„Weibliche Genitalverstümmelung“ – Versionsunterschied

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Version vom 24. August 2008, 08:51 Uhr

Als Beschneidung weiblicher Genitalien (auch Mädchenbeschneidung oder Frauenbeschneidung) werden traditionelle Praktiken einiger Kulturkreise bezeichnet, bei denen die weiblichen Geschlechtsteile teilweise oder ganz entfernt werden. Dabei können sowohl die äußeren (Klitorisvorhaut, Klitoris, Labien) als auch die inneren Geschlechtsorgane (manchmal wird auch Gewebe aus der Vagina entfernt) betroffen sein. Diese Tradition wird je nach Volkszugehörigkeit vom Säuglingsalter bis hin zu Frauen vor der Hochzeit bzw. nach der Geburt des ersten Kindes ausgeführt. Die meisten Mädchen erleben den Eingriff jedoch vor Beginn oder während der Pubertät.

Der Eingriff wird ohne medizinische Gründe ausgeübt, ist oft mit Schmerzen verbunden und kann schwere physische und psychische Schäden verursachen. Aufgrund dieser weitreichenden Folgen für Leib und Leben der betroffenen Mädchen und Frauen steht die Praxis seit längerem weltweit in der Kritik von Menschenrechts- und Frauenrechtsorganisationen. Zahlreiche staatliche Organisationen wie die Vereinten Nationen, UNICEF, UNIFEM und die Weltgesundheitsorganisation sowie nichtstaatliche Organisationen wie Amnesty International wenden sich gegen die Beschneidung und stufen sie als Verletzung des Menschenrechtes auf körperliche Unversehrtheit ein. Zur Betonung dieser Aspekte hat sich international der Begriff Female Genital Mutilation (FGM, engl., Verstümmelung weiblicher Genitalien) etabliert; im deutschsprachigen Raum ist die Bezeichnung Genitalverstümmelung (auch Genitale Verstümmelung) üblich.

Der Eingriff ist nach dem Strafrecht vieler Staaten (unter anderem aller Staaten der Europäischen Union) eine Straftat.

Formen des Eingriffs

Beschneidungsformen (nach WHO) – Normal: Genitalien ohne Beschneidung, 1: Klitoris, 2: Klitoris und innere Schamlippen, 3: Infibulation

Es wird unterschieden zwischen verschiedenen Formen von Eingriffen, die sich nach Ausmaß und betroffenem Körperteil unterscheiden. Oftmals liegen verschiedene Formen gleichzeitig oder in abgemilderter Form vor, so dass eine eindeutige Einordnung eines Individuums in eine Kategorie selten möglich ist. Von der WHO wurde 1997 eine Typisierung der einzelnen Beschneidungsformen eingeführt, die eine grobe Unterteilung in folgende vier Typen vorsieht:

  • Typ I : vollständige Entfernung der Klitorisvorhaut mit oder ohne teilweiser oder vollständiger Entfernung des äußeren Teils der Klitoris. Siehe auch Klitoridektomie.
  • Typ II : vollständige Entfernung der kleinen Schamlippen (Labia minora) mit oder ohne teilweiser oder vollständiger Entfernung des äußeren Teils der Klitoris
  • Typ III: vollständige Entfernung der kleinen Schamlippen, des äußeren Teils der Klitoris und der Klitorisvorhaut sowie anschließendes Vernähen der großen Schamlippen (Infibulation)
  • Typ IV: hierbei handelt es sich um eine Restkategorie, in die verschiedene permanente und nicht-permanente rituelle Eingriffe an den weiblichen Genitalien fallen, wie eine Kauterisierung des Gewebes, Abschaben oder Einschneiden von Vaginalgewebe, das Einführen von Kräutern zum Verengen der Vagina oder die symbolische Gewinnung einiger Blutstropfen.

Diese Klassifizierungen dienen lediglich als grobe Unterteilung. In der Realität existieren weitere Varianten in Form der Kombination unterschiedlicher Eingriffe.[1][2]

Zudem existieren einige medizinische Begriffe für bestimmte rituelle Eingriffe:

  • Introzision: Das Einschneiden des Scheideneingangs und/oder des Hymens.
  • Infibulation (Synonym: pharaonische Beschneidung): Diese invasivste Form ist vor allem bei den Somali in Somalia, Dschibuti und Teilen Äthiopiens und Kenias und bei den Nubiern in Nordsudan und Teilen Ägyptens verbreitet, daneben auch bei anderen Gruppen. Es werden der äußere Teil der Klitoris sowie die inneren und äußeren Schamlippen entfernt und die beiden Seiten der Vulva so zusammengenäht, dass die verbliebene Haut zu einer Brücke über der Vaginalöffnung und dem Ausgang der Harnröhre zusammenwächst. Indem bei der Wundvernähung ein Strohhalm oder ähnliches eingelegt wird, wächst die Wunde bis auf eine kleine Öffnung zu. Durch diese knapp erbsengroße Öffnung müssen Urin, Menstruationsblut und Vaginalsekrete austreten können, durch die Behinderung dieser Vorgänge kommt es zu zusätzlichen Schmerzen und Infektionsrisiken. Nach dem Eingriff werden die Betroffenen von den Knöcheln an bis zur Hüfte bandagiert, bis die Wunde verheilt ist. Dies kann bis zu vier Wochen dauern.
    Der Infibulation folgen die
    • Defibulation: die Wiedererweiterung einer infubilierten Vaginalöffnung. Dies ist oft nötig, um den Geschlechtsverkehr zu ermöglichen. Gelingt dem (Ehe-)Mann die Öffnung der Vagina durch Penetration nicht, wird die infibulierte Vagina von ihm – seltener von einer Beschneiderin – mit einem Messer oder einem anderen scharfen Gegenstand defibuliert. Zur Entbindung ist oft eine zusätzliche weitreichendere Defibulation notwendig.
    • Reinfibulation (Synonym: Refibulation): die erneute Infibulation. Nach einer Geburt wird die Vagina, die für die Geburt defibuliert wurde, in vielen Fällen nach Entfernung der Narbenränder erneut infibuliert. Nach mehreren Wiederholungen ist unter Umständen kein geeignetes Gewebe mehr für eine erneute Reinfibulation vorhanden.

Gemäß Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen (UNFPA) sind Typ I und II am weitesten verbreitet, Typ III betrifft etwa 20 % der beschnittenen Frauen[3].

Verbreitung

Regionaler Anteil an beschnittenen Frauen in Afrika (geschätzte Verteilung)

Laut Weltgesundheitsorganisation sind weltweit zwischen 100 und 140 Millionen Frauen und Mädchen beschnitten,[4] jährlich werden derartige Eingriffe an drei Millionen Mädchen zwischen vier Monaten und zwölf Jahren durchgeführt.[5]

Hauptverbreitungsgebiet der Beschneidung weiblicher Genitalien ist das westliche und nordöstliche Afrika. In Dschibuti, Ägypten, Guinea, Mali, Sierra Leone, Somalia und Nord-Sudan ist sie mit über 90 % der Frauen zwischen 15 und 49 Jahren fast flächendeckend verbreitet. Außerhalb Afrikas kommt die Beschneidung auch im Jemen (22,6 % der 15–49jährigen) vor und ist des weiteren in Indien, Indonesien, Nordirak, Israel, Malaysia und den Vereinigten Arabischen Emiraten dokumentiert, für diese Länder liegen jedoch keine Angaben zur Verbreitung vor.[4]

Innerhalb dieser Gebiete richtet sich die praktizierte Form der Beschneidung vor allem nach der ethnischen Gruppe, weswegen sich keine der Formen explizit einem Land zuordnen lässt. Der geografische Ursprung dieser Praxis ist nicht bestimmbar.

