„Birgit Malsack-Winkemann“ – Versionsunterschied

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Bundestagsabgeordnete: steht Malsack-Winkemann während eines laufenden Strafverfahrens wegen des Verdachtes der Mitgliedschaft in einer inländischen terroristischen Vereinigung ({{§|129a|StGB|dejure}} Abs. 1 Nr. 1 StGB) als Direktkandidatin <ref>{{Internetquelle |autor=Stephanie Munk, Jens Kiffmeier |url=https://www.fr.de/politik/berlin-wahl-2024-prognose-hochrechnung-ergebnisse-bundestagswahl-wiederh
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Bis zu ihrer Festnahme ermöglichte ihr der Ehemaligenausweis nach einer Sicherheitsüberprüfung den Zutritt zu Bundestagsgebäuden.<ref>{{Internetquelle |autor=Gareth Joswig, Christian Rath |url=https://taz.de/Umsturz-Verdaechtige-Malsack-Winkemann/!5901879/ |titel=Esoterikerin und QAnon-Anhängerin |werk=taz |datum=2022-12-07 |abruf=2022-12-08}}</ref> Der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion [[Konstantin Kuhle]] forderte daraufhin, die Zugangsberechtigung zum Deutschen Bundestag für alle ehemaligen AfD-Abgeordneten zu überprüfen.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.spiegel.de/politik/deutschland/konstantin-kuhle-fdp-fordert-pruefung-des-bundestagszugangs-fuer-ex-afd-abgeordnete-a-cafc91e1-6635-41b1-942b-3c9d100908ec |titel=FDP-Fraktionsvize fordert Prüfung des Bundestagszugangs für alle Ex-AfD-Abgeordneten |werk=Spiegel Online |datum=2022-12-09 |abruf=2022-12-10}}</ref> Vor dem Hintergrund dieser Ereignisse verschärfte Bundestagspräsidentin [[Bärbel Bas]] im Mai 2023 die Hausordnung sowie die Verhaltens- und Zutrittsregeln für die Liegenschaften des Bundestages.<ref>[https://www.behoerden-spiegel.de/2023/05/15/hausordnung-wird-verschaerft/ Hausordnung wird verschärft] in www.behoerden-spiegel.de vom 15. Mai 2023, abgerufen am 11. Januar 2024</ref>
Bis zu ihrer Festnahme ermöglichte ihr der Ehemaligenausweis nach einer Sicherheitsüberprüfung den Zutritt zu Bundestagsgebäuden.<ref>{{Internetquelle |autor=Gareth Joswig, Christian Rath |url=https://taz.de/Umsturz-Verdaechtige-Malsack-Winkemann/!5901879/ |titel=Esoterikerin und QAnon-Anhängerin |werk=taz |datum=2022-12-07 |abruf=2022-12-08}}</ref> Der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion [[Konstantin Kuhle]] forderte daraufhin, die Zugangsberechtigung zum Deutschen Bundestag für alle ehemaligen AfD-Abgeordneten zu überprüfen.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.spiegel.de/politik/deutschland/konstantin-kuhle-fdp-fordert-pruefung-des-bundestagszugangs-fuer-ex-afd-abgeordnete-a-cafc91e1-6635-41b1-942b-3c9d100908ec |titel=FDP-Fraktionsvize fordert Prüfung des Bundestagszugangs für alle Ex-AfD-Abgeordneten |werk=Spiegel Online |datum=2022-12-09 |abruf=2022-12-10}}</ref> Vor dem Hintergrund dieser Ereignisse verschärfte Bundestagspräsidentin [[Bärbel Bas]] im Mai 2023 die Hausordnung sowie die Verhaltens- und Zutrittsregeln für die Liegenschaften des Bundestages.<ref>[https://www.behoerden-spiegel.de/2023/05/15/hausordnung-wird-verschaerft/ Hausordnung wird verschärft] in www.behoerden-spiegel.de vom 15. Mai 2023, abgerufen am 11. Januar 2024</ref>


