„Immigration nach Deutschland“ – Versionsunterschied

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Im Jahr 2022 waren die Mehrheit (insgesamt 38.820 Personen) der Beschäftigten aus Drittstaaten Fachkräfte mit anerkanntem Abschluss (Definition nach § 18 AufenthG).<ref>{{Internetquelle |url=https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Forschung/Migrationsberichte/migrationsbericht-2022-kurzfassung.html?nn=1557708 |titel=Kurzfassung des Migrationsberichts 2022 |sprache=de |abruf=2024-03-04}}</ref>
Im Jahr 2022 waren die Mehrheit (insgesamt 38.820 Personen) der Beschäftigten aus Drittstaaten Fachkräfte mit anerkanntem Abschluss (Definition nach § 18 AufenthG).<ref>{{Internetquelle |url=https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Forschung/Migrationsberichte/migrationsbericht-2022-kurzfassung.html?nn=1557708 |titel=Kurzfassung des Migrationsberichts 2022 |sprache=de |abruf=2024-03-04}}</ref>

== Statistiken ==
2009 wanderten 606.000 Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit nach Deutschland ein und 579.000 ohne deutsche Staatsangehörigkeit aus. Das entspricht einem Überhang von etwa 27.000 Zuwanderungen.<ref>{{Webarchiv |url=http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Presse/pm/2010/05/PD10__185__12711.psml |text=Statistisches Bundesamt Pressemitteilung Nr. 185 vom 26. Mai 2010 |wayback=20100529044650}}</ref>

2011 war etwa jeder Fünfte der damals 6,9 Millionen Ausländer in der Bundesrepublik geboren. 2011 zogen 958.000 Menschen nach Deutschland zu.

2014 hielten sich in Deutschland 629.000 registrierte Flüchtlinge auf (130.000 mehr als 2013), von denen 338.000 als solche anerkannt sind. Die übrigen registrierten Flüchtlinge sind Asylbewerber und Geduldete.<ref>[http://www.dw.de/630000-fl%C3%BCchtlinge-in-deutschland/a-18250710 ''630.000 Flüchtlinge in Deutschland.''] ''[[Deutsche Welle]]''. 15. Februar 2015.</ref>

Ende 2022 lebten nach Angaben des [[Statistisches Bundesamt|Statistischen Bundesamtes]] in [[Deutschland]] 13,4 Millionen Ausländer, d.&nbsp;h. melderechtlich registrierte Personen ohne [[deutsche Staatsangehörigkeit]].<ref>{{Internetquelle |url=https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Migration-Integration/Tabellen/auslaendische-bevoelkerung-bundeslaender-jahre.html |titel=Ausländische Bevölkerung 2015 bis 2022, nach Bundesländern |werk=Statistisches Bundesamt (DESTATIS) |datum=2023-04-27 |sprache=de |abruf=2023-06-09}}</ref> Stand 2022 lebten die Zuwanderer im Durchschnitt seit 14,3 Jahren in Deutschland.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Migration-Integration/Tabellen/auslaendische-bevoelkerung-aufenthaltsdauer.html |titel=Ausländische Bevölkerung nach Aufenthaltsdauer und ausgewählten Staatsangehörigkeiten am 31.12.2022 |werk=Statistisches Bundesamt (DESTATIS) |datum=2023-06-01 |sprache=de |abruf=2023-06-09}}</ref> Insgesamt hatten laut [[Mikrozensus]] 2022 rund 20,2 Millionen Menschen in Deutschland einen [[Migrationshintergrund]], d.&nbsp;h., sie sind nach 1950 in die Bundesrepublik eingewandert oder stammen von diesen Einwanderern ab. Das waren 24,3 % der Bevölkerung.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2023/04/PD23_158_125.html |titel=24,3 % der Bevölkerung hatten 2022 eine Einwanderungsgeschichte |werk=Presseerklärung des Statistischen Bundesamtes |datum=2023-04-20 |sprache=de |abruf=2023-06-09}}</ref><ref>Die Beauftragte der Bundesregierung für Ausländerfragen: {{Webarchiv |url=http://www.proasyl.de/texte/mappe/2002/70/2.pdf |text=''„Zuwanderung in die Sozialsysteme“ – eine Milchmädchenrechnung'' |wayback=20150924082340}}. S. 2.</ref>

Befürwortern einer Verstärkung der Zuwanderung wird oftmals entgegengehalten, dass diese in vielen Fällen zu einer „Zuwanderung in die Sozialsysteme“ führe.<ref>[http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/streit-um-zuwanderung-sozialsysteme-sind-kein-selbstbedienungsladen-/9315970.html ''„Sozialsysteme sind kein Selbstbedienungsladen.“''] In: ''[[Handelsblatt]]''. 10. Januar 2014.</ref><ref>Mira Gajevic: [https://www.fr.de/politik/keine-belege-einfall-sozialsystem-11226941.html ''Keine Belege für Einfall ins Sozialsystem.''] In: ''[[Frankfurter Rundschau]]''. 9. April 2014.</ref> Nach einer Untersuchung der Beauftragten der Bundesregierung für Ausländerfragen ist auch der Zuzug der Familien zu ihren erwerbstätigen Ehegatten zu berücksichtigen.<ref>Die Beauftragte der Bundesregierung für Ausländerfragen: {{Webarchiv |url=http://www.proasyl.de/texte/mappe/2002/70/2.pdf |text=''„Zuwanderung in die Sozialsysteme“ – eine Milchmädchenrechnung'' |wayback=20150924082340}}. S. 2.</ref>