Durch Migration ist die Beschneidung von Frauen inzwischen auch in Europa und Nordamerika bei Einwanderern aus den betroffenen Ländern verbreitet. Seit den 1990er Jahren wurde dies zunehmend als Problem betrachtet und folglich wurden in den meisten westlichen Ländern Gesetze gegen die Praktik erlassen.

Gründe der Beschneidung

Tradition

Tradition ist die stärkste Rechtfertigung der Praxis. Weil die Beschneidung seit langer Zeit und an praktisch allen Frauen der praktizierenden Gruppe durchgeführt wird, nehmen die Menschen an, dass es sich dabei um etwas absolut Notwendiges handle. Die Beschneidung wird in vielen praktizierenden Kulturkreisen als ein feierlicher Initiationsritus begangen, mit dem ein Mädchen im Mittelpunkt steht und offiziell als erwachsene Frau anerkannt wird. Nicht beschnittene Mädchen riskieren daher auch, sozial ausgegrenzt zu werden und keinen Ehemann zu finden. Die zur westlichen Kultur sehr konträren Vorstellungen gehen sogar so weit, dass die Menschen in besagten Kulturkreisen ein Ausbleiben der Beschneidung als geradezu barbarisch ansehen.[6]

Die ältesten Funde, die einen Rückschluss auf einen operativen Eingriff an den weiblichen Genitalien zulassen, stammen aus Ägypten. Dort entdeckten Forscher Mumien, die entsprechende Anzeichen aufwiesen. Im alten Ägypten glaubte man an Doppelgeschlechtlichkeit (Hermaphroditismus). So war die Vorhaut des Mannes ein Überbleibsel der Frau und die Klitoris ein Überrest des Mannes. Um diese Überreste abzustreifen und voll als Mann oder Frau zu gelten, wurden die Menschen beider Geschlechter im Rahmen einer Zeremonie an ihren Genitalien beschnitten.

Medizinische Mythen

Mitunter existieren medizinische Vorstellungen, die aus dem unbeschnittenen Zustand bestimmte Probleme ableiten. So werden für den Fall, dass eine Beschneidung unterlassen wird, negative Konsequenzen für die Gesundheit und Fruchtbarkeit der Frau wie auch für die Gesundheit des Geschlechtspartners und von der Frau geborener Kinder angenommen. Auch bestehen Vorstellungen, wonach weibliche Genitalien ohne Beschneidung weiter wüchsen und etwa die Klitoris die Größe eines Penis erreichen würde. Diese Befürchtungen sind unbegründet.[3]

Ästhetische Vorstellungen

In den Kulturkreisen, die die Operationen durchführen, wird eine operativ unveränderte Vulva oftmals als unästhetisch betrachtet. Von Kulturkreis zu Kulturkreis unterschiedlich sind die genauen Hintergründe; beispielsweise nehmen einige die Klitoris als Überbleibsel des männlichen Penis wahr, eine Entfernung derselben erhöht also nach dieser Vorstellung die Weiblichkeit der Frau. Auch werden abstehende Teile der Genitalien wie die Labien als nicht benötigte, hässliche Überbleibsel gesehen, deren Entfernung den Körper abrundet und somit schöner und auch erotischer macht.

Unterdrückung der weiblichen Sexualität

Einige Formen der Praktik können die sexuelle Lust stark einschränken und die betroffene Frau so unter anderem unfähig machen, einen Orgasmus zu erleben. Weiterhin können sie den Geschlechtsverkehr für die Frau umständlich und schmerzhaft machen. Somit kann die Beschneidung als Mittel betrachtet werden, die voreheliche Jungfräulichkeit der Frau und ihre Treue in der Ehe sicherzustellen. Gemäß Kritikern ist die Kontrolle und Unterdrückung der weiblichen Sexualität der eigentliche Grund der Beschneidung, auch wenn sie traditionell anderweitig – etwa mit „Reinheits“vorstellungen und fälschlicherweise angenommenen gesundheitlichen Vorteilen – begründet wird. Da eine Frau so auf ihre bloße Reproduktionsfunktion reduziert werde, hat dieser Umstand die Praktik besonders stark ins Visier von Feministen gerückt.

Die Bekämpfung der als Perversion betrachteten Masturbation war in Europa noch bis in die Anfänge des 20. Jahrhunderts üblich. Ärztlicherseits wurden dazu auch Klitoridektomien und Kauterisationen vorgenommen, obgleich bekannt war, dass die weibliche Libido insgesamt Schaden nehmen kann.[7]

In feministischen Kreisen ist die Beschneidung heute ein Synonym für die Unterdrückung der weiblichen Sexualität. Diese Einschätzung wird aber von einem Großteil der Frauen, die einen solchen Eingriff hinter sich haben, nicht geteilt.[6]

Religion

Zu den Gruppen, bei denen die Beschneidung weiblicher Genitalien praktiziert wird, zählen Muslime, Christen verschiedener Glaubensrichtungen, äthiopische Juden und Anhänger traditioneller Religionen.[3] Die Beschneidung geht auf vorchristliche und vorislamische Zeit zurück und wird von diesen Religionen nicht verlangt, jedoch nehmen vor allem ungebildete Gläubige zum Teil an, die Praxis sei religiös vorgeschrieben. Es gibt Religionsvertreter, die sich für die Beschneidung aussprechen, solche, die sich nicht dazu äußern und andere, die sich dagegen einsetzen[4]. Ein Aufruf der koptischen Kirche im Jahr 2001, dass die Beschneidung unchristlich sei, hat die Praxis unter den ägyptischen Kopten nahezu vollständig beendet. In Kenia ist Mungiki im Zusammenhang mit erzwungenen Beschneidungen in die Medien gekommen[8][9].

Vorkommen im Islam

Der Koran erwähnt weder die Beschneidung von Frauen noch die Beschneidung von Männern. In der Regel wird die Genitalbeschneidung unter Berufung auf einige Hadithe im Islam religiös legitimiert, denn Hadithe – Aussprüche, die dem Propheten Mohammed zugeschrieben werden – bilden neben dem Koran die zweite Quelle des islamischen Rechts.

Das am häufigsten zitierte Hadith im Zusammenhang mit der Beschneidung von Frauen gibt eine Diskussion zwischen Mohammed und Umm Habibah (oder Umm 'Atiyyah) wieder (das Hadith der Beschneiderin) - wobei betont werden muss, dass dieser Hadith in keiner authentischen Hadithquelle der islamischen Rechtsschulen zu finden ist. Diese Frau war als Beschneiderin von Sklavinnen bekannt und gehörte zu den Frauen, die mit Mohammed immigriert waren. Nachdem er sie entdeckt hatte, fragte er sie, ob sie immer noch ihren Beruf ausübe. Sie bejahte und fügte hinzu: „unter der Bedingung, dass es nicht verboten ist und du mir nicht befiehlst, damit aufzuhören“. Mohammed erwiderte ihr:„Aber ja, es ist erlaubt. Komm näher, damit ich dich unterweisen kann: Wenn du schneidest, übertreibe nicht (la tanhaki), denn es macht das Gesicht strahlender (ashraq) und es ist angenehmer (ahza) für den Ehemann“. Nach anderen Überlieferungen sagte Mohammed: „Schneide leicht und übertreibe nicht (ashimmi wa-la tanhaki), denn das ist angenehmer (ahza) für die Frau und besser (ahab, nach Quellen abha) für den Mann“. (Andere Übersetzung: „Nimm ein wenig weg, aber zerstöre es nicht. Das ist besser für die Frau und wird vom Mann bevorzugt.“ „Die Beschneidung ist eine Sunnah für die Männer und Makrumah für die Frauen.