Bei der für den 11. Februar 2024 angesetzten Wiederholung der Bundestagswahl 2021 in etlichen Berliner Stimmbezirken<ref>[https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/bvg23-119.html ''Die Bundestagswahl muss in 455 von 2.256 Wahlbezirken des Landes Berlin wiederholt werden.''] Presseerklärung des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Dezember 2023.</ref> steht Malsack-Winkemann als Direktkandidatin im Wahlkreis 79 und auf Platz 5 der AfD-Landesliste zur Wahl. Der AfD-Landesvorstand fand keine rechtliche Möglichkeit, sie von der Kandidatenliste zu streichen. Möglich sei eine Streichung nur, wenn ein Kandidat zwischenzeitlich verstorben sei oder die Wählbarkeit verloren habe.<ref>{{Internetquelle |autor=Anna Thewalt |url=https://www.tagesspiegel.de/berlin/wiederholung-der-bundestagswahl-in-berlin-fur-die-afd-steht-die-terror-verdachtigte-malsack-winkemann-auf-der-liste-10952602.html |titel=Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin: Für die AfD steht die Terror-Verdächtigte Malsack-Winkemann auf der Liste |werk=Tagesspiegel |datum=2023-12-19 |abruf=2023-12-19}}</ref>
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== Privates ==
== Privates ==

Version vom 11. Februar 2024, 12:03 Uhr

Birgit Malsack-Winkemann (2020)

Birgit Malsack-Winkemann (geborene Malsack; * 12. August 1964 in Darmstadt) ist eine deutsche Richterin und Politikerin der Alternative für Deutschland (AfD). Seit Dezember 2022 gilt sie als mutmaßliches Mitglied der rechtsterroristischen Patriotischen Union aus der Reichsbürgerszene.

Sie war Beisitzerin des Bundesschiedsgerichts der AfD.[1] Von 2017 bis 2021 war sie Mitglied des 19. Deutschen Bundestags. Nach ihrem Ausscheiden war sie wieder als Richterin am Landgericht Berlin tätig. Am 7. Dezember 2022 wurde sie bei einer großangelegten Razzia wegen des dringenden Verdachts der Bildung einer terroristischen Vereinigung und aus Anlass des Verdachts der Staatsstreich-Planung festgenommen und kam in Untersuchungshaft. Im Dezember 2023 wurde sie wegen dieses Verdachts vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main angeklagt.

Ausbildung und Beruf als Richterin

Malsack-Winkemann erlangte 1983 das Abitur am 1971 gegründeten Gymnasium Karlsbad und legte das Erste Staatsexamen der Rechtswissenschaft an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg 1989 ab. Sie wurde 1991 mit der Arbeit „Die Stellung der Verteidigung im reformierten Strafprozess : eine rechtshistorische Studie anhand der Schriften von C. J. A. Mittermaierpromoviert und legte 1993 in Stuttgart das Zweite Staatsexamen ab.[2] Ab 1993 war sie Richterin im Land Berlin bis zu ihrem Einzug in den Bundestag 2017.[3][4]

Nach ihrem Ausscheiden aus dem Bundestag kehrte Malsack-Winkemann in den Justizdienst des Landes Berlin zurück und war als Richterin am Landgericht Berlin in einer für Baurecht zuständigen Zivilkammer tätig.[5] Justizsenatorin Lena Kreck stellte aufgrund von Zweifeln an der Verfassungstreue und der Gewährleistung von diskriminierungsfreien Verfahren den Antrag, sie in den Ruhestand zu versetzen, um eine „schwere Beeinträchtigung der Rechtspflege“ abzuwenden.[6][7] Das Richterdienstgericht des Landes Berlin lehnte den Antrag am 13. Oktober 2022 ab.[8][9][10] Das Dienstgericht durfte seiner Ansicht nach bei seiner Entscheidung nicht Malsack-Winkemanns Äußerungen als Abgeordnete im Bundestag zu Grunde legen (gemäß Art. 46 Abs. 1 Satz 1 GG – vgl Indemnität).[9][11] Das Land Berlin legte nach Malsack-Winkemanns Festnahme Berufung gegen die Entscheidung zum Dienstgerichtshof beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg ein.[12][13]

