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„Wirtschaftskammer Österreich“ – Versionsunterschied

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*[http://www.industriellenvereinigung.at Industrieliste/Industriellenvereinigung]
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*[http://www.favooe.at Firmenausbildungsverbund OÖ]
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Version vom 3. März 2009, 05:16 Uhr

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Die Wirtschaftskammer Österreich, früher Bundeswirtschaftskammer, ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie koordiniert die Tätigkeit der Landeskammern, der Vereinigungen der gewerblichen Wirtschaftstreibenden.

Allgemeines

Die Wirtschaftskammer Österreich ist Teil der österreichischen Wirtschaftskammerorganisation. Jedes der neun österreichischen Bundesländer hat seine eigene Wirtschaftskammer (Landeskammer), bei der aufgrund des Wirtschaftskammergesetzes alle gewerblich tätigen Wirtschaftstreibenden (mit Ausnahme der Landwirtschaft und der freien Berufe, diese haben ihre eigenen Kammern) Mitglieder sind (gesetzliche Mitgliedschaft). Die Wirtschaftskammer Österreich ist also die zehnte Wirtschaftskammer, bei der alle Mitglieder der einzelnen Landeskammern zusammengefasst sind (Mitgliederstand 2006: knapp 360.000) und übt hauptsächlich Leit- und Koordinierungsfunktionen unter den Wirtschaftskammern aus. Die größte Landeskammer ist die Wirtschaftskammer Wien.

Im Mittelpunkt der Aufgaben steht die Mitgestaltung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in der staatlichen Rechtsordnung sowie in der Außenwirtschaftsförderung. Dies wird durch Interessenvertretung, Beratungs-, Service- und Ausbildungsleistungen für die Unternehmer sowie, im Außenwirtschaftsbereich, durch die weltweite Präsenz in Österreichischen Außenhandelsstellen erreicht.

Interessenvertretung

Voraussetzung für eine wirkungsvolle Mitgestaltung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ist jedoch, dass die Wirtschaft mit einer Stimme sprechen kann. Die gesetzliche Pflichtmitgliedschaft ermöglicht es den Wirtschaftskammern, den dazu erforderlichen Interessenausgleich zwischen den Unternehmen