Dieses Hadith wird verschieden interpretiert. Eine Ansicht besagt, dass sich das „ist besser für die Frau und wird vom Mann bevorzugt“ auf das „zerstöre nicht“ bezieht. Mohammed hätte dann mit der vorislamischen Tradition nicht brechen wollen, bevorzugte selbst aber deren Unterlassung. Eine andere Deutung geht davon aus, dass es sich um ein Makruma handelt, eine freiwillige ehrenvolle Tat, deren Unterlassung nicht bestraft wird - im Gegensatz zur Sunna, welche ein alle Muslime verbindendes Brauchtum darstellt, das eingehalten werden soll. Zu diesen Deutungen kommt hinzu, dass der Islam das Recht der Frau auf sexuelle Befriedigung, wenn sie verheiratet ist, ausdrücklich anerkennt. Die männliche Beschneidung ist jedoch im Islam unumstritten.

Von den vier sunnitischen Rechtschulen (Madhhab) befürworten zwei die Genitalbeschneidung an Frauen (Malikiten und Hanbaliten); die Schafiiten halten sie sogar für eine religiöse Pflicht. In Ländern mit schafiitischer Rechtsschule ist sie deshalb auch allgemein verbreitet. Die Hanafiten lehnen die Beschneidung von Frauen ab.[10]

Gegner der Beschneidung argumentieren mit Koranversen, welche hervorheben, dass der Mensch von Gott in seiner optimalen Form geschaffen wurde:

„für diejenigen, die Gottes betend im Stehen, im Sitzen und auf der Seite liegend gedenken und über die Schöpfung der Himmel und der Erde nachdenken und sagen: "Unser Herr, Du hast all das nicht umsonst geschaffen. Gepriesen seist Du! Behüte uns vor der Strafe des Feuers!"“

Koran 3:191

„(Gott) Der alles gut gemacht hat, was Er erschuf. Und Er begann die Schöpfung des Menschen aus Ton.“

Koran 32:7

„Ich (Satan) werde sie (die Diener Gottes) verführen und falsche Wunschvorstellungen in ihnen erwecken, und ich werde ihnen befehlen, manchem Herdentier die Ohren einzuschlitzen und die Schöpfung Gottes zu verunstalten. Wer den Satan anstatt Gott zum Beschützer nimmt, der hat gewiss verloren.“

Koran 4:119

Der oben zitierte Hadith gilt aber als daif, also als schwach. Dies bedeutet, der Hadith ist inhaltlich und bezüglich des Isnad unzulänglich: er hat demzufolge eine unvollständigen Isnad (Zeugenkette), einen Sammelisnad, der die Rücküberprüfung, ob der Prophet dies tatsächlich aussagte, nicht zulässt. Es war den Muslimen bereits im 2. Jh. islamischer Zeitrechnung bekannt, dass Hadithe gefälscht wurden.

Am 23. November 2006, während einer internationalen Islam-Gelehrten-Konferenz der al-Azhar-Universität Kairo, wurde beschlossen, dass die Beschneidung weiblicher Genitalien nicht mit der Lehre des Islams zu vereinbaren sei.[11][12] Bereits im Jahre 2005 hatten islamische Gelehrte in Somalia – wo die Infibulation nahezu flächendeckend praktiziert wird – eine Fatwa veröffentlicht, die sich gegen die Beschneidung an Mädchen richtet.[13]

Die Betroffenen

Kombination aus Typ I und II: Klitorisvorhaut sowie innere Schamlippen (labia minora) wurden entfernt. Die Klitoris selbst ist nicht betroffen.

In ethnischen Gruppen, in welchen die Beschneidung weiblicher Genitalien Tradition hat, ist meist die große Mehrzahl aller Frauen betroffen. Das Beschneidungsalter variiert von Gruppe zu Gruppe: Manche Mädchen werden schon in der ersten Lebenswoche, manche erst in der Pubertät oder bei der Eheschließung beschnitten. Die meisten Mädchen sind zum Zeitpunkt ihrer Beschneidung zwischen vier und zwölf Jahren alt. Erwachsene Frauen werden manchmal kurz vor der Eheschließung oder sogar noch danach zwangsweise[14] einer Beschneidung unterzogen. Dies liegt dann meist darin begründet, dass dem Ehemann oder der Schwiegermutter die bestehende Genitalbeschneidung als nicht ausreichend erscheint.

Je jünger die Mädchen sind, desto geringer ist zum einen ihr Kenntnisstand; zum anderen können sie sich nicht gegen den Eingriff wehren oder sich ihm gar entziehen. Laut Zahlen des Kinderhilfswerks kommt die Beschneidung von Frauen in der ländlichen Bevölkerung häufiger vor als in der städtischen: in der ländlichen Bevölkerung findet demnach die Praktik bei etwa 73 % der Bevölkerung Zuspruch, in der städtischen Bevölkerung bei etwa 67 %. Als Grund hierfür wird der – insbesondere für Frauen – geringe Zugang zu Schulbildung auf dem Land angesehen. Damit gehe ein stärkeres Festhalten an Traditionen und eine größere soziale Kontrolle als in der Großstadt einher.

Sozialwissenschaftler (erstmals Carla Obermeyer 2003) stellten in anderen Untersuchungen dagegen fest, dass es keine Unterschiede in der Durchführungshäufigkeit gebe, die auf einem höheren intellektuellen Niveau beruhen. Lediglich die Art und Weise unterscheidet sich: in gebildeteren Kreisen ist der Trend zur sogenannten Medikalisierung, also der Durchführung der Beschneidung in Krankenhäusern oder durch professionelles medizinisches Personal und unter hygienischeren Bedingungen zu beobachten. Generell halten über 90 % der Betroffenen an der Tradition fest und nur etwa 4 % wollen die Beschneidungen an ihren eigenen Töchtern nicht durchführen lassen. Diese Zahlen sind für Gegner der Praxis oftmals unerklärlich, da sie meist davon überzeugt sind, die Frauen würden durch äußere Faktoren unterdrückt. Dem entgegen steht, dass sich besonders gebildete Frauen im Erwachsenenalter noch selbst dazu entschließen, beschnitten zu werden. Hierbei werden allerdings in der Regel nicht die extremen Formen der Beschneidung (wie z. B. die Infibulation) gewählt.

Untersuchungen in Europa haben ergeben, dass Migranten zum Teil an der Praxis festhalten. Die Mädchen werden legal im Herkunftsland der Eltern oder illegal in einem europäischen Land beschnitten.

Die Ausführenden

Die Ausführenden der weiblichen Genitalverstümmelung sind in der Regel Frauen. Es kann sich dabei um traditionelle Hebammen, Heilerinnen oder professionelle Beschneiderinnen handeln. Eher selten kommt es vor, dass Medizinmänner oder Barbiere die Mädchen beschneiden, so beispielsweise im Norden der Demokratischen Republik Kongo. In den Städten wird in den reichen Schichten die Prozedur von Ärzten, ausgebildeten Krankenschwestern oder Hebammen unter klinikähnlichen Bedingungen durchgeführt (so genannte Medikalisierung).

Traditionelle Beschneiderinnen lernen das Handwerk von ihren Müttern. Es ist eine hochangesehene Tätigkeit, die der Familie der Beschneiderin ein relativ hohes Einkommen sichert. Die Beschneiderinnen verfügen meistens nicht über fundierte anatomische Kenntnisse. Dies kann zu weiteren schweren Verletzungen führen, zumal im Alter die Sehkräfte und die motorischen Fähigkeiten nachlassen und die Beschneidung dann trotzdem noch durchgeführt wird.