Am 7. Dezember 2022 wurde der Geschäftsverteilungsplan des Landgerichts per Eilverfügung geändert; Malsack-Winkemann schied aus der Zivilkammer aus, stand aber weiterhin als Richterin auf der Bereitschaftsliste.[14] Nach ihrer Festnahme leitete das Landgericht Berlin ein Disziplinarverfahren gegen sie ein.[15] Dies könnte dazu führen, Malsack-Winkemann aus dem Dienst zu entfernen und ihr das Ruhegehalt abzuerkennen.[16]

Im März 2023 beschloss das Richterdienstgericht auf Antrag der Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung in einem Eilverfahren, die zu diesem Zeitpunkt seit drei Monaten inhaftierte Richterin Malsack-Winkemann vorläufig ihres Dienstes als Richterin zu entheben und ihre Dienstbezüge um 50 Prozent zu kürzen. Gegen den Beschluss ist Beschwerde zum Dienstgerichtshof möglich.[17][18] Zur Begründung führte das Gericht aus, es sei nach dem Ermittlungsstand überwiegend wahrscheinlich, dass das eingeleitete Disziplinarverfahren zur Entfernung aus dem Richterdienst führen werde.[18][19]

Politik vor der Wahl zur Bundestagsabgeordneten

Im April 2013 trat Malsack-Winkemann in die AfD ein. Von 2015 bis 2017 war sie stellvertretende Vorsitzende des AfD-Bezirksverbandes Steglitz-Zehlendorf. Im März 2017 forderte sie bei ihrer Kandidatur für die Bundestagswahl 2017 geschlossene Grenzen und kündigte an, „für unser Land kämpfen“ zu wollen.[20] In ihrer Bewerbungsrede vor dem Landesparteitag äußerte sie sich unter anderem zur Verteilung der Steuerlast in Deutschland.[21] Der Landesparteitag wählte sie auf Platz 4 der Berliner AfD-Landesliste.

Zu ihren weiteren politischen Positionen wollte sie sich im damaligen Wahlkampf nicht äußern, da für Richter das Mäßigungsgebot gelte. Sie könne dann etwas zu ihren Positionen sagen, wenn ihr Richteramt ruhe.[22]

Erik Peter aus dem Politik-Ressort der taz schrieb im April 2017 über Malsack-Winkemann, dass „grenzwertige Äußerungen von ihr […] bislang […] nicht bekannt“ seien.[23] Seine Kollegin Malene Gürgen, taz-Redakteurin im Berlin-Ressort, meinte jedoch im Oktober 2017, dass Malsack-Winkemann „einer größeren Öffentlichkeit bisher zwar kaum aufgefallen“ sei, auf Parteitagen jedoch bewiesen habe, dass sie sich „auf flüchtlingsfeindliche Hetzreden“ verstehe.[24]

Bundestagsabgeordnete

Im 19. Deutschen Bundestag war Malsack-Winkemann stellvertretende Vorsitzende im Unterausschuss zu Fragen der Europäischen Union. Darüber hinaus gehörte sie als ordentliches Mitglied dem Haushaltsausschuss und als stellvertretendes Mitglied dem Finanzausschuss sowie dem Gemeinsamen Ausschuss an.[4]

Mehrfach schlug die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag Malsack-Winkemann für einen Sitz im Vertrauensgremium vor, das unter anderem über die vertraulichen Wirtschaftspläne der Nachrichtendienste des Bundes entscheidet.[25] Der Deutsche Bundestag lehnte die Wahlvorschläge jeweils ab.

