„İl“ – Versionsunterschied

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
[gesichtete Version][gesichtete Version]
Inhalt gelöscht Inhalt hinzugefügt
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
K form
 
(38 dazwischenliegende Versionen von 26 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
{{Begriffsklärungshinweis|Zum gleichnamigen Schauspieler siehe [[Ali İl]].}}
'''İl''' ist die Bezeichnung für die größte territoriale türkische Verwaltungseinheit. Die [[Türkei]] ist derzeit in 81 İls aufgeteilt.
'''İl''' ([[Türkische Sprache|türkisch]] für „Provinz“ bzw. „Regierungsbezirk“, Plural: ''İller'') ist die Bezeichnung für die größte territoriale türkische Verwaltungseinheit. Die [[Türkei]] ist derzeit in [[Liste der Provinzen der Türkei|81 İl aufgeteilt]].


Ihre Anzahl vermehrte sich seit der Gründung der Republik Türkei ständig, entsprechend der steigenden Einwohnerzahl und der Erschließung des Landes. Bis 1989, als ihre Zahl 67 betrug, waren sie entsprechend der alphabetischen Reihenfolge ihrer Namen durchnummeriert. Danach stieg ihr Zahl auf 71, bis 1990 auf 73 und schließlich auf 81. Diese neuen Provinzen bekamen mit ihrer Bildung die jeweils höchstnähere freie Nummer zugeteilt, so dass die Nummerierung heute nicht mehr der alphabetischen Reihenfolge entspricht. Aus der Reihe fällt außerdem die [[Mersin (Provinz)|Provinz Mersin]]. Ihr Zahlencode 33 geht auf ihren früheren Namen İçel zurück. Der Name „İl“ geht auf die türkische Sprachreform zurück. Zuvor, bis 1960, war die Bezeichnung für İl ''Vilayet''.<ref name="Tarih ansiklopedisi">Yilmaz Öztuna: ''Tarih ve Politika Ansiklopedisi'' (deutsch: ''Geschichte und Politik Enzyklopädie'') Herausgeber: Ötüken, 1. Auflage, 2006, ISBN 975-437-599-2 (türkisch)</ref> In [[Osmanisches Reich|Osmanischer]] Zeit war [[Vilâyet]] hingegen die Bezeichnung einer Großprovinz, die in mehrere ''[[Sandschak (Osmanisches Reich)|Sandschaks]]'' unterteilt war. Nach dem Ersten Weltkrieg, durch den das Gebiet der Türkei extrem geschrumpft war, fehlte das Bedürfnis für so große Verwaltungseinheiten, zum Teil befanden sich die Provinzzentren, auch für Gebiete, die unter türkischer Kontrolle waren, unter fremder Besatzung. Sie kamen daher in Wegfall und die Bezeichnung Vilâyet wurde auf die Sandschaks übertragen. Somit gehen etliche İl auf osmanische Sandschaks zurück, was in einigen Fällen, etwa bei [[Kocaeli (Provinz)|Kocaeli]], am Namen nachvollzogen werden kann.
Vor 1989 waren es noch 67, danach 71 und 1990 73 İls. In [[Osmanisches Reich|Osmanischer]] Zeit nannte man einen İl ''[[Sandschak (Osmanisches Reich)|Sandschak]]''. In der Türkischen Republik hießen die İls bis 1960 [[Vilayet]].<ref name="Tarih ansiklopedisi">Yilmaz Öztuna: ''Tarih ve Politika Ansiklopedisi'' (deutsch: ''Geschichte und Politik Enzyklopädie'') Herausgeber: Ötüken, 1. Auflage, 2006 ISBN 975-437-599-2 (türkisch)</ref>


Dem İl steht ein dem Innenministerium unterstellter Gouverneur, genannt ''[[Vali]]'', vor. Dieser ''Vali'' wird nicht gewählt, sondern vom Innenminister in Ankara bestimmt. Der ''Vali'' ist Vertreter der Regierung und aller Ministerien in seinem Verwaltungsterritorium. Ihm steht ein gewählter Rat (''il meclisi'') zur Seite, der einmal im Jahr mit Erlaubnis des Innenministeriums zusammentritt und dessen Hauptaufgabe es ist, das Budget der Provinz zu verabschieden und damit zusammenhängende Beschlüsse zu tätigen. Aus diesem Landtag werden 4 Mitglieder gewählt, die das Jahresbudget zu kontrollieren haben und den Rat darüber informieren müssen. Die Grenzen eines İl werden laut Art. 126 der türkischen Verfassung bestimmt durch geographische, ökonomische und verwaltungstechnische Notwendigkeiten. Ein İl wiederum ist unterteilt in verschiedene ''İlçes'' (Landkreise).
Dem İl steht ein dem Innenministerium unterstellter Gouverneur, genannt ''[[Wali (Gouverneur)|Vali]]'', vor. Dieser ''Vali'' wird nicht gewählt, sondern auf Vorschlag des Innenministers mit Zustimmung des Präsidenten vom Ministerrat ernannt. Der ''Vali'' ist Vertreter der Regierung und aller Ministerien in seinem Verwaltungsterritorium. Ausnahmen bilden das Militär und die Justiz. Ihm steht ein gewählter Rat (''il meclisi'') zur Seite, der einmal im Monat mit Erlaubnis des Innenministeriums zusammentritt und dessen Hauptaufgabe es ist, das Budget der Provinz zu verabschieden und damit zusammenhängende Beschlüsse zu tätigen. Aus diesem Landtag werden 4 Mitglieder gewählt, die das Jahresbudget zu kontrollieren haben und den Rat darüber informieren müssen. Die Grenzen eines İl werden laut Art. 126<ref>tuerkei-recht.de [https://www.tuerkei-recht.de/downloads/verfassung.pdf ''Die Verfassung der Republik Türkei.''] Übersetzung von Rechtsanwalt Christian Rumpf, Stand: 1. Januar 2011 (PDF-Datei, 528 kB)</ref> der [[Verfassung der Republik Türkei]] durch geographische, ökonomische und verwaltungstechnische Notwendigkeiten bestimmt. Ein İl wiederum ist unterteilt in verschiedene ''[[İlçe]]s'' (Landkreise).