Techniken und Werkzeuge

Als Werkzeuge werden bei der Beschneidung ohne Medikalisierung (Spezial-)Messer, Rasierklingen, Scheren, Glasscherben, selten auch Fingernägel oder Zähne benutzt. Oft werden mehrere Mädchen mit demselben Werkzeug beschnitten, was das Infektionsrisiko und die Übertragung von Krankheiten stark erhöht. Um die Wunde zu verschließen, werden Akaziendornen, Bindfaden, Schafdarm, Pferdehaar, Bast oder Eisenringe verwendet. Substanzen wie Asche, Kräuter, kaltes Wasser, Pflanzensäfte, Blätter oder Wundkompressen aus Zuckerrohr sollen die bei der Amputation der äußeren weiblichen Geschlechtsorgane meist auftretende starke Blutung stoppen. Die Eingriffe finden meistens unter unhygienischen Bedingungen außerhalb von Krankenhäusern statt. Die Betroffenen erhalten meistens keinerlei Narkose. Da der Genitalbereich mit vielen Nerven versorgt ist, führen Eingriffe ohne Narkose zu besonders starken Schmerzen, so dass die Mädchen oder Frauen von mehreren Erwachsenen gehalten werden müssen. Der Verzicht auf Betäubung oder Narkose wird allerdings von manchen auch freiwillig gewählt, um sich mit der Beschneidung als eine Art Mutprobe selbst zu beweisen.

Manche Wissenschaftler vermuten, dass sich besonders bei den eher leichten Formen der Beschneidung die Komplikationen und Todesfälle durch medizinische Ausbildung und hygienischere Bedingungen wie bei der Medikalisierung drastisch verringern ließen. Sie kritisieren damit auch die Ansicht vieler Beschneidungsgegner, die die negativen Folgen alleine der Praxis selbst zuschreiben und daher auf ihre vollständige Abschaffung hinarbeiten, anstatt zuerst unterstützend für bessere Rahmenbedingungen zu sorgen und damit die Komplikationen auf ein Minimum zu reduzieren.

Gesundheitliche Folgen

Die Folgen einer Beschneidung weiblicher Genitalien hängen vom Typ des Eingriffs, seinen Durchführungsbedingungen und dem allgemeinen Gesundheitszustand des Mädchens oder der Frau ab. Als besonders folgenschwer gilt die Infibulation, die schätzungsweise 20 % aller beschnittenen Frauen betrifft.[3]

Die Beschneidung der äußeren weiblichen Genitalien stellt eine oft irreparable Schädigung der sexuellen funktionellen Einheit von Frauen dar. Die gesundheitlichen Konsequenzen erstrecken sich auf akute (zum Beispiel Schock oder hoher Blutverlust), chronische (zum Beispiel Harnwegsinfektionen) und psychische sowie psychosomatische Folgen (Psychotrauma). Der Eingriff hat großen Einfluss auf die sexuelle Erlebnisfähigkeit der Frauen, wobei zu bemerken ist, dass die Frauen je nach kulturellem Hintergrund in unterschiedlichem Ausmaß betroffen sind und daher der Grad der Einschränkung variieren kann. Der Geburtsvorgang wird bei infibulierten Frauen erschwert; es kann zu starken Komplikationen und im Extremfall zu Schäden für Mutter und Kind kommen.

Einer 2006 veröffentlichten Studie der WHO zufolge, an der 28.373 Schwangere in Afrika teilgenommen haben, starben von 100 Babys beschnittener Mütter im Durchschnitt 1 bis 2 mehr als unter den Kindern unversehrter Frauen. Dies entspricht einem Anstieg des Todesrisikos der Kinder durch die Beschneidung der Mütter um ein Viertel bis ein Drittel.[15]

Die FAZ meldete unter Berufung auf einen bevorstehenden Beitrag in The Lancet [16], in einer Studie an etwa 280 Frauen, die 2003 und 2004 an zwei Krankenhäusern in Khartum untersucht wurden, seien 99 als unfruchtbar erkannt worden (mehr als jede Dritte), 180 waren erstmals schwanger. Alle waren als Mädchen beschnitten worden. Die Forscher stellten fest, dass vor allem schwere Genitalbeschneidung das Risiko einer Frau merklich steigern, unfruchtbar zu werden. Die Wissenschaftler hoffen mit diesem Argument den Glauben vieler Befürworter der Genitalbeschneidung zu widerlegen, ein Mädchen könne nur dann eine gute Ehefrau und Mutter werden, wenn sie beschnitten sei.

Rechtliche Beurteilung

In den Staaten der Europäischen Union ist der Eingriff als Verletzung der körperlichen Unversehrtheit eine Straftat; in Belgien, Dänemark, Großbritannien, Italien, Norwegen, Österreich, Schweden und Spanien gibt es darüber hinaus spezielle Gesetze gegen die Genitalverstümmelung.[17] [18] Auch in einigen Ländern, in denen Beschneidung verbreitet ist, bestehen gesetzliche Verbote, so in Ägypten (seit 2007 vollständiges Verbot), Benin (2005) [19], Äthiopien, Burkina Faso (seit 1997), Dschibuti (1995), der Elfenbeinküste (1998), Eritrea (2007)[20], Guinea (1989), Senegal (1999), Tansania und Togo. Diese Verbote werden jedoch vielfach nur beschränkt umgesetzt. In Sierra Leone lehnte es das Parlament 2007 ab, die Praxis unter Strafe zu stellen.[21]

In jüngerer Zeit wird Flucht vor Beschneidung in europäischen Ländern zunehmend als Asylgrund anerkannt. Auch in einigen außereuropäischen Ländern ist eine drohende Beschneidung Asylgrund (siehe Fall Kasinga/Kassindja).

Deutsches Recht

Strafrecht

Nach deutschem Recht ist die sogenannte Beschneidung weiblicher Genitalien mindestens als Gefährliche Körperverletzung einzustufen und mit einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 10 Jahren zu bestrafen. [18] Ob eine Strafbarkeit sogar als Schwere Körperverletzung gegeben ist, kann noch nicht als abschließend geklärt betrachtet werden.[22] [18][23]. In Frage käme bei § 226 StGB das Merkmal „in erheblicher Weise dauernd entstellt“.[22] Diese Frage ist insoweit relevant, als im Falle der (absichtlichen oder wissentlichen) schweren Körperverletzung im Sinne des §226 Absatz 2 StGB dann ein Strafrahmen von mindestens 3 Jahren bis zu 15 Jahren Anwendung finden würde.

Eine zusätzliche Erhöhung des Strafrahmens kommt dann in Frage, wenn (insbesondere bei der Verstümmelung der Geschlechtsteile minderjähriger Frauen beziehungsweise Mädchen) auch noch eine Misshandlung von Schutzbefohlenen in Idealkonkurrenz gegeben sein sollte. Eine strafbefreiende Einwilligung kommt jedenfalls nicht in Frage.[23]

Strafbar ist nicht nur die erstmalige Beschneidung, sondern auch die Wiederherstellung dieses Zustandes. Wenn ein Arzt die Geschlechtsorgane einer infibulierten Frau für eine Geburt operativ öffnet und danach wieder zunäht, macht er sich somit strafbar.[23]

Ungeklärt bleibt, ob ein Arzt seine Schweigepflicht brechen muss, um ein gefährdetes Mädchen davor zu schützen, in ihrem Heimatland oder auch in Deutschland beschnitten zu werden. Bislang haben Ärzte in diesem Fall das Recht, ihre Schweigepflicht zu brechen, eine Meldepflicht wie zum Beispiel in Frankreich existiert in Deutschland jedoch nicht.[24]

Familienrecht

Ein Familiensenat des Bundesgerichtshofs entschied am 15. Dezember 2004, dass die Mutter einer vierzehnjährigen Tochter gambischer Staatsangehörigkeit ihr Kind nicht nach Gambia verbringen darf. Dies wurde damit begründet, dass in Gambia etwa 80 bis 90 Prozent aller Frauen beschnitten seien und die Mutter auf das Gericht nicht den Eindruck gemacht habe, dass sie selbst einer Beschneidung klar im Weg stehen würde. So hatte die Mutter vor Gericht betont, dass sie ihre Tochter hierüber selbst entscheiden lassen wolle, was angesichts des Alters des Mädchens als zweifelhaft beurteilt wurde. Das Gericht sah dies als Anzeichen dafür, dass die Mutter selbst nicht in der Lage sei, die immensen Gefahren einer Beschneidung für das leibliche und psychische Wohl des Kindes zu erkennen.