=== Kriminalität ===
==== Zuwanderer als Tatverdächtigter einer Straftat ====
{| class="wikitable"
|+Absolute Zahl der tatverdächtigen "Zuwanderer" ('''ohne ausländerrechtliche Verstöße)''' nach Jahr<ref name=":02">{{Internetquelle |url=https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/JahresberichteUndLagebilder/KriminalitaetImKontextVonZuwanderung/KriminalitaetImKontextVonZuwanderung_2019.html?nn=62336 |titel=BKA - Kriminalität im Kontext von Zuwanderung - Bundeslagebild Kriminalität im Kontext von Zuwanderung 2019 |abruf=2024-03-03}}</ref><ref name=":12">{{Internetquelle |url=https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/JahresberichteUndLagebilder/KriminalitaetImKontextVonZuwanderung/KriminalitaetImKontextVonZuwanderung_2022.html?nn=62336 |titel=BKA - Kriminalität im Kontext von Zuwanderung - Bundeslagebild Kriminalität im Kontext von Zuwanderung 2022 |abruf=2024-03-03}}</ref>
!
!Zahl der tatverdächtigen "Zuwanderer"
!'''Anteil an allen Tatverdächtigen'''
|-
|2018
|165.769
|8,6%
|-
|2019
|151.009
|8,0%
|-
|2020
|136.588
|7,3%
|-
|2021
|127.489
|7,1%
|-
|2022
|142.721
|7,4%
|}
Zuwanderer beschreiben in dieser Statistik Personen, die "mit dem Aufenthaltsanlass „Asylbewerber“, „Schutzberechtigte und Asylberechtigte, Kontingentflüchtling“, „Duldung“ oder „unerlaubter Aufenthalt“ registriert wurden."<ref name=":12" />
{| class="wikitable"
|+Absoluten Zahl der polizeilich aufgeklärten vollendeten Fälle von Mord/Totschlag unter Beteiligung mindestens eines tatverdächtigen "Zuwanderers"<ref name=":22">{{Internetquelle |autor=Bundeszentrale für politische Bildung |url=https://www.bpb.de/themen/innere-sicherheit/dossier-innere-sicherheit/301624/migration-und-kriminalitaet-erfahrungen-und-neuere-entwicklungen/ |titel=Migration und Kriminalität – Erfahrungen und neuere Entwicklungen |datum=2020-09-25 |sprache=de |abruf=2024-03-02}}</ref>
!Jahr
!Fälle
!Anteil zu sonstigen Tatverdächtigen
|-
|2015
|34
|6,02%
|-
|2016
|47
|7,98%
|-
|2017
|69
|12,11%
|-
|2018
|44
|8,75%
|-
|2019
|43
|8,70%
|}

==== Zuwanderer als Opfer einer Straftat ====
{| class="wikitable"
|+Zahl an registrierten Asylbewerbern/Flüchtlingen von 2018 bis 2019 und von Zuwandern von 2020 bis 2022 als Opfer einer Straftat<ref name=":02" /><ref>{{Internetquelle |url=https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/JahresberichteUndLagebilder/KriminalitaetImKontextVonZuwanderung/KriminalitaetImKontextVonZuwanderung_2020.html?nn=62336 |titel=BKA - Kriminalität im Kontext von Zuwanderung - Bundeslagebild Kriminalität im Kontext von Zuwanderung 2020 |abruf=2024-03-03}}</ref><ref name=":12" />
!Jahr
!Anzahl
!Anteil zu allen Opfern
|-
|2018
|47.042
|4,6%
|-
|2019
|50.466
|5,0%
|-
|2020
|57.205
|5,7%
|-
|2021
|51.166
|5,2%
|-
|2022
|55.929
|4,9%
|}
Bei dieser Statistik wird bei Opfern die Häufigkeit des „Opferwerdens“ gezählt, wodurch die Zahlen nicht zwangsmäßig der tatsächlichen Zahl an Personen entsprechen muss.
{| class="wikitable"
|+Zahl der Asylbewerber/Flüchtlinge von 2018 bis 2019 und der registrierten Zuwanderer von 2020 bis 2022 als Opfer eines vollendeten Mord/Totschlag<ref name=":02" /><ref name=":12" />
!Jahr
!Anzahl
!Anteil zu allen Opfern
|-
|2018
|20
| -
|-
|2019
|22
| -
|-
|2020
|66
| -
|-
|2021
|33
| -
|-
|2022
|38
| -
|}

==== Kriminalisierungswahrscheinlichkeit ====
Die [[Bundeszentrale für politische Bildung]] weist auf eine unterschiedliche Kriminalisierungswahrscheinlichkeit hin.<ref name=":22" /> Unter anderem deuten Untersuchungen zum Beispiel auf ein ''[[Racial Profiling|Racial/Ethnic Profiling]]'' hin, bei welchem es für Minderheitenangehörige häufiger zu Personenkontrollen kommt. Befragungsstudien legen nahe, dass Jugendliche eher Anzeige erstatten, wenn ihnen der Täter/ die Täterin fremd vorkommt. Des Weiteren gibt es geschlossene Milieus mit hohem Zuwanderungsanteil, bei welchen wenige Straftaten von Zuwandern als Täter oder Opfer polizeilich erfasst werden.

=== Gesellschaftliche Akzeptanz ===
{{Hauptartikel|Willkommens- und Anerkennungskultur}}Eine Mitte 2019 veröffentlichte repräsentative Befragung von [[Kantar Emnid]] im Auftrag der gemeinnützigen [[Bertelsmann Stiftung]] attestierte eine weitverbreitete Skepsis gegenüber Zuwanderung. 49 % der Teilnehmenden meinten, Deutschland könne keine weiteren Flüchtlinge mehr aufnehmen (2017 lag der Wert bei 54 %; 2015 bei 40 %). 37 % (2017: 37 %; 2015: 51 %) meinten, Deutschland könne weitere Flüchtlinge aufnehmen. Die Willkommenskultur gegenüber Einwanderern, die in Deutschland arbeiten oder studieren, wurde von den Studienautoren als „robust“ bezeichnet. Sowohl bei Behörden (79 %) als auch bei der Bevölkerung vor Ort (71 %) seien die Einwanderer mehrheitlich willkommen.<ref>{{Literatur |Autor=Ulrich Kober, Orkan Kösemen |Titel=Willkommenskultur zwischen Skepsis und Pragmatik. Deutschland nach der „Fluchtkrise“. |Hrsg=[[Bertelsmann Stiftung]] |Ort=Gütersloh |Datum=2019 |DOI=10.11586/2019041 |Seiten=11 |Online=https://www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/Projekte/Migration_fair_gestalten/IB_Studie_Willkommenskultur_2019.pdf |Format=PDF |KBytes= |Abruf=2019-09-30}}</ref> Insbesondere jüngere Menschen sahen Zuwanderung positiv. Insgesamt stand eine Mehrheit der Befragten den Folgen pragmatisch gegenüber.<ref>{{Literatur |Autor=Thoralf Cleven |Titel=Junge sehen Zuwanderung positiver. Deutschland ist beim Thema Migration laut einer Bertelsmann-Studie immer noch geteilt. |Sammelwerk=Hannoversche Allgemeine Zeitung |Datum=2019-08-30 |Seiten=5}}</ref>


== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==

Version vom 6. März 2024, 11:58 Uhr

Das Gebiet Deutschlands ist wegen seiner zentralen Lage in Europa seit Jahrhunderten sowohl Durchgangsland, Auswanderungsland, als auch Ziel verschiedener Einwanderergruppen.

Die Einwanderung nach Deutschland hat seit Dekaden zugenommen und während im 19. Jahrhundert bis zur Hälfte des 20. Jahrhunderts ein Transit- und Auswanderungsland war, wird heute Deutschland als Einwanderungsland gesehen.[1]

Geschichte

Die Hugenotten

Das Edikt von Potsdam, auch Potsdamer Toleranzedikt genannt,[2] war ein Toleranzedikt, das am 29. Oktoberjul. / 8. November 1685greg.[3] vom preußischen Großen Kurfürsten Friedrich Wilhelm von Brandenburg erlassen wurde. Der Kurfürst – im Gegensatz zur evangelisch-lutherischen Bevölkerungsmehrheit Brandenburgs selbst calvinistischen Glaubens – bot seinen in Frankreich wegen ihrer Religion verfolgten protestantischen Glaubensgenossen, den Hugenotten, freie und sichere Niederlassung in Brandenburg an. Den Flüchtlingen wurden großzügige Privilegien gewährt, unter anderem Befreiung von Steuern und Zöllen, Subventionen für Wirtschaftsunternehmen und Bezahlung der Pfarrer durch das Fürstentum. Viele von ihnen siedelten sich in Potsdam und Berlin an (siehe dazu Hugenotten in Berlin).

Herrnhuter Brüdergemeine

Als 1620 nach der Schlacht am Weißen Berg die Religionsfreiheit in Böhmen endete, gelangten in Mähren und Böhmen die Protestanten zunehmend unter den Druck der Gegenreformation. Ab 1722 wanderten nach einer Unterstützungszusage des Grafen Nikolaus Ludwig von Zinzendorf eine große Zahl von Sympathisanten der Böhmischen Brüder zuerst aus Mähren kommend nach Sachsen ein. In deren Gepäck befand sich auch das theologische und philosophische Erbe Johann Amos Comenius. Die Exulanten blieben zunächst unter sich und gründeten in Herrnhut 1727 die noch heute bestehende Brüderunität. Konflikte mit und Misstrauen unter der damaligen angestammten Bevölkerung führten jedoch auch zu einer Fortsetzung der Wanderungsbewegung, wodurch sich Gruppen der Herrnhuter Brüdergemeine zunächst in Berlin und später an weiteren deutschen Orten ansiedelten.[4][5]

Deutsches Reich

1905 lebten mehr als eine Million Ausländer im Deutschen Reich, davon 42 % weiblich. Etwa die Hälfte waren „Österreicher“ (inkl. Tschechen, Slowaken, Galizier und anderer Zuwanderer aus damals zu Österreich gehörenden Ländern), etwa 107.000 „Russen“ (inkl. Polen und andere Zuwanderer aus dem damaligen Russischen Kaiserreich), je um die 100.000 Niederländer und Italiener, 82.000 Ungarn (alle Länder der ungarischen Krone), 63.000 Schweizer, 30.000 Dänen, jeweils etwa 20.000 Franzosen, Briten und Amerikaner (einschließlich Lateinamerikaner), 14.000 Luxemburger, je etwa 12.000 Belgier und Skandinavier, 397 Chinesen, 174 Japaner, 100 sonstige Asiaten (einschl. Türken) und 99 Afrikaner.[6]

Zwangsmigration von ethnisch Deutschen aus Ost- und Mitteleuropa

Durch Flucht und Vertreibung Deutscher aus Mittel- und Osteuropa kamen 1945–1950 rund 6 Millionen Menschen, überwiegend Deutsche, in die spätere Bundesrepublik Deutschland, die rund 15 Prozent der Gesamtbevölkerung Westdeutschlands ausmachten.

Gastarbeiterprogramme

Eine weitere Migrationswelle setzte in den 1950er, 1960er und 1970er Jahren ein, als im Zuge des „Wirtschaftswunders“ viele Millionen Arbeiter aus Italien, Spanien, Griechenland, Jugoslawien, Türkei, Portugal, Marokko, Tunesien und Südkorea als Gastarbeiter beschäftigt wurden (siehe hierzu auch „Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland“). 1973 wurde ein Anwerbestopp verhängt, die wichtigste Möglichkeit der Einwanderung war nun die Familienzusammenführung. Die nächsten Jahre waren geprägt von erfolglosen Bemühungen der Bundesregierungen von Helmut Schmidt und Helmut Kohl um Begrenzung der Zuwanderung oder Rückführung von ehemaligen Gastarbeitern in ihre Herkunftsländer. Die Mehrheit der Gastarbeiter blieb nur für einige Zeit in Deutschland und kehrte dann wieder in ihre Herkunftsländer zurück. Jedoch blieben auch Millionen von Gastarbeitern langfristig in Deutschland.

Asylrechtdebatten

In den 1980er Jahren war die Debatte um Einwanderung vor allem durch teilweise sehr emotionale Auseinandersetzungen um das Asylrecht geprägt. Aufgrund politischer Ursachen wie den Libanonkrieg, den Kriegen in Afghanistan, den Ersten Golfkrieg, Konflikten und Kriegen in Afrika, der Verfolgung von Kurden oder in Folge der Iranischen Revolution oder des Vietnamkrieges (boat people) beantragten vor allem in der zweiten Hälfte der 1970er Jahre und in den 1980er und 1990er Jahre zahlreiche Menschen in Deutschland Asyl.

