nationalkonvents. 18. März 1793, abgerufen am 8. September 2017. Original im Stadtarchiv Mainz
  2. Der 18. März 1793. Der Rheinisch-deutsche Nationalkonvent in Mainz. Landeshauptarchiv Koblenz, abgerufen am 8. September 2017.
  3. Ludwig Uhlig: Georg Forster. Lebensabenteuer eines gelehrten Weltbürgers (1754–1794). Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2004, ISBN 3-525-36731-7