Zur weiteren Entscheidung, ob im im konkreten Fall allein die Einschränkung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes ausreiche, oder ob weitergehende Maßnahmen erforderlich seien, verwies der Bundesgerichtshof den Fall allerdings wieder an das vorentscheidende Oberlandesgericht zurück.[25]

Verfassungsrecht

Soweit in solchen Fällen (zum Beispiel bei der Frage der Einwilligung) von den Befürwortern des Eingriffs versucht wird, die Religionsfreiheit (oder das Erziehungsrecht der Eltern) ins Feld zu führen, so geht jedenfalls das Recht auf körperliche Unversehrtheit des betroffenen Mädchens vor.[23]

Standesrecht

Wird die Tat durch einen Arzt oder mit dessen Hilfe begangen, so kann dieser auch standesrechtlich belangt werden. Die Bundesärztekammer hat hierzu eindeutig Stellung bezogen.[26]

Aktuelle Entwicklungen

Neben den gesetzlichen bestehen zahlreiche lokale Initiativen, die – teils mit internationaler Unterstützung – durch Aufklärungs- und Überzeugungsarbeit die Beschneidung von Frauen und Mädchen zu beenden versuchen. Weltweite Aufmerksamkeit erlangte das senegalesische Dorf Malicounda Bambara, als die Einwohner 1997 die Abschaffung der Beschneidung erklärten. Seither gaben etwa 2.657 Dörfer in Senegal, Guinea und Burkina Faso ähnliche Erklärungen ab. Allerdings sollen einige Bewohner dieser Dörfer die Praxis dennoch weiterführen.[27]

Migration

Als Folge der Migration aus Gebieten mit entsprechenden Traditionen kommt die Praxis heute auch in Europa und Nordamerika unter Immigranten vor. Die Eingriffe erfolgen entweder im Gastland oder die Mädchen werden hierzu ins Herkunftsland verbracht. So wurde bekannt, dass jährlich Hunderte bis Tausende somalische Mädchen aus Europa in Hargeysa (Somaliland) beschnitten wurden.[28] Laut Unicef leben drei Millionen beschnittene Frauen in Europa.[29] In Großbritannien leben – vorsichtigen Schätzungen zufolge – derzeit 66.000 betroffene Frauen und Mädchen.[30] In Deutschland gibt es je nach Schätzungen 20.000 bis 29.000 betroffene Frauen. In der Schweiz schätzt Unicef die Zahl beschnittener Frauen auf über 6.000.[31].

Die schwedische Integrationsministerin Nyamko Sabuni forderte gynäkologische Checks an den Schulen, um Beschneidungen zu verhindern.[32] In Großbritannien ist eine Belohnung von 30.000 Euro für Hinweise ausgesetzt, die zur Verurteilung einer Beschneiderin führen.[30]

Ästhetische Genitaloperationen im westlichen Kulturkreis

Hauptartikel: Schamlippenverkleinerung

Seit den 1990er Jahren findet in westlichen Ländern die operative Reduktion der weiblichen Genitalien als Schönheitsoperation zunehmend Verbreitung. Dabei werden vorwiegend aus kosmetischen Gründen die inneren Schamlippen und mitunter die Klitorisvorhaut gekürzt oder auch vollständig entfernt. Der Eingriff ist in der Regel aus persönlichen ästhetischen Vorstellungen heraus motiviert. Die wachsende Beliebtheit der Operation wird mit der Tatsache erklärt, dass unter jungen Frauen die Intimrasur inzwischen üblich ist sowie der verbreiteten Präsenz von Nacktheit in den Medien.

Kontroversen

Kritik an den Bezeichnungen

Die Bezeichnung Beschneidung weiblicher Genitalien und das englischsprachige Pendant „female genital cutting“ beziehungsweise „female circumcision“ sind gängige, aber von Menschenrechtsorganisationen und anderen Kritikern der Praxis als Euphemismus betrachtete Bezeichnungen für die oben beschriebene Praxis, da der Begriff den Vergleich mit der Beschneidung von Männern nahelegt. Die häufigste Form der männlichen Beschneidung, die Zirkumzision, ist aber gemessen an dem Ausmaß des Eingriffes nur mit der „milden Sunna“ beziehungsweise Typ I nach WHO-Klassifizierung (Entfernen der Klitorisvorhaut) vergleichbar. Solche Eingriffe, bei welchen die Klitoris selbst betroffen ist oder aber der Vaginaleingang verschlossen wird sind dagegen weitaus schwerwiegender. Weniger bekannt ist, dass es bei Männern ebenfalls schwerwiegendere Eingriffe in die Genitalien als die Zirkumzision gibt, die ebenfalls mit dem Sammelbegriff der „Beschneidung“ bezeichnet werden. In Deutschland wird „Beschneidung“ meist als Synonym für „Zirkumzision“ angesehen.

Andererseits wird auch die Bezeichnung Genitalverstümmelung kritisiert, da sie einerseits den Umstand und die Folgen nicht unbedingt treffend beschreibt und andererseits auch geeignet sein könnte, Betroffene als „Verstümmelte“ zu stigmatisieren. Betroffene Frauen sehen einigen Studien zufolge die Operation in über 90 % der Fälle nicht als eine Verstümmelung.[6]

In der fachwissenschaftlichen Auseinandersetzung findet man im Englischen den neutraleren, beschreibenden Begriff „female genital cutting“ bzw. „Beschneidung weiblicher Genitalien“. In den meisten popularwissenschaftlichen Veröffentlichungen sowie bei Organisationen und staatlichen Einrichtungen, die die Praktik bekämpfen, findet sich dagegen der die möglichen negativen Folgen hervorhebende Begriff „Verstümmelung der (weiblichen) Genitalien“, „genitale Verstümmelung“, international oft auch die Abkürzung FGM („female genital mutilation“) aus dem Englischen.

Weiterhin gestaltet sich die Übertragung diese Begriffs in die deutsche Sprache als teilweise kompliziert. Der Begriff cutting heißt wörtlich übersetzt „Schneidung“ oder „Beschneidung“ (von engl. to cut - schneiden). Im deutschen Sprachraum wird mit dem Begriff „Beschneidung“ jedoch oftmals alleinig (und inkorrekterweise) die männliche Beschneidung, also die Zirkumzision bezeichnet. Dies trägt darüber hinaus zur sprachlichen Verwirrung bei und setzt den Begriff „Beschneidung weiblicher Genitalien“ derjenigen Kritik aus, die ursprünglich dem englischen Terminus female circumcision galt.