Malsack-Winkemann behauptete 2018 im Bundestag, dem deutschen Gesundheitssystem entstünden „Milliardenkosten, weil Flüchtlinge ihre Beipackzettel nicht lesen können“. Die Deutsche Apothekerzeitung bezeichnete diese Behauptung nach eigener Recherche als „dreist konstruiert“, sie habe „keinerlei Wahrheitsgehalt“.[26] Malsack-Winkemann forderte auch eine Quarantäne für erkrankte Migranten.[27][28]

Nachdem Malsack-Winkemann im September 2020 nach dem plötzlichen und ungeklärten Tod eines Kindes in einem Schulbus die Abschaffung der Maskenpflicht „wenigstens“ für Kinder im öffentlichen Nahverkehr gefordert hatte, erhielt sie heftige Kritik, auch aus ihrer eigenen Partei.[29]

Bei der Bundestagswahl 2021 kandidierte sie erfolglos im Bundestagswahlkreis 79 (Steglitz-Zehlendorf) sowie auf Platz 5 der AfD-Landesliste.[30][31] Weil die AfD im Land Berlin nach dem 2021 festgestellten Wahlergebnis nur drei Listenmandate erlangte,[32][33] steht Malsack-Winkemann auf dem zweiten Nachrückerplatz.

Bis zu ihrer Festnahme ermöglichte ihr der Ehemaligenausweis nach einer Sicherheitsüberprüfung den Zutritt zu Bundestagsgebäuden.[34] Der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion Konstantin Kuhle forderte daraufhin, die Zugangsberechtigung zum Deutschen Bundestag für alle ehemaligen AfD-Abgeordneten zu überprüfen.[35] Vor dem Hintergrund dieser Ereignisse verschärfte Bundestagspräsidentin Bärbel Bas im Mai 2023 die Hausordnung sowie die Verhaltens- und Zutrittsregeln für die Liegenschaften des Bundestages.[36]

Bei der für den 11. Februar 2024 angesetzten Wiederholung der Bundestagswahl 2021 in etlichen Berliner Stimmbezirken[37] steht Malsack-Winkemann während eines laufenden Strafverfahrens wegen des Verdachtes der Mitgliedschaft in einer inländischen terroristischen Vereinigung (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB) als Direktkandidatin [38] im Wahlkreis 79 und auf Platz 5 der AfD-Landesliste zur Wahl. Der AfD-Landesvorstand fand keine rechtliche Möglichkeit, sie von der Kandidatenliste zu streichen. Möglich sei eine Streichung nur, wenn ein Kandidat zwischenzeitlich verstorben sei oder die Wählbarkeit verloren habe.[39]

Privates

Malsack-Winkemann ist Mutter zweier Kinder und geschieden.[4]

Festnahme und Prozess wegen Terrorverdachts

Am 7. Dezember 2022 wurde Malsack-Winkemann in Berlin bei einer bundesweiten Razzia gegen insgesamt 52 mutmaßliche Angehörige der Patriotischen Union, einer rechtsextremen Gruppierung der Reichsbürgerbewegung, festgenommen und dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der die Haft aufrechterhielt.[40][41] Zunächst wurden 22 mutmaßliche Mitglieder sowie drei mutmaßliche Unterstützer festgenommen. Nach Einschätzung des Generalbundesanwalts bestand im Falle von Malsack-Winkemann der dringende Verdacht der Mitgliedschaft in einer inländischen terroristischen Vereinigung (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB). Zudem bestehe nach den bisherigen Ermittlungen der Verdacht, dass einzelne Mitglieder der Vereinigung „konkrete Vorbereitungen getroffen“ hätten, mit einer kleinen bewaffneten Gruppe gewaltsam in den Deutschen Bundestag einzudringen.[42] Medien berichteten, dass Malsack-Winkemann nach dem geplanten Umsturz als Justizministerin einer Putschistenregierung unter Führung von Heinrich XIII. Prinz Reuß eingesetzt werden sollte. Es sei die Bildung einer Übergangsregierung vorgesehen gewesen, die die neue staatliche Ordnung in Deutschland mit den alliierten Siegermächten des Zweiten Weltkrieges verhandeln sollte, mit der Russischen Föderation als zentralem Ansprechpartner für die vorgesehenen Verhandlungen. Laut Ermittlern drängte Malsack-Winkemann die konspirative Gruppe zur schnellen Umsetzung.[43][44]

