„Rheinisch-Deutscher Nationalkonvent“ – Versionsunterschied

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==Entstehung==
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Im Verlauf des 1. [[Koalitionskriege]]s eroberten [[Französische Revolution|französische Revolutionstruppen]] unter General [[Adam-Philippe de Custine]], im Herbst [[1792]] weite Gebiete Deutschlands links des [[Rhein]]s. In dem besetzten Gebiet, das etwa dem heutigen [[Rheinhessen]] und der [[Pfalz]] entspricht, ließ Custine auf Anordnung des Pariser [[Konvent]]s am [[24. Februar]] [[1793]] Wahlen zu einer gesetzgebenden Körperschaft abhalten, an denen sich die männliche Bevölkerung von etwa 130 Städten und Dörfern beteiligte.
Im Verlauf des 1. [[Koalitionskriege]]s eroberten [[Französische Revolution|französische Revolutionstruppen]] unter General [[Adam-Philippe de Custine]], im Herbst [[1792]] weite Gebiete Deutschlands links des [[Rhein]]s. In dem besetzten Gebiet, das etwa dem heutigen [[Rheinhessen]] und der [[Pfalz (Region)|Pfalz]] entspricht, ließ Custine auf Anordnung des Pariser [[Konvent]]s am [[24. Februar]] [[1793]] Wahlen zu einer gesetzgebenden Körperschaft abhalten, an denen sich die männliche Bevölkerung von etwa 130 Städten und Dörfern beteiligte.


==Beschlüsse==
==Beschlüsse==

Version vom 28. September 2006, 18:12 Uhr

Der Rheinisch-Deutsche Nationalkonvent war das gesetzgebende Organ der kurzlebigen Mainzer Republik und das erste, nach demokratischen Prinzipien gewählte Parlament auf deutschem Boden.

Entstehung

Im Verlauf des 1. Koalitionskrieges eroberten französische Revolutionstruppen unter General Adam-Philippe de Custine, im Herbst 1792 weite Gebiete Deutschlands links des Rheins. In dem besetzten Gebiet, das etwa dem heutigen Rheinhessen und der Pfalz entspricht, ließ Custine auf Anordnung des Pariser Konvents am 24. Februar 1793 Wahlen zu einer gesetzgebenden Körperschaft abhalten, an denen sich die männliche Bevölkerung von etwa 130 Städten und Dörfern beteiligte.

Beschlüsse

Die Deputierten des frei gewählten Rheinisch-Deutschen Nationalkonvents traten erstmals am 17. März 1793 im Mainzer Deutschhaus zusammen, heute Sitz des Landtages von Rheinland-Pfalz. Am Tag darauf erklärten sie die von ihnen repräsentierten Gebiete zu einem unabhängigen Staat, der nach „auf Freiheit und Gleichheit gegründeten Gesetzen“ regiert werden sollte. Schon am 23. März beschlossen sie aber, beim Konvent in Paris die Eingliederung in den französische Staatsverband zu beantragen.

Ende des Nationalkonvents

Mittlerweile waren die Koalitionstruppen jedoch zum Gegenangriff übergegangen. Sie schlossen Mainz am 31. März ein und belagerten die Stadt bis zu ihrer Einnahme am 23. Juli 1793. Dies bedeutete das Ende der Mainzer Republik und des Nationalkonvents.

Literatur

  • Die Mainzer Republik. Der Rheinisch-Deutsche Nationalkonvent, hg. vom Landtag Rheinland-Pfalz, Mainz 1993
  • Heinrich Scheel, Die Mainzer Republik, Berlin 1975
  • Franz Dumont, Die Mainzer Republik 1792/93. Studien zur Revolutionierung in Rheinhessen und der Pfalz, in: Schriftenreihe Alzeyer Geschichtsblätter, Sonderheft 9, Alzey 1982
  • Walter Grab, Ein Volk muss seine Freiheit selbst erobern. Zur Geschichte der deutschen Jakobiner, Frankfurt am Main 1985
  • Peter Schneider, Mainzer Republik und Französische Revolution, Mainz 1991