Politischer Aktivismus und Gegenkritik

Während die Beschneidung bei Männern im westlichen Kulturkreis schon immer bekannt und je nach Region durchaus verbreitet war (in Nordamerika variiert der Anteil beschnittener Männer zwischen 40 und 70 % und stellt die Norm statt einer Ausnahme dar[33]), war bis zu Beginn der 1990er Jahre im Westen nahezu unbekannt, dass Genitalbeschneidungen bei Frauen in Afrika eine weitverbreitete Tradition sind. Zwar existierten schon seit der Kolonialzeit anthropologische Berichte [34], welche ihrer Zeit entsprechend oftmals rassistisch und überheblich gefärbt waren, und seit den 1970er Jahren fanden sich vereinzelte Berichte in der Fachpresse. Jedoch war dieses Wissen nur einem kleinen Kreis von Personen zugänglich, die sich entweder akademisch mit dem Thema befassten oder vor Ort tätig waren. Eine breitere Öffentlichkeit wurde erst mit dem sogenannten Hosken-Report im Jahr 1994 auf das Thema aufmerksam.[35]. Der vorherigen nahezu vollständigen Nichtbeachtung folgte eine extensive und teilweise stark emotional gefärbte Berichterstattung der Medien sowie zahlreiche Bücher (starke Resonanz erfuhr etwa Wüstenblume, 1998 von Waris Dirie), die die Frauenbeschneidung einhellig verurteilten. In Folge der Berichterstattung – und diese wiederum verstärkend – setzte ein gegen die Praktik agierender Aktivismus ein, der vorerst von Frauen- und Menschenrechtsgruppen sowie kleineren NGOs getragen wurde. Zunehmend nahm sich die Politik dem Thema an, große übernationale Organisationen wie die WHO oder die UNO setzten sich für die Bekämpfung der Frauenbeschneidung ein, und in den meisten westlichen Ländern wurde die Beschneidung unter (teilweise strenge) Strafe gestellt[6].

Inzwischen hat sich bei fast allen agierenden Parteien im westlichen Kulturkreis eine Haltung etabliert, welche der Frauenbeschneidung deutlich ablehnend gegenübersteht und mit hohem finanziellen Aufwand an deren Abschaffung arbeitet. Die vorgebrachten Kritikpunkte sind dabei:

  • die negativen gesundheitlichen Konsequenzen für die betroffenen Frauen sowie eine erhöhte Säuglingsterblichkeit bei der Geburt
  • unhygienische und primitive Vorgehensweise während der Operation
  • die Unterdrückung der Frau durch sexuelle Kontrolle, konkret eine Einschränkung ihrer Fähigkeit, sexuelle Lust zu empfinden
  • allgemein eine Verletzung der Menschenwürde und des Rechts auf körperliche Unversehrtheit durch einen medizinisch nicht notwendigen Eingriff ohne Einwilligung (informed consent) der Betroffenen.

Qualität vorhanderer Studien

Diese Punkte wurden wiederum von einigen Fachleuten kritisch hinterfragt. Es stellte sich in Metaanalysen (Obermeyer: 1999,2003,2005) der Großteil jener Studien, die die negativen gesundheitlichen Folgen der Beschneidung belegen sollten, als absolut unzureichend und methodisch schwach heraus[36][37][38] . Keine einzige der zwischen 1997 und 2005 zu dem Thema veröffentlichten Studien konnte statistisch signifikante Effekte vorweisen, bei einem Großteil wurde die Untersuchung ohne geeignete Kontrollgruppe durchgeführt, Informationen über die Art der Datengewinnung wurden nicht angegeben, hohe Anteile an nicht- oder falsch ausgefüllten Fragebögen blieben unerwähnt, Befrager wurden nicht geschult oder waren nicht blind für die jeweilige Bedingung, oder konfundierenden Variablen wurde nicht weiter nachgegangen. Dennoch wurden und werden diese Studien oft als Beleg der Schädlichkeit des Eingriffs herangezogen und für Lobbyarbeit genutzt. Die längerfristigen gesundheitlichen Folgen (Harnwegsinfekte, Komplikationen bei der Geburt, schmerzhafter Koitus etc.), so sie denn belegbar sind, beziehen sich ausschließlich auf die Infibulation (Typ III nach WHO); diese stärkste Form macht in der Gesamthäufigkeit jedoch weniger als 10 % aus und ist regional stark begrenzt. Dennoch wird diese Form in den westlichen Medien als repräsentativ für das gesamte Phänomen herausgestellt. Auch Morison (2001) fand in einer groß angelegten Feldstudie in Gambia, die einen Vergleich mit einer unbeschnittenen und vergleichbaren Kontrollgruppe herstellte, keine oder geringe Abweichungen in zahlreichen gesundheitlichen Parametern.[39]

Hygienische Umstände des Eingriffs

Zweifellos wird ein Großteil der Eingriffe unter unhygienischen Bedingungen, ohne Betäubung und von nicht medizinisch geschultem Personal durchgeführt. Manche Fachleute sind der Meinung, die Kritik an diesen Umständen sei berechtigt, die angemessene Gegenmaßnahme sei jedoch nicht ein Verbot von Beschneidungen, sondern deren Durchführung durch medizinisches Fachpersonal in Kliniken oder zumindest unter sterilen Bedingungen (Medikalisierung). Gerade dieser Schritt werde jedoch durch die Gesetzgebung in vielen Ländern verhindert, wodurch der Eingriff nur außhalb eines medizinschen Rahmens möglich ist[6].

Einfluss auf die Sexualität

Die Einschränkung oder auch gänzliche Unterbindung des weiblichen Lustempfindens wird in der Regel als Hauptmotiv dargestellt und als notwendige Folge des Eingriffs angesehen. So spricht Hosken (1994) beispielsweise von einer „sexuellen Kastrierung“ der Frau. Auch diese Sichtweise bleibt nicht unwidersprochen. Einer wissenschaftlich, methodisch korrekten Stützung dieser Auffassung steht das Problem entgegen, dass Daten diesbezüglich nur aus Befragungen gewonnen werden können. Gerade in den betroffenen Regionen stellt sich eine Befragung der Frauen jedoch als schwierig dar, da diese kulturell bedingt nicht sonderlich dazu geneigt sind, mit Fremden über ihre sexuellen Empfindungen und Probleme offen zu reden. Somit stützen sich viele Studien auf die Aussagen einiger weniger Probanden, deren Repräsentativität fraglich ist. Auch die Frage der Vergleichbarkeit steht aus: Da der Eingriff oft vor der Pubertät erfolgt, kennt die Mehrzahl der Betroffenen Frauen nur die Sexualität aus der Perspektive des beschnittenen Zustands. Weiterhin ist die Einschätzung sowohl von Schmerz als auch von sexueller Lust vom kulturellen Hintergrund mitgeprägt, die Übertragung von westlichen Konzepten nicht ohne weiteres möglich. Oftmals wird auch der Eingriff selbst als unmittelbare Evidenz für die Behauptung herangezogen: Vom Entfernen von empfindlichem Gewebe im Genitalbereich wird auf eine zwangsläufige Verringerung der Lust geschlossen. Dem lässt sich eingegenhalten, dass auch im Westen die Entfernung von Gewebe im Bereich der inneren Schamlippen und der Klitorisvorhaut aus ästhetischen Motiven inzwischen üblich ist. Die Frauen unterziehen sich dabei freiwillig diesem Eingriff und sind in ihrem Lustempfinden dadurch nicht beeinträchtigt. [40][41][42] Unter Umständen kann die Beschneidung der Klitorisvorhaut sogar zu einem gesteigerten Lustempfinden führen. [43] Zwar wird die Klitoris bei diesen Eingriffen nicht verändert, dies ist jedoch auch bei der afrikanischen Frauenbeschneidung auch nicht unbedingt der Fall. Selbst eine Entfernung des äußeren Teils der Klitoris bedeutet nicht, dass die Lustfähigkeit verloren ist. Wie sich inzwischen in pathologischen Untersuchungen herausstellte, ist die Anatomie der Klitoris nicht auf den kleinen sichtbaren Teil beschränkt, sondern besteht zum überwiegenden Teil aus Strukturen unterhalb der äußeren Schamlippen. [44] Somit sind auch Studien nachvollziehbar, die keinerlei negativen Einfluss auf das weibliche Lustempfinden feststellten: Der Befund, dass beschnittene Frauen gegenüber unbeschnittenen keine Einbußen haben, überwiegt. So gaben in einem strukturierten Interview 91 % der beschnittenen (infibulierten) Frauen an, Sex als lustvoll zu empfinden, 73 % gaben an, die vaginale Penetration als lustvoll zu erleben und 86 % erlebten regelmäßig einen Orgasmus. [45][46]

Vergleich zur Männerbeschneidung

Während die Beschneidung weiblicher Genitalien ohne medizinische Indikation aufgrund des Rechts auf körperliche Unversehrtheit und gerade in Bezug auf Minderjährige insbesondere in westlichen Ländern strafverfolgt wird, werden entsprechende Maßstäbe nur sehr begrenzt auf die männliche Beschneidung angewandt. Diese wird oftmals ebenfalls mit allein kultureller Begründung durchgeführt, bei der jüdischen Brit Mila beispielsweise einige Tage nach der Geburt.