Dessen aus historischen Gründen sehr großzügige Auslegung ermöglichte nicht nur Kriegsflüchtlingen und politisch Verfolgten, sondern auch Arbeitsmigranten die Einwanderung in die Bundesrepublik Deutschland, die ansonsten stark erschwert worden war. So migrierten aus Ländern wie der Türkei auch nach dem Anwerbestopp 1973 zahlreiche Menschen. Sie erhofften sich meist in Deutschland mehr Wohlstand und höhere Löhne. Viele migrierten auch aus politischen Gründen wie Unruhen, Umstürze oder der Politik im Herkunftsland.

Eingliederung von Aussiedlern

Das von der Bundesregierung 1988 beschlossene Sonderprogramm zur Eingliederung von Aussiedlern, die Öffnungspolitik der sowjetischen Regierung Ende der 1980er Jahre, welche auch die Ausreise einer großen Anzahl von Aussiedlern genehmigte, der Zerfall der Sowjetunion 1991 sowie Armut in Russland und in der Ukraine führten dazu, dass eine größere Zahl von Menschen aus der ehemaligen Sowjetunion nach Deutschland einwanderten, darunter auch Millionen Spätaussiedler (Menschen deutscher Abstammung), welche Russlanddeutsche genannt werden, sowie Kontingentflüchtlingejüdischer Nationalität“, die heute den Großteil der Juden in Deutschland ausmachen. Auch aus Polen kamen viele Aussiedler nach Deutschland.

Jugoslawienkriege

In den 1990ern migrierten oder flohen auch viele Menschen im Zuge der Jugoslawienkriege aus den Balkanländern nach Deutschland, meist Kosovo-Albaner, Bosnier, Kroaten und Serben.

Asylkompromiss

Zunehmende Fremdenfeindlichkeit, eine emotionalisierte Asyldebatte und eine Serie rassistischer Anschläge Anfang der 1990er Jahre veranlassten die damaligen Regierungsparteien CDU/CSU und FDP sowie die Oppositionspartei SPD dazu, im Dezember 1992 den sogenannten Asylkompromiss zu vereinbaren. Änderungen im Grundgesetz und im Asylverfahrensgesetz schränkten die Möglichkeiten ein, Asyl in Deutschland zu erhalten.

Die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts der rot-grünen Bundesregierung Gerhard Schröders im Jahr 2000 kann als Indiz dafür gelten, dass sich Deutschland als Einwanderungsland und als multikulturelle Gesellschaft zu verstehen begann. Im Gegensatz zur alten Version des Gesetzes aus dem Jahr 1913, das gemäß dem Ius sanguinis die deutsche Staatsangehörigkeit über die ethnische Herkunft bestimmte, nähert sich das neue Gesetz dem Normalfall westeuropäischer Einwanderungsgesellschaften (dem Ius soli) und gibt in Deutschland geborenen Einwanderern der zweiten Generation die Möglichkeit der Einbürgerung (so genanntes „Optionsmodell“). Jedoch begann damals, ähnlich wie in anderen westeuropäischen Staaten, auch eine Debatte um Integration und Integrationsdefizite vor allem muslimischer Einwanderer.

EU-Freizügigkeitsgesetz

Das EU-Freizügigkeitsgesetz 2005 sowie der EU-Beitritt von Rumänien und Bulgarien 2007 führte dazu, dass zahlreiche Bulgaren und Rumänen nach Deutschland kamen. Seitdem ist die Zahl der Immigranten wieder stark angestiegen.

Migrationskrise 2015

Speziell ab 2015 beantragten Millionen Menschen, meist aus dem Nahen Osten (vor allem aus Syrien), Afghanistan sowie Afrika, in Deutschland Asyl (Flüchtlingskrise).

Aus der Sicht des Jahres 2015 bilanziert der „Spiegel“ die typische Haltung Deutscher zum Thema Einwanderung. Er kommt zu dem Schluss, dass die entscheidende Frage sei, „wie viel Diversität die deutsche Gesellschaft am Ende wirklich“ aushalte.[7] Die „Spiegel“-Autoren stellen außerdem fest: „Einwanderer werden in Deutschland weiterhin entweder als Armutsmigranten abgetan oder gefürchtet oder von der Wirtschaft als schnelle, billige Lückenfüller für den Arbeiter- und Fachkräftemangel missverstanden. Viel Gutes kann aus solchen verkürzten Blickweisen nicht folgen.“[8]

Einwanderungspolitik

Einwanderung von Familienangehörigen

Die Einwanderung von Menschen nach Deutschland, und auch die transnationale Migration, betrifft nicht nur Einzelpersonen, sondern auch Familien: im Zuwanderungsgesetz ist z. B. das Nachzugsalter von Familienangehörigen von Zuwanderern geregelt.

Deshalb wird Immigration im 6. Familienbericht der Bundesregierung „Familien ausländischer Herkunft – Leistungen – Belastungen – Herausforderungen“, 2000, als Familienprojekt bezeichnet, das generationsübergreifend stattfindet und nicht in einer Generation abgeschlossen ist. U. a. durch diesen Bericht des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) aus dem Jahr 2000 ist klargestellt, dass die Bundesrepublik Deutschland ein Einwanderungsland ist und dass die Integration der Immigranten durch den zeitlich nahen Nachzug der Familienmitglieder gefördert und stabilisiert wird.

Immigranten haben die unterschiedlichsten Migrations- oder Fluchtgründe und unterscheiden sich etwa in der Absicht, kurz oder länger in Deutschland zu bleiben oder nur durchzuwandern.