Am 8. Dezember 2022 erteilte der Deutsche Bundestag ihr einen Hausverweis, wodurch ihr das Betreten der Gebäude verboten wurde.[45]

Laut FAZ belegten Ermittlungsakten des Bundesgerichtshofes, dass Malsack-Winkemann im September 2022 bei zwei Gelegenheiten mehrere Verschwörer mittels ihres Hausausweises, der ihr als ehemaliger Abgeordneten des Bundestages weiterhin zustand, durch den Bundestag führte, wo diese Fotos und Videos aufnahmen. Sie bestätigte, Mitglied eines Führungsrates der Gruppe mit Zuständigkeit für die Justiz zu sein, bestritt jedoch, dass ein gewaltsamer Umsturz geplant worden sei.[46]

Im Beschluss vom 11. Juli 2023 ordnete der 3. Strafsenat des BGH nach dem Haftprüfungstermin die Fortdauer der Untersuchungshaft wegen Fluchtgefahr an (Aktenzeichen AK 46/23). Hieraus geht hervor, dass die Beschuldigte die ihr zur Last gelegten Beteiligungshandlungen in objektiver Hinsicht im Wesentlichen eingeräumt hat.[47]

Am 11. Dezember 2023 erhob der Generalbundesanwalt gegen Malsack-Winkemann Anklage wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung sowie der Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main.[48][49]