Obwohl auch an der Beschneidung männlicher Neugeborener Kritik geübt wird und Rechtsexperten den Straftatbestand der Körperverletzung als gegeben ansehen, ist diese in allen westlichen Ländern (mit Ausnahme von Schweden) ohne effektive Strafbedrohung der Sorgeberechtigten oder des Arztes durchführbar.[47] Religiöse und kulturelle Motive werden gesellschaftlich als Rechtfertigung für die Zirkumzision weitgehend akzeptiert. Dies steht in offenem Widerspruch zum Umgang mit der weiblichen Beschneidung, bei der entsprechende Begründungen nicht nur abgelehnt, sondern zudem als Rückständigkeit und Aberglaube interpretiert werden.

Unbestritten kommen bei den betroffenen Mädchen und Frauen rituelle Eingriffe vor, die wesentlich schwerer wiegen als eine Zirkumzision. Der Umfang des Eingriffs unterliegt hier allerdings weder in der strafrechtlichen noch in der moralischen Bewertung einer Differenzierung. Nach Meinung einiger Fachleute gibt es keinen Grund, die Beschneidung bei Mädchen und Frauen, sofern sie auf die Entfernung von Klitorisvorhaut und inneren Schamlippen beschränkt bleibt, anders zu werten als die bei Jungen und Männern.[48][49]

Selbstbestimmung und staatliche Vormundschaft

Wenn aufgrund der mangelnden Einwilligungsfähigkeit im Fall kleiner Kinder eine ablehnende Position eingenommen wird, bleibt weiterhin die Frage zu klären, inwiefern eine erwachsene, mündige Frau freiwillig und selbstbestimmt in den Eingriff einwilligen kann. Die Frage stellt sich vorerst in Bezug auf die in westlichen Ländern lebenden, erwachsenen Frauen mit Migrationshintergrund, die den Eingriff am eigenen Körper und unter sterilen medizinischen Bedingungen von Fachpersonal ausführen lassen wollen. Obwohl generell die Einwilligung in eine Körperverletzung möglich ist, ist dies bei schwerer Körperverletzung nur im Falle eines „höheren sittlichen Wertes“ möglich.

Einerseits ist die Frage des Vorliegens einer schweren Körperverletzung unklar: Bei Amputation des äußeren Teils der Klitoris ist dies umstritten, bei Klitorisvorhaut und Schamlippen ist eindeutig nicht von einer schweren Körperverletzung auszugehen (vgl. [50]: „Was das Abschneiden der Schamlippen betrifft, wäre dies wohl zu verneinen, weil es sich nicht um vergleichbar bedeutende erogene Zonen handelt“'). Andererseits ist die Frage nach dem Wert für die Frau schwer von außen zu beurteilen. Dennoch sind in den meisten westlichen Ländern die Verbote für den Eingriff in jeglicher Form auch auf erwachsene Frauen erweitert. So wird davon ausgegangen, dass ein „[...]rechtlicher Anspruch auf die Unversehrtheit ihrer Genitalien“ von keiner Frau veräußert werden kann, eine rechtlich wirksame Einwilligung zur Beschneidung daher nicht möglich sei. Begründungen wie Tradition und Religion werden in diesem Fall nicht zugelassen.

Es besteht also die Situation, dass die Entfernung der männlichen Vorhaut mit religiöser Begründung selbst bei kleinen Kindern geduldet wird, während sich der Arzt von langjährigen Haftstrafen bedroht sieht, wenn er bei einer erwachsenen Frau mit Migrationshintergrund auf deren Wunsch und ohne medizinische Indikation z. B. die Entfernung der Klitorisvorhaut vornimmt.[51] Im Fall operativer Geschlechtsangleichung von Intersexuellen kann diese Bewertung zu juristischen Problemen bei einer Frau-zu-Mann-Umwandlung führen.[52] Der US-Staat Georgia hat im Zuge seiner Anti-FGM-Gesetzgebung sogar Intimpiercings für Frauen verboten.[53]

Kultursensitive Lösungsansätze

Im Jahr 1996 wurde vom Harbor View Medical Center, einem Krankenhaus in Seattle, die Möglichkeit eingeräumt, einen kleinen Einschnitt an der Klitorisvorhaut vorzunehmen. Der Eingriff wurde von Seiten der Ärzteschaft als „symbolische Beschneidung“ aufgefasst, hatte keinerlei negative Folgen und blieb im Ausmaß sogar weitaus hinter der männlichen Beschneidung zurück. Es sollte somit die illegale Durchführung der Prozedur außerhalb eines Krankenhauses verhindert werden und eine Option zur Wahrung der kulturellen Identität geschaffen werden. Außerdem ließ sich aus Sicht der Krankenhausleitung eine Ungleichbehandlung der Geschlechter bei Operationen vergleichbarer Ausmaße nicht rechtfertigen (es wurden, wie in den USA üblich, auch viele Beschneidungen an Jungen vorgenommen). Einem umfangreichen juristischen Gutachten (Coleman, 1998, Duke University[54].) zufolge war das Vorgehen sowohl rechtlich als auch moralisch vertretbar. Als der sogenannte „Kompromiss von Seattle“ jedoch bekannt wurde, setzte eine Welle der Empörung von Seiten der Anti-FGM-Bewegung ein. Unter dem Druck zahlreicher Lobbygruppen, geführt von der Frauenrechtlerin Patricia Schroeder, gab das Krankenhaus nach und beendete dieses Vorgehen.[55].

Die übliche Haltung der meisten westlichen Regierungen wie auch internationaler Organisationen gegenüber jeglicher Form von Beschneidung bei Frauen ist eine bedingungslose Ablehnung und meist auch ein striktes Verbot, unabhängig vom Grad der Operation und dem Alter des Mädchens oder der Frau. So wird selbst die Diskussion über das Thema als frauenverachtend abgelehnt (“even talking about cutting female genitals legitimizes a barbaric practice, one that disempowers women and serves to keep them out of the American mainstream.” - Mimi Ramsey).

Dem stehen einige Fachleute gegenüber, die eine ihrer Ansicht nach faire und kultursensitve Kompromisslösung für möglich halten. Ziel ist dabei eine Annäherung zwischen den Kulturen und eine angestrebte Übereinkunft unterschiedlicher kultureller Werte. Dabei wird von folgenden Voraussetzungen ausgegangen:

  • Die männliche Beschneidung wird im westlichen Kulturkreis geduldet und von Medizinern offiziell durchgeführt. Dieses Vorgehen ist durch kulturell und religiös verankerte Werte gerechtfertigt, eine Änderung dessen scheint nicht vertretbar zu sein. Die Verletzung der körperlichen Integrität des Kindes erscheint hinnehmbar, soweit keine ernsten negativen Folgen zu erwarten sind. Folglich sei auch ein vergleichbarer Eingriff bei Mädchen nicht abzulehnen, sofern sich dieser lediglich auf Klitorisvorhaut und/oder Labia Minora erstreckt. Eine Ungleichbehandlung zwischen den Geschlechtern oder den Kulturen sei jenseits von medizinischen Gründen nicht vertretbar. Eine Veränderung der Klitoris oder die Infibulation sei jedoch aufgrund der erwartbaren Folgen strikt abzulehnen.
  • Im Fall von Erwachsenen und mündigen Frauen sei jeglicher Eingriff vertretbar, sofern eine aufgeklärte Einwilligung stattfindet (gegebenenfalls sollte über ein psychologisches Gutachten Freiwilligkeit und Mündigkeit sichergestellt sein). Sollte eine Frau unter diesen Umständen den Eingriff wünschen, könnte ihr die Möglichkeit dazu in einem hygienischen und professionellen Rahmen gegeben werden.[6]