Seit 1996 gibt es eine Statistik zum Familiennachzug. Diese weist eine Größenordnung von 55.000 bis 63.000 Familienangehörige im Jahr aus. Zwei Drittel des Familiennachzugs sind Ehepartner und etwa ein Drittel sind Kinder (20.000). Verglichen mit der Zahl der primären Immigranten von 649.249 Personen addiert sich die Anzahl eines Zehntels dieser Anzahl durch Familiennachwanderung.

„Integrationspolitik muss verstärkt die ‚ganze Familie‛ in den Blick nehmen und diese Perspektive zumindest ergänzend und verstärkend neben die ‚Familienmitglieder-Zielgruppenorientierung‘ setzen, die heute vor allem in der Form von Kinder-, Jugend- und Mädchenprojekten umgesetzt wird“, heißt es im Zwischenbericht zum Projekt „Der soziale Nahraum in seiner Integrationsfunktion für Familien ausländischer Herkunft“ des Deutschen Jugendinstituts, weil die Familien von Immigranten auch einen Lebensraum darstellen, der einer Integration entgegenwirken kann, da sich der Spracherwerb und die Überwindung der kulturellen Fremdheit verzögern können.[9]

Rechtlicher Status

Das deutsche Einwanderungsrecht unterliegt gewissen Bindungen durch die Vorschriften der Europäischen Union über den Freien Personenverkehr.

In Deutschland lassen sich Einwanderer in folgende Gruppen unterteilen:

  • Spätaussiedler, mithin deutsche Volkszugehörige aus deutschen Siedlungsgebieten in Osteuropa, insbesondere aus den heute zu Polen und Russland gehörenden Gebieten (Einwanderungsregelung gemäß Bundesvertriebenen- und -flüchtlingsgesetz (BVFG) von 1953 sowie Aussiedleraufnahmegesetz (AAG) von 1990),
  • Unionsbürger und Angehörige der übrigen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und ihre Familienangehörigen (auch aus Nicht-EWR-Staaten); diese genießen das Recht auf Freizügigkeit nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU, ähnliches gilt für Schweizer Bürger nach dem Freizügigkeitsabkommen EG-Schweiz,
  • Arbeitsmigranten aus Drittstaaten (Nicht-EU-Ländern); diese können nach dem Aufenthaltsgesetz als Arbeitnehmer oder Selbstständige einreisen und sich in Deutschland aufhalten; der Zuzug zur Arbeitsmigration ist jedoch stark eingeschränkt,
  • Familienangehörige Deutscher und hier lebender Ausländer, insbesondere Ehepartner und minderjährige Kinder; diese können ggf. nach dem Aufenthaltsgesetz ein Nachzugsrecht erhalten,
  • Studenten; diese können ggf. nach dem Aufenthaltsgesetz ein Aufenthaltsrecht zu Studienzwecken erhalten,
  • Asylsuchende; diese können nach Artikel 16a Grundgesetz und dem Asylverfahrensgesetz einen Flüchtlingsstatus, die Asylberechtigung oder die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, beantragen,
  • Personen, die aus humanitären, politischen oder völkerrechtlichen Gründen ein Aufenthaltsrecht nach dem Aufenthaltsgesetz oder nach Vereinbarungen der IMK (ministerielle Erlasse) erhalten (zumeist ohne Rechtsanspruch); darunter fielen bisher z. B. Bürgerkriegsflüchtlinge,
  • Kontingentflüchtlinge; dieser Personenkreis konnte von 1991 bis 2004 überwiegend aus den Staaten der ehemaligen Sowjetunion in Deutschland aufgenommen werden,
  • Illegale Einwanderer, die keinen regulären Status nach dem Ausländerrecht besitzen.

Die Begriffe Ausländer und Migrationshintergrund werden in der Bevölkerung oft synonym verwendet, obwohl beide Begriffe zu unterscheiden sind. Migranten, die die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen, gelten vom Zeitpunkt der Einbürgerung an nicht mehr als Ausländer, aber als Personen mit Migrationshintergrund.

Demographien

2012 lebten 10,7 Millionen Menschen aus 194 Ländern in Deutschland, die Mehrheit (7,4 Millionen) davon kommt aus Europa.[10]

Wichtigstes Herkunftsland ist nach wie vor die Türkei, gefolgt von Italien und Polen. Fast jeder vierte Ausländer ohne deutsche Staatsbürgerschaft in Deutschland stammt aus der Türkei. Zugleich sinkt die Zahl der Türken in Deutschland seit dem Höchststand von 2,1 Millionen im Jahr 1999 ständig – von damals 2,1 Millionen auf 1,47 Millionen im Jahr 2018.[11] Als Gründe nennen die Statistiker neben Einbürgerungen auch Sterbefälle und Rückkehrer.

Mehr als jeder dritte (36 Prozent) Ausländer in Deutschland stammt aus einem der 27 EU-Mitgliedstaaten. Die Zahl der Europäer nahm mit 75.400 (plus 3,2 Prozent) innerhalb eines Jahres auch besonders stark zu. Als Hauptursache nennen die Statistiker Zuwanderung. Den größten Zuwachs gab es mit 21.600 Menschen bei Rumänen, gefolgt von Polen und Bulgaren. 2012 kamen rund 71.000 Bulgaren und Rumänen nach Deutschland.[12] Prozentual gesehen war der Anstieg aus Lettland, Bulgarien und Rumänien am höchsten. Griechenland ist der einzige EU-Mitgliedstaat, aus dem nennenswert weniger Menschen in Deutschland lebten als im Vorjahr (minus 1400).