Einzelnachweise

  1. Bundesschiedsgericht. Alternative für Deutschland, abgerufen am 20. Dezember 2023.
  2. Katalog der Deutschen Nationalbibliothek. Abgerufen am 20. Januar 2019.
  3. Von Storch wird Spitzenkandidatin, Berliner Zeitung vom 4. März 2017.
  4. a b c Deutscher Bundestag – Dr. Birgit Malsack-Winkemann. 19. Dezember 2017, abgerufen am 19. September 2020.
  5. Linke-Senatorin lässt Richterin der AfD am Berliner Landgericht zu. Abgerufen am 2. April 2022.
  6. Zweifel an Verfassungstreue: AfD-Richterin Birgit Malsack-Winkemann soll in den Ruhestand versetzt werden – Entscheidung naht. In: Berliner Kurier. 7. Oktober 2022, abgerufen am 13. Oktober 2022.
  7. Justizsenatorin versetzt Berliner AfD-Richterin in den Ruhestand. In: Der Tagesspiegel. 16. Juni 2022, abgerufen am 16. Juni 2022.
  8. Markus Sehl: Berliner Justiz scheitert vor Richterdienstgericht : AfD-Politikerin darf Richterin bleiben. In: LTO. 13. Oktober 2022, abgerufen am 7. Dezember 2022.
  9. a b Richterdienstgericht: Keine Zurruhesetzung einer ehemaligen Bundestagsabgeordneten der AfD (Nr. 41/2022). Verwaltungsgericht Berlin, 13. Oktober 2022, abgerufen am 7. Dezember 2022 (Pressemitteilung zum Urteil des Richterdienstgerichts des Landes Berlin vom 13. Oktober 2022 – DG 1/22).
  10. Ehemalige AfD-Abgeordnete darf Richterin bleiben. Abgerufen am 7. Dezember 2022.
  11. Richterdienstgericht des Landes Berlin, Urteil vom 13. Oktober 2022 – DG 1/22
  12. Christian Rath, Gareth Joswig: Umsturz-Verdächtige Malsack-Winkemann: Esoterikerin und QAnon-Anhängerin. In: taz. 7. Dezember 2022, abgerufen am 7. Dezember 2022.
  13. Antiterroraktion gegen „Reichsbürger“ : Verhaftete Richterin soll „vollständig aus dem Dienst entfernt“ werden. In: Der Spiegel (online). 8. Dezember 2022, abgerufen am 10. Dezember 2022.
  14. Verdächtige Richterin am Berliner Landgericht scheidet aus Zivilkammer aus. In: Spiegel online, 7. Dezember 2022.
  15. Update : Nach Anti-Terror-Razzia bei Reichsbürgern: Disziplinarverfahren gegen verhaftete Berliner Richterin Malsack-Winkemann. In: Tagesspiegel. 8. Dezember 2022, abgerufen am 8. Dezember 2022.
  16. LTO: Disziplinarverfahren gegen Malsack-Winkemann läuft. Abgerufen am 15. Dezember 2022.
  17. Frühere AfD-Abgeordnete aus Richterdienst entfernt. In: FAZ.net. 6. März 2023, abgerufen am 16. März 2023.
  18. a b Dienstgericht enthebt Richterin vorläufig des Dienstes (Nr. 15/2023). Pressemitteilung. Verwaltungsgericht Berlin, 16. März 2023, abgerufen am 16. März 2023 (Zum Beschluss des Richterdienstgerichts des Landes Berlin vom 15. März 2023 (DG 1/23)).
  19. Richterdienstgericht des Landes Berlin, Beschluss vom 15. März 2023, Az. DG 1.23.
  20. Robert Kiesel, Alexander Fröhlich: Update Berliner Richterin, Sportschützin, Esoterik-Fan: Wer ist Birgit Malsack-Winkemann, die militante Umstürzlerin von der AfD? In: Tagesspiegel. 7. Dezember 2022, abgerufen am 7. Dezember 2022.
  21. Landesparteitag in Brandenburg beendet Kandidatenkür für die Wahl, Der Tagesspiegel vom 5. März 2017.
  22. Wer sind die Berliner AfD-Abgeordneten? In: Tagesspiegel. 26. September 2017, abgerufen am 8. Dezember 2022.
  23. Erik Peter: Staatsbedienstete in der AfD – Erst im Bundestag rumsauen. Die Tageszeitung, 4. April 2017, abgerufen am 17. November 2017.
  24. Malene Gürgen: AfD im Bundestag: Sie kommen … In: taz.de. 19. Oktober 2017, abgerufen am 19. Oktober 2017.
  25. AfD-Vorschlag für Vertrauensgremium. In: Deutscher Bundestag, 16. Mai 2019.
    AfD-Vorschlag für Vertrauensgremium. In: Deutscher Bundestag, 5. Juni 2019.
  26. Benjamin Rohrer: Wie die AfD den Namen der Bundesapothekerkammer missbraucht. In: Deutsche Apothekerzeitung. 22. Mai 2018, abgerufen am 16. November 2019.