Literatur

Anthropologie und Sozialwissenschaften

  • Thomas von der Osten-Sacken und Thomas Uwer: „Is Female Genital Mutilation an Islamic Problem?“ (Essay 2006)
  • Carla Makhlouf Obermeyer (2003). The health consequences of female circumcision: Science, advocacy, and standards of evidence. Medical Anthropology Quarterly, 17(3), 394–412. PMID 12974204. doi:10.1525/maq.2003.17.3.394
  • Eiman Okroi: Weibliche Genitalverstümmelung im Sudan – „Female genital mutilation“. 150 S., 1. Aufl. Akademos-Wiss.-Verl., Hamburg 2001, ISBN 3-934410-29-4
  • Charlotte Beck-Karrer: Löwinnen sind sie. Gespräche mit somalischen Frauen und Männern über Frauenbeschneidung. Verein Feministische Wissenschaft, Bern 1996, ISBN 3-905561-03-4
  • Hanny Lightfoot-Klein: Das grausame Ritual. Sexuelle Verstümmelung afrikanischer Frauen. Aus dem amerikan. Engl. von Michaela Huber. Fischer, Frankfurt 1992, ISBN 3-596-10993-0
  • Annette Peller: Chiffrierte Körper – Disziplinierte Körper. Female Genital Cutting. Rituelle Verwundung als Statussymbol. Weissensee-Verlag, Berlin 2002, ISBN 3-934479-60-X
  • Christine J. Walley: Searching for "Voices": Feminism, Anthropology, and the Global Debate over Female Genital Operations In: Cultural Anthropology, Vol. 12, No. 3. (August 1997), S. 405-438.

Rechtswissenschaft

  • Dirk Wüstenberg: Genitalverstümmelung und die Strafbarkeit des Arztes. In: Arzt Zahnarzt Recht (AZR) 2008, S. 65-68 = in: Qualitätsmanagement in Praxis, Klinik und Pflege (Q-med) 2008, 36-40.
  • Dirk Wüstenberg: Genitalverstümmelung und Art. 6 GG. In: Recht und Politik (RuP) 2007, S. 225-229.
  • Dirk Wüstenberg: Genitalverstümmelung und elterliches Aufenthaltsbestimmungsrecht. In: Zeitschrift für das gesamte Familienrecht (FamRZ) 2007, S. 692–696
  • Dirk Wüstenberg: Genitalverstümmelung und Strafrecht. In: Der Gynäkologe 2006, S. 824–828.
  • Ulrike Bumke: Zur Problematik frauenspezifischer Fluchtgründe – dargestellt am Beispiel der Genitalverstümmelung. In: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ) 2002, S. 423-428

Medienberichte

Einzelnachweise

  1. Changing a harmful convention: Female Genital Mutilation/Cutting, UNICEF
  2. Formen und Häufigkeit der Verstümmelung weibl. Genitalien in Afrika, amnesty-frauen.de
  3. a b c d UNFPA: Frequently Asked Questions on Female Genital Mutilation/Cutting
  4. a b c WHO: Eliminating female genital mutilation: an interagency statement UNAIDS, UNDP, UNECA, UNESCO, UNFPA, UNHCHR, UNHCR, UNICEF, UNIFEM, WHO., Schweiz 2008. Volltext
  5. UNICEF Schweiz: Mädchenbeschneidung – ein Eingriff mit lebenslangen Folgen Volltext
  6. a b c d e f Richard A. Shweder: 'What about female genital mutilation?' and why understanding culture matters in the first place
  7. Ariès, Philippe & Duby, Georges (dt. 1999, fr. 1987). "Das einsame Laster". Geschichte des Privaten Lebens. Bd. 4, 462-464. Augsburg: Weltbild (Bechtermünz).; zitiert in Internet Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie
  8. IRIN News: Kenya: Rights activists decry Mungiki circumcision threat
  9. Amnesty International: Asylgutachten – FGM bei den Kikuyu
  10. Bosworth/van Donzel: The encyclopedia of Islam, Band 3, S. 20
  11. TARGET: Islam ächtet Mädchenverstümmelung (Bericht über eine Islamkonferenz zur Beschneidung), 24. November 2006
  12. Wird die Genitalverstümmelung je aufhören? In Kairo beschließen islamische Gelehrte ein Verbot“, NZZ, 24. November 2006
  13. Ärzte Zeitung/dpa: Geistliche in Somalia erlassen Fatwa gegen Verstümmelung, 2. November 2005
  14. AP: Egyptian man forces his wife to be circumcised, Khaleej Times, 1. September 2007
  15. Weibliche Genitalverstümmelung schädlich für Mütter und Babys - WHO-Studie zum erhöhten Risiko für Babys, The Lancet, 2. Juni 2006 (N. Eke et al. Female genital mutilation and obstetric outcome: WHO collaborative prospective study in six African countries. Lancet 2006; 367: 1799-1800. PMID 16753469)
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  17. Gruber, Kulik, Binder: Studie zu weiblicher Genitalverstümmelung, Oktober 2005, S. 39.
  18. a b c Bundestagsdrucksache 16/1391, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sibylle Laurischk, Dr. Karl Addicks, Burkhardt Müller-Sönksen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP vom 8. Mai 2006, zum Thema „Schutz von Frauen und Mädchen vor der Verstümmelung weiblicher Genitalien“", S. 3
  19. Afrikaportal: Ende der weiblichen Beschneidung in Benin, April 2005
  20. Der Spiegel: Eritrea verbietet Beschneidung von Frauen, 5. April 2007
  21. BBC News: S Leone bans child brides not FGM, 8. Juni 2007
  22. a b Lackner/Kühl, Strafgesetzbuch, Kommentar, 25. Auflage, München 2004 (ISBN 3-406-52295-5), § 78 Rn. 6
  23. a b c d Dirk Wüstenberg: Genitalverstümmelung und Strafrecht. In: Der Gynäkologe 2006, S. 824-827
  24. Kentenich & Billing: Weibliche Genitalverstümmelung: Lebenslanges Leiden Dtsch Arztebl 2006; 103(13): A 842–845 Volltext
  25. Bundesgerichtshof, Urteil vom 15. Dezember 2004, Aktenzeichen XII ZB 166/03
  26. Stellungnahme der Bundesärztekammer
  27. IRIN (Integrated Regional Information Networks) News: Senegal: FGM continues 10 years after villagers claim to abandon it, 10. August 2007
  28. afrol News: Somaliland now centre for illegal female cutting, 26. Juni 2007
  29. Kath.net: Genitalverstümmelungen auch in Europa, 18. Februar 2007
  30. a b Jo-Ann Goodwin, David Jones: The unspeakable practice of female circumcision that's destroying young women's lives in Britain, Daily Mail, 3. Januar 2008
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  35. Hosken, Fran (1993) The Hosken Report: Genital and Sexual Mutilation of Females. Lexington, MA: Women’s International Network News.
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  37. Obermeyer, Carla M (2003) The Health Consequences of Female Circumcision: Science, Advocacy, and Standards of Evidence. Medical Anthropology Quarterly 17(3):394–412
  38. Obermeyer, Carla M (2005) The consequences of female circumcision for health and sexuality: An update on the evidence. Culture, Health & Sexuality, September–October 2005; 7(5): 443–461
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