Wirtschaft

Steuern und Sozialabgaben

Laut einer Analyse der Stiftung Marktwirtschaft aus dem Jahr 2009 zahlten die meisten Ausländer in Deutschland aufgrund ihres im Vergleich zu deutschen Beschäftigten schlechten Qualifikations- und Lohnniveaus im Laufe ihres Lebens in Deutschland weniger Steuern und Abgaben, als sie an Leistungen erhielten. Der überwiegende Anteil der Einwanderung nach Deutschland nach 1973 (dem Jahr des Anwerbestopps von Gastarbeitern), die sich vor allem über die Familienzusammenführung vollzogen habe, sei in das deutsche Sozialsystem erfolgt: Obgleich die Zahl der Ausländer bis zum Jahr 2000 auf 7,5 Millionen Menschen stieg, stagnierte der Anteil der Erwerbstätigen unter den Ausländern bei rund 2 Millionen.[13][14]

Nach Berechnungen des „Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW)aus dem Jahr 2014 zahlt jeder Ausländer in Deutschland pro Jahr durchschnittlich 3300 Euro mehr Steuern und Sozialabgaben, als er an staatlichen Leistungen erhält. Das Plus pro Kopf ist demnach in den vergangenen zehn Jahren um über die Hälfte gestiegen. Durchschnittlich überweise jeder Mensch ohne deutsche Staatsangehörigkeit in seinem Leben 22.300 Euro mehr an den Staat, als er an Transfers erhalte. In Summe profitiere der Sozialstaat in einer Größenordnung von 147,9 Milliarden Euro von den bereits heute in Deutschland lebenden Ausländern. Jeder Bürger könnte dem ZEW zufolge um mehr als 400 Euro jährlich fiskalisch entlastet werden, wenn künftig pro Jahr mindestens 200.000 Zuwanderer nach Deutschland kämen und 30 Prozent von ihnen hoch und weitere 50 Prozent mittel qualifiziert wären.[15]

Das ZEW stellt in der oben erwähnten Studie aus dem Jahr 2014 allerdings einschränkend fest, dass Kinder ausländischer Eltern, die 2012 in Deutschland geboren wurden, per saldo den deutschen Staat über den gesamten Lebenszyklus hinweg durchschnittlich ca. 44.000 Euro mehr an Transferzahlungen kosten werden, als sie an Steuern und Sozialbeiträgen zahlen, wenn sie durchschnittlich keine deutlich besseren Qualifikationen erwerben als ihre Eltern.[16] Um zu erreichen, dass Zuwanderer der zweiten Generation das durchschnittliche Qualifikationsniveau der deutschen Bevölkerung erreichen, seien intensivere staatliche Anstrengungen nötig. Zudem würde die gezieltere Steuerung der Zuwanderung „Deutschlands demografische Probleme deutlich entschärfen“, die dazu beitragen müsste, dass Ausländer aufgrund ihrer im Durchschnitt relativ geringen Qualifikation in ihrer aktiven Phase zwischen 20 und 60 Jahren deutlich weniger an Steuern und Abgaben als Deutsche zahlen[17] und so verstärkt dem Risiko ausgesetzt sind, im Alter aufgrund ihrer Altersarmut auf Leistungen aus der Grundsicherung angewiesen zu sein. Per saldo würde es aber ausreichen, wenn 30 Prozent der Kinder ausländischer Eltern, die 2012 in Deutschland geboren wurden, das für Deutsche typische Durchschnitts-Lebenseinkommen erzielen würden (unter der Annahme, dass die übrigen 70 Prozent kein höheres Lebenseinkommen erzielen als ihre Eltern), damit durch diesen Jahrgang von Menschen mit Migrationshintergrund der deutschen Volkswirtschaft durch seinen Daueraufenthalt in Deutschland kein Schaden entsteht.

Arbeitsmarkt

Tatsächlich trifft der Topos vom schlecht qualifizierten Zuwanderer nur noch bedingt zu. Die neueste Generation der Zuwanderer nach Deutschland war 2013 durchschnittlich wesentlich besser qualifiziert als Deutsche.[18] Eine wichtige Rolle spielt hierbei die hohe Jugendarbeitslosigkeit in vielen Staaten der Europäischen Union, von der auch viele Hochqualifizierte betroffen sind. Im Januar 2014 stellte Werner Eichhorst, Direktor für Europäische Arbeitsmarktpolitik am „Institut für die Zukunft der Arbeit (IZA)“ fest: „Es gibt keine Anzeichen für eine Zuwanderung in Arbeitslosigkeit oder Armut. Die Arbeitssuchenden, die kommen, finden in der Regel Jobs, ohne einheimische Arbeitskräfte zu verdrängen.“[19]

Erwerbstätigkeit

Im Jahr 1974 lag die Erwerbsquote der ausländischen Bevölkerung bei 61,5 %, derjenige der Deutschen nur bei 42,7 %.

im Jahr 2001 kann man - bedingt durch den Familiennachzug und die Differenzierung der Zuwanderung nach dem Anwerbestopp (z. B. Arbeitsmigration, Familiennachzug, Flüchtlinge, jüdische Kontingentflüchtlinge) – von einer Normalisierung sprechen: Bei Deutschen wie bei Ausländern lag die Erwerbsquote bei 49,1 % (Deutsche) bzw. 50,9 % (Ausländer), auch die Alters- und Geschlechtsstruktur hatte sich angeglichen.

Attraktivität für ausländische Fachkräfte

Eine 2019 veröffentlichte Studie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) bescheinigte Deutschland nur bedingte Attraktivität für ausländische Fachkräfte.[20] Im Vergleich von 30 Industrienationen belegte Deutschland den zwölften Platz, insbesondere aufgrund unterdurchschnittlicher beruflicher Chancen. Die Arbeitslosenquote für zugewanderte Akademiker lag mit sieben Prozent über dem Durchschnitt.[21] Vor diesem Hintergrund gab es auch Kritik am Fachkräfteeinwanderungsgesetz aufgrund komplizierter Regelungen zur Anerkennung von Abschlüssen aus Nicht-EU-Ländern.[22]

Im Jahr 2022 waren die Mehrheit (insgesamt 38.820 Personen) der Beschäftigten aus Drittstaaten Fachkräfte mit anerkanntem Abschluss (Definition nach § 18 AufenthG).[23]

Statistiken

2009 wanderten 606.000 Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit nach Deutschland ein und 579.000 ohne deutsche Staatsangehörigkeit aus. Das entspricht einem Überhang von etwa 27.000 Zuwanderungen.[24]

2011 war etwa jeder Fünfte der damals 6,9 Millionen Ausländer in der Bundesrepublik geboren. 2011 zogen 958.000 Menschen nach Deutschland zu.