  27. AFD im Bundestag: Migranten in Quarantäne! In: der Freitag. 15. September 2018, abgerufen am 16. November 2019.
  28. Katja Bauer: Nicht ablenken lassen. In: Stuttgarter Zeitung. 17. September 2018, abgerufen am 16. November 2019.
  29. Lars Wienand: Zwischenfall im Schulbus: AfD-Politikerin instrumentalisiert totes Kind. In: t-online.de. 11. September 2020, abgerufen am 13. September 2020.
  30. Sabin Müller: Mit holprigem Start in Richtung Bundestag. In: rbb24. 12. Juni 2021, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 24. Dezember 2021; abgerufen am 7. Dezember 2022.
  31. Rene Meintz: Wahl 2021: Kandidatinnen und Kandidaten der AfD. xhain.info, abgerufen am 27. August 2021.
  32. Landeswahlleiterin: Ergebnisse der Bundestagswahl 2021 in Berlin, abgerufen am 7. Dezember 2022.
  33. Ergebnispräsentation auf bundeswahlleiter.de, abgerufen am 10. Dezember 2022.
  34. Gareth Joswig, Christian Rath: Esoterikerin und QAnon-Anhängerin. In: taz. 7. Dezember 2022, abgerufen am 8. Dezember 2022.
  35. FDP-Fraktionsvize fordert Prüfung des Bundestagszugangs für alle Ex-AfD-Abgeordneten. In: Spiegel Online. 9. Dezember 2022, abgerufen am 10. Dezember 2022.
  36. Hausordnung wird verschärft in www.behoerden-spiegel.de vom 15. Mai 2023, abgerufen am 11. Januar 2024
  37. Die Bundestagswahl muss in 455 von 2.256 Wahlbezirken des Landes Berlin wiederholt werden. Presseerklärung des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Dezember 2023.
  38. Stephanie Munk, Jens Kiffmeier: Berlin-Wahl 2024: Die Hauptstadt korrigiert ihre Pannen. In: fr.de. Frankfurter Rundschau GmbH, Hedderichstraße 49, 60594 Frankfurt am Main, 11. Februar 2024, abgerufen am 11. Februar 2024.
  39. Anna Thewalt: Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin: Für die AfD steht die Terror-Verdächtigte Malsack-Winkemann auf der Liste. In: Tagesspiegel. 19. Dezember 2023, abgerufen am 19. Dezember 2023.
  40. Christian Fuchs, Astrid Geisler, Holger Stark: Der Prinz, die Richterin und ein geplatzter Staatsstreich. In: Zeit Online. 7. Dezember 2022, abgerufen am 7. Dezember 2022.
  41. Anti-Terror-Razzia in Reichsbürgerszene: Berliner Richterin und frühere AfD-Abgeordnete Malsack-Winkemann festgenommen. In: Der Tagesspiegel Online. 7. Dezember 2022, abgerufen am 7. Dezember 2022.
  42. Festnahmen von 25 mutmaßlichen Mitgliedern und Unterstützern einer terroristischen Vereinigung sowie Durchsuchungsmaßnahmen in elf Bundesländern bei insgesamt 52 Beschuldigten. Pressemitteilung. Der Generalbundesanwalt, 7. Dezember 2022, abgerufen am 13. Januar 2023.
  43. Reichsbürger-Razzia: Wer ist Birgit Malsack-Winkemann? In: t-online. 7. Dezember 2022, abgerufen am 7. Dezember 2022.
  44. Das Netz: Wie Reichsbürger und Rechtsextreme den Umsturz planten. In: Der Tagesspiegel Online. Abgerufen am 7. Dezember 2022.
  45. Bundestag sperrt verhaftete Ex-AfD-Abgeordnete Malsack-Winkemann aus. In: Der Spiegel. 8. Dezember 2022, abgerufen am 8. Dezember 2022.
  46. AfD-Politikerin soll Reichsbürger in Bundestag gebracht haben. In: FAZ.NET. 1. August 2023, ISSN 0174-4909 (faz.net [abgerufen am 1. August 2023]).
  47. BGH 3 Strafsenat: Beschluss AK 46/23. Hrsg.: Bundesamt für Justiz. 11. Juli 2023 (bundesgerichtshof.de [abgerufen am 3. Oktober 2023]).
  48. Mutmaßliche „Reichsbürger“-Terroristen. Generalbundesanwalt erhebt Anklage gegen Prinz-Reuß-Gruppe. In: Spiegel Online. 11. Dezember 2023, abgerufen am 11. Dezember 2023.
  49. Anklage gegen zehn Personen u.a. wegen Mitgliedschaft in oder Unterstützung einer terroristischen Vereinigung und Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens vor dem Oberlandesgericht Frankfurt erhoben. Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, 12. Dezember 2023, abgerufen am 12. Dezember 2023.