„Staatliche Unabhängigkeit“ – Versionsunterschied

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[[Datei:UkmPaminkl.JPG|thumb|Unabhängigkeitsdenkmal in [[Litauen]]]]
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'''Staatliche Unabhängigkeit''' bezeichnet das [[Recht]] eines [[Staat]]swesens, seine Entscheidungen unabhängig von Bevormundung durch einen anderen Staat zu treffen. Damit ist sie juristisch dasselbe wie [[Souveränität#Souveränität im Völkerrecht|völkerrechtliche Souveränität]]; trotzdem sind beide Begriffe nicht synonym.
'''Staatliche Unabhängigkeit''' bezeichnet das [[Recht]] eines [[Staat]]swesens, seine Entscheidungen unabhängig von Bevormundung durch einen anderen Staat zu treffen. Damit ist sie juristisch dasselbe wie [[Souveränität#Souveränität im Völkerrecht|völkerrechtliche Souveränität]]; trotzdem sind beide Begriffe nicht [[synonym]].


== Souveränität und Unabhängigkeit ==
== Souveränität und Unabhängigkeit ==
Der Begriff ''Souveränität'' kommt aus der [[Absolutismus]]lehre des französischen Staatstheoretikers [[Jean Bodin]] (* 1529/1530, † 1596). Der [[Souverän]] ist nach der ursprünglichen Definition der absolute Monarch, der über Allem und über Allen steht, seine Entscheidungen also ohne Rücksicht auf andere [[Innenpolitik|innenpolitische]] Kräfte fällen kann.
Der Begriff ''Souveränität'' kommt aus der [[Absolutismus]]lehre des französischen Staatstheoretikers [[Jean Bodin]] (* 1529/1530; † 1596). Der [[Souverän]] ist nach der ursprünglichen Definition der absolute Monarch, der über Allem und über Allen steht, seine Entscheidungen also ohne Rücksicht auf andere [[Innenpolitik|innenpolitische]] Kräfte fällen kann.


Der Begriff der ''Unabhängigkeit'' ist dagegen mit dem Begriff der [[Freiheit]] verbunden, auf Gemeinschaften übertragen mit dem [[Selbstbestimmungsrecht der Völker]]. Dementsprechend steht am Anfang der Existenz aller [[Republik]]en, die durch Loslösung aus einem Kolonialreich oder Abspaltung von einem [[Staat]] hervorgegangen sind, die [[Unabhängigkeitserklärung|Erklärung]] und – manchmal erst Jahre später – die Anerkennung ihrer staatlichen Unabhängigkeit.
Der Begriff der ''Unabhängigkeit'' ist dagegen mit dem Begriff der [[Freiheit]] verbunden, auf Gemeinschaften übertragen mit dem [[Selbstbestimmungsrecht der Völker]]. Dementsprechend steht am Anfang der Existenz aller [[Republik]]en, die durch Loslösung aus einem Kolonialreich oder [[Sezession|Abspaltung]] von einem [[Staat]] hervorgegangen sind, die [[Unabhängigkeitserklärung|Erklärung]] und – manchmal erst Jahre später – die Anerkennung ihrer staatlichen Unabhängigkeit.


== Gleichberechtigte Vertragsbindung und staatliche Abhängigkeit ==
== Gleichberechtigte Vertragsbindung und staatliche Abhängigkeit ==
Weltweite [[Völkerrechtlicher Vertrag|internationale Verträge]], herbeigeführt durch die [[Vereinte Nationen|UNO]], ebenso wie die Zugehörigkeit zu speziellen Bündnissen wie der [[NATO]] oder engeren Gemeinschaften wie der [[Europäische Union|Europäischen Union]] beschränken zwar durchaus den Handlungsspielraum von Staaten, aber in [[demokratisch]]en Staaten bedürfen zwischenstaatliche Vereinbarungen der Zustimmung durch [[Parlament]]e oder [[Plebiszit]]e. Dadurch sind Handlungsbeschränkungen durch gleichberechtigt ausgehandelte Verträge etwas anderes als die Abhängigkeit einer [[Kolonie]] von ihrem Mutterland oder einer Provinz von ihrem [[Zentralstaat]].
Weltweite [[Völkerrechtlicher Vertrag|internationale Verträge]], herbeigeführt durch die [[Vereinte Nationen|UNO]], ebenso wie die Zugehörigkeit zu speziellen Bündnissen wie der [[NATO]] oder engeren Gemeinschaften wie der [[Europäische Union|Europäischen Union]] (EU) beschränken zwar durchaus den Handlungsspielraum von Staaten, aber in [[demokratisch]]en Staaten bedürfen zwischenstaatliche Vereinbarungen der Zustimmung durch [[Parlament]]e oder [[Plebiszit]]e. Dadurch sind Handlungsbeschränkungen durch gleichberechtigt ausgehandelte Verträge etwas anderes als die Abhängigkeit einer [[Kolonie]] von ihrem Mutterland oder einer Provinz von ihrem [[Zentralstaat]].


Ideell ist der Unterschied zwischen gleichberechtigter Vertragsbindung und staatlicher Abhängigkeit groß, praktisch war und ist er nicht selten geringer, insbesondere bei [[Militärbündnis]]sen.
Ideell ist der Unterschied zwischen gleichberechtigter Vertragsbindung und staatlicher Abhängigkeit groß, praktisch war und ist er nicht selten geringer, insbesondere bei [[Militärbündnis]]sen.
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== Siehe auch ==
== Siehe auch ==
* [[Liste der Unabhängigkeitsdaten von Staaten]]
* [[Liste der Unabhängigkeitsdaten von Staaten]]
* [[Liste von Unabhängigkeitsreferenden]]
* [[Unabhängigkeitserklärung]]
* [[Unabhängigkeitserklärung]]


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* [http://untreaty.un.org/cod/avl/ha/dicc/dicc.html UN-Deklaration vom 14. Dezember 1960:''Declaration on the Granting of Independence to Colonial Countries and Peoples'']
* [http://untreaty.un.org/cod/avl/ha/dicc/dicc.html UN-Deklaration vom 14. Dezember 1960:''Declaration on the Granting of Independence to Colonial Countries and Peoples'']


[[Kategorie:Politik]]
[[Kategorie:Staatliche Unabhängigkeit| ]]
[[Kategorie:Völkerrecht]]
[[Kategorie:Völkerrecht]]
[[Kategorie:Souveränität]]

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Aktuelle Version vom 1. März 2023, 14:14 Uhr

Simón Bolívar, Freiheitsheld mehrerer südamerikanischer Staaten
Mahatma Gandhi, hier auf dem Salzmarsch, erkämpfte gewaltfrei die Unabhängigkeit Indiens.
Unabhängigkeitsdenkmal in Litauen

Staatliche Unabhängigkeit bezeichnet das Recht eines Staatswesens, seine Entscheidungen unabhängig von Bevormundung durch einen anderen Staat zu treffen. Damit ist sie juristisch dasselbe wie völkerrechtliche Souveränität; trotzdem sind beide Begriffe nicht synonym.

Souveränität und Unabhängigkeit

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Der Begriff Souveränität kommt aus der Absolutismuslehre des französischen Staatstheoretikers Jean Bodin (* 1529/1530; † 1596). Der Souverän ist nach der ursprünglichen Definition der absolute Monarch, der über Allem und über Allen steht, seine Entscheidungen also ohne Rücksicht auf andere innenpolitische Kräfte fällen kann.

Der Begriff der Unabhängigkeit ist dagegen mit dem Begriff der Freiheit verbunden, auf Gemeinschaften übertragen mit dem Selbstbestimmungsrecht der Völker. Dementsprechend steht am Anfang der Existenz aller Republiken, die durch Loslösung aus einem Kolonialreich oder Abspaltung von einem Staat hervorgegangen sind, die Erklärung und – manchmal erst Jahre später – die Anerkennung ihrer staatlichen Unabhängigkeit.

Gleichberechtigte Vertragsbindung und staatliche Abhängigkeit

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Weltweite internationale Verträge, herbeigeführt durch die UNO, ebenso wie die Zugehörigkeit zu speziellen Bündnissen wie der NATO oder engeren Gemeinschaften wie der Europäischen Union (EU) beschränken zwar durchaus den Handlungsspielraum von Staaten, aber in demokratischen Staaten bedürfen zwischenstaatliche Vereinbarungen der Zustimmung durch Parlamente oder Plebiszite. Dadurch sind Handlungsbeschränkungen durch gleichberechtigt ausgehandelte Verträge etwas anderes als die Abhängigkeit einer Kolonie von ihrem Mutterland oder einer Provinz von ihrem Zentralstaat.

Ideell ist der Unterschied zwischen gleichberechtigter Vertragsbindung und staatlicher Abhängigkeit groß, praktisch war und ist er nicht selten geringer, insbesondere bei Militärbündnissen.