2014 hielten sich in Deutschland 629.000 registrierte Flüchtlinge auf (130.000 mehr als 2013), von denen 338.000 als solche anerkannt sind. Die übrigen registrierten Flüchtlinge sind Asylbewerber und Geduldete.[25]

Ende 2022 lebten nach Angaben des Statistischen Bundesamtes in Deutschland 13,4 Millionen Ausländer, d. h. melderechtlich registrierte Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit.[26] Stand 2022 lebten die Zuwanderer im Durchschnitt seit 14,3 Jahren in Deutschland.[27] Insgesamt hatten laut Mikrozensus 2022 rund 20,2 Millionen Menschen in Deutschland einen Migrationshintergrund, d. h., sie sind nach 1950 in die Bundesrepublik eingewandert oder stammen von diesen Einwanderern ab. Das waren 24,3 % der Bevölkerung.[28][29]

Befürwortern einer Verstärkung der Zuwanderung wird oftmals entgegengehalten, dass diese in vielen Fällen zu einer „Zuwanderung in die Sozialsysteme“ führe.[30][31] Nach einer Untersuchung der Beauftragten der Bundesregierung für Ausländerfragen ist auch der Zuzug der Familien zu ihren erwerbstätigen Ehegatten zu berücksichtigen.[32]

Kriminalität

Zuwanderer als Tatverdächtigter einer Straftat

Absolute Zahl der tatverdächtigen "Zuwanderer" (ohne ausländerrechtliche Verstöße) nach Jahr[33][34]
Zahl der tatverdächtigen "Zuwanderer" Anteil an allen Tatverdächtigen
2018 165.769 8,6%
2019 151.009 8,0%
2020 136.588 7,3%
2021 127.489 7,1%
2022 142.721 7,4%

Zuwanderer beschreiben in dieser Statistik Personen, die "mit dem Aufenthaltsanlass „Asylbewerber“, „Schutzberechtigte und Asylberechtigte, Kontingentflüchtling“, „Duldung“ oder „unerlaubter Aufenthalt“ registriert wurden."[34]

Absoluten Zahl der polizeilich aufgeklärten vollendeten Fälle von Mord/Totschlag unter Beteiligung mindestens eines tatverdächtigen "Zuwanderers"[35]
Jahr Fälle Anteil zu sonstigen Tatverdächtigen
2015 34 6,02%
2016 47 7,98%
2017 69 12,11%
2018 44 8,75%
2019 43 8,70%

Zuwanderer als Opfer einer Straftat

Zahl an registrierten Asylbewerbern/Flüchtlingen von 2018 bis 2019 und von Zuwandern von 2020 bis 2022 als Opfer einer Straftat[33][36][34]
Jahr Anzahl Anteil zu allen Opfern
2018 47.042 4,6%
2019 50.466 5,0%
2020 57.205 5,7%
2021 51.166 5,2%
2022 55.929 4,9%

Bei dieser Statistik wird bei Opfern die Häufigkeit des „Opferwerdens“ gezählt, wodurch die Zahlen nicht zwangsmäßig der tatsächlichen Zahl an Personen entsprechen muss.

Zahl der Asylbewerber/Flüchtlinge von 2018 bis 2019 und der registrierten Zuwanderer von 2020 bis 2022 als Opfer eines vollendeten Mord/Totschlag[33][34]
Jahr Anzahl Anteil zu allen Opfern
2018 20 -
2019 22 -
2020 66 -
2021 33 -
2022 38 -

Kriminalisierungswahrscheinlichkeit

Die Bundeszentrale für politische Bildung weist auf eine unterschiedliche Kriminalisierungswahrscheinlichkeit hin.[35] Unter anderem deuten Untersuchungen zum Beispiel auf ein Racial/Ethnic Profiling hin, bei welchem es für Minderheitenangehörige häufiger zu Personenkontrollen kommt. Befragungsstudien legen nahe, dass Jugendliche eher Anzeige erstatten, wenn ihnen der Täter/ die Täterin fremd vorkommt. Des Weiteren gibt es geschlossene Milieus mit hohem Zuwanderungsanteil, bei welchen wenige Straftaten von Zuwandern als Täter oder Opfer polizeilich erfasst werden.

Gesellschaftliche Akzeptanz

Eine Mitte 2019 veröffentlichte repräsentative Befragung von Kantar Emnid im Auftrag der gemeinnützigen Bertelsmann Stiftung attestierte eine weitverbreitete Skepsis gegenüber Zuwanderung. 49 % der Teilnehmenden meinten, Deutschland könne keine weiteren Flüchtlinge mehr aufnehmen (2017 lag der Wert bei 54 %; 2015 bei 40 %). 37 % (2017: 37 %; 2015: 51 %) meinten, Deutschland könne weitere Flüchtlinge aufnehmen. Die Willkommenskultur gegenüber Einwanderern, die in Deutschland arbeiten oder studieren, wurde von den Studienautoren als „robust“ bezeichnet. Sowohl bei Behörden (79 %) als auch bei der Bevölkerung vor Ort (71 %) seien die Einwanderer mehrheitlich willkommen.[37] Insbesondere jüngere Menschen sahen Zuwanderung positiv. Insgesamt stand eine Mehrheit der Befragten den Folgen pragmatisch gegenüber.[38]