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==
* [[Liste der Provinzen der Türkei]]


== Einzelnachweise ==
* [[Liste der türkischen Provinzen]]
<references />
== Quellen ==
<references/>


{{SORTIERUNG:Il}}
[[Kategorie:Türkei]]
[[Kategorie:Verwaltungsgliederung der Türkei]]

[[Kategorie:Verwaltungseinheit in der Türkei|Il]]
[[tr:İl]]
[[Kategorie:NUTS-3-Ebene]]

Aktuelle Version vom 1. Oktober 2024, 14:40 Uhr

İl (türkisch für „Provinz“ bzw. „Regierungsbezirk“, Plural: İller) ist die Bezeichnung für die größte territoriale türkische Verwaltungseinheit. Die Türkei ist derzeit in 81 İl aufgeteilt.

Ihre Anzahl vermehrte sich seit der Gründung der Republik Türkei ständig, entsprechend der steigenden Einwohnerzahl und der Erschließung des Landes. Bis 1989, als ihre Zahl 67 betrug, waren sie entsprechend der alphabetischen Reihenfolge ihrer Namen durchnummeriert. Danach stieg ihr Zahl auf 71, bis 1990 auf 73 und schließlich auf 81. Diese neuen Provinzen bekamen mit ihrer Bildung die jeweils höchstnähere freie Nummer zugeteilt, so dass die Nummerierung heute nicht mehr der alphabetischen Reihenfolge entspricht. Aus der Reihe fällt außerdem die Provinz Mersin. Ihr Zahlencode 33 geht auf ihren früheren Namen İçel zurück. Der Name „İl“ geht auf die türkische Sprachreform zurück. Zuvor, bis 1960, war die Bezeichnung für İl Vilayet.[1] In Osmanischer Zeit war Vilâyet hingegen die Bezeichnung einer Großprovinz, die in mehrere Sandschaks unterteilt war. Nach dem Ersten Weltkrieg, durch den das Gebiet der Türkei extrem geschrumpft war, fehlte das Bedürfnis für so große Verwaltungseinheiten, zum Teil befanden sich die Provinzzentren, auch für Gebiete, die unter türkischer Kontrolle waren, unter fremder Besatzung. Sie kamen daher in Wegfall und die Bezeichnung Vilâyet wurde auf die Sandschaks übertragen. Somit gehen etliche İl auf osmanische Sandschaks zurück, was in einigen Fällen, etwa bei Kocaeli, am Namen nachvollzogen werden kann.

Dem İl steht ein dem Innenministerium unterstellter Gouverneur, genannt Vali, vor. Dieser Vali wird nicht gewählt, sondern auf Vorschlag des Innenministers mit Zustimmung des Präsidenten vom Ministerrat ernannt. Der Vali ist Vertreter der Regierung und aller Ministerien in seinem Verwaltungsterritorium. Ausnahmen bilden das Militär und die Justiz. Ihm steht ein gewählter Rat (il meclisi) zur Seite, der einmal im Monat mit Erlaubnis des Innenministeriums zusammentritt und dessen Hauptaufgabe es ist, das Budget der Provinz zu verabschieden und damit zusammenhängende Beschlüsse zu tätigen. Aus diesem Landtag werden 4 Mitglieder gewählt, die das Jahresbudget zu kontrollieren haben und den Rat darüber informieren müssen. Die Grenzen eines İl werden laut Art. 126[2] der Verfassung der Republik Türkei durch geographische, ökonomische und verwaltungstechnische Notwendigkeiten bestimmt. Ein İl wiederum ist unterteilt in verschiedene İlçes (Landkreise).

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. Yilmaz Öztuna: Tarih ve Politika Ansiklopedisi (deutsch: Geschichte und Politik Enzyklopädie) Herausgeber: Ötüken, 1. Auflage, 2006, ISBN 975-437-599-2 (türkisch)
  2. tuerkei-recht.de Die Verfassung der Republik Türkei. Übersetzung von Rechtsanwalt Christian Rumpf, Stand: 1. Januar 2011 (PDF-Datei, 528 kB)