Einzelnachweise

  1. Bundeszentrale für politische Bildung: Was ist Migration? 14. Mai 2018, abgerufen am 4. März 2024.
  2. Toleranzedikt wird praktisch (Memento vom 24. April 2013 im Internet Archive) – Artikel bei der PNN, vom 20. März 2008.
  3. Edikt von Potsdam – Artikel bei Info-Potsdam.de; Stand: 5. November 2007.
  4. www.radio.cz: Jakub Šiška: Von Jan Hus zu den Herrnhutern – wie die Böhmischen Brüder in die Welt gingen. Beitrag auf Radio Praha vom 21. Juli 2012.
  5. Christliches Zentrum Herrnhut e. V.: Eine kleine Einführung in die Geschichte und Berufung Herrnhuts. auf www.czherrnhut.de
  6. G. Stegemann: Interessantes aus der deutschen und internationalen Statistik, zusammengestellt nach dem neuesten amtlichen Material. In: Herrmann A. L. Degener: Wer ist's? III. Ausgabe, Leipzig 1908, S. XXV.
  7. 2030. Es kommen härtere Jahre. In: Der Spiegel, Heft 12/2015. 14. März 2015. S. 25.
  8. 2030. Es kommen härtere Jahre. In: Der Spiegel, Heft 12/2015. 14. März 2015. S. 27.
  9. Zitiert nach Wolfgang Erler, Monika Jaeckel: Zwischenbericht zum Projekt „Der soziale Nahraum in seiner Integrationsfunktion für Familien ausländischer Herkunft – ein innovativer Ansatz der Familienbildung“ des Deutschen Jugendinstituts, 2002. Abgerufen am 26. August 2015.
  10. Pressemitteilung Bundesamt für Statistik (Memento vom 24. Februar 2014 im Internet Archive)
  11. Anzahl der Ausländer aus der Türkei in Deutschland von 2001 bis 2018. In: Statista Research Department, Statistisches Bundesamt. April 2023, abgerufen am 16. Juli 2023.
  12. El-Sharif, Y. (2013): Zuwanderung aus Rumänien und Bulgarien. Spiegel Online
  13. Christopher Caldwell: Einwanderung in die Sozialsysteme. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung. 8. Dezember 2009 (faz.net).
  14. Uwe Schünemann: Denkfabrik: Zuwanderung darf Sozialsysteme nicht belasten. In: Wirtschaftswoche. 16. Oktober 2010 (wiwo.de).
  15. Zuwanderung entlastet deutschen Sozialstaat. Die Zeit. 27. November 2014.
  16. Dorothea Siems: Nur gut gebildete Migranten stützen Sozialkassen. Die Welt. 27. November 2014.
  17. Dorothea Siems: Staat müsste vier Billionen Euro für die Zukunft zurücklegen. In: Die Welt. 11. Juli 2008 (welt.de).
  18. Neue Zuwanderer oft besser ausgebildet als Deutsche (Memento vom 2. April 2015 im Internet Archive). Handelsblatt. 24. Mai 2013.
  19. Tobias Kaiser: Arbeitslose aus ganz Europa kommen nach Deutschland. In: Die Welt. 8. Januar 2014.
  20. Deutschland in OECD-Studie: Für Fachkräfte nur bedingt attraktiv. In: Tagesschau. 16. Dezember 2019, abgerufen am 17. Dezember 2019.
  21. Studie: Deutschland für ausländische Akademiker kaum attraktiv. In: Handelsblatt. 16. Dezember 2019, abgerufen am 17. Dezember 2019.
  22. Fachkräftemangel: Studie sieht kaum Anreize für ausländische Akademiker. In: Welt. 16. Dezember 2019, abgerufen am 17. Dezember 2019.
  23. Kurzfassung des Migrationsberichts 2022. Abgerufen am 4. März 2024.
  24. Statistisches Bundesamt Pressemitteilung Nr. 185 vom 26. Mai 2010 (Memento vom 29. Mai 2010 im Internet Archive)
  25. 630.000 Flüchtlinge in Deutschland. Deutsche Welle. 15. Februar 2015.
  26. Ausländische Bevölkerung 2015 bis 2022, nach Bundesländern. In: Statistisches Bundesamt (DESTATIS). 27. April 2023, abgerufen am 9. Juni 2023.
  27. Ausländische Bevölkerung nach Aufenthaltsdauer und ausgewählten Staatsangehörigkeiten am 31.12.2022. In: Statistisches Bundesamt (DESTATIS). 1. Juni 2023, abgerufen am 9. Juni 2023.
  28. 24,3 % der Bevölkerung hatten 2022 eine Einwanderungsgeschichte. In: Presseerklärung des Statistischen Bundesamtes. 20. April 2023, abgerufen am 9. Juni 2023.
  29. Die Beauftragte der Bundesregierung für Ausländerfragen: „Zuwanderung in die Sozialsysteme“ – eine Milchmädchenrechnung (Memento vom 24. September 2015 im Internet Archive). S. 2.
  30. „Sozialsysteme sind kein Selbstbedienungsladen.“ In: Handelsblatt. 10. Januar 2014.
  31. Mira Gajevic: Keine Belege für Einfall ins Sozialsystem. In: Frankfurter Rundschau. 9. April 2014.
  32. Die Beauftragte der Bundesregierung für Ausländerfragen: „Zuwanderung in die Sozialsysteme“ – eine Milchmädchenrechnung (Memento vom 24. September 2015 im Internet Archive). S. 2.
  33. a b c BKA - Kriminalität im Kontext von Zuwanderung - Bundeslagebild Kriminalität im Kontext von Zuwanderung 2019. Abgerufen am 3. März 2024.
  34. a b c d BKA - Kriminalität im Kontext von Zuwanderung - Bundeslagebild Kriminalität im Kontext von Zuwanderung 2022. Abgerufen am 3. März 2024.
  35. a b Bundeszentrale für politische Bildung: Migration und Kriminalität – Erfahrungen und neuere Entwicklungen. 25. September 2020, abgerufen am 2. März 2024.
  36. BKA - Kriminalität im Kontext von Zuwanderung - Bundeslagebild Kriminalität im Kontext von Zuwanderung 2020. Abgerufen am 3. März 2024.
  37. Ulrich Kober, Orkan Kösemen: Willkommenskultur zwischen Skepsis und Pragmatik. Deutschland nach der „Fluchtkrise“. Hrsg.: Bertelsmann Stiftung. Gütersloh 2019, S. 11, doi:10.11586/2019041 (bertelsmann-stiftung.de [PDF; abgerufen am 30. September 2019]).
  38. Thoralf Cleven: Junge sehen Zuwanderung positiver. Deutschland ist beim Thema Migration laut einer Bertelsmann-Studie immer noch geteilt. In: Hannoversche Allgemeine Zeitung. 30. August 2019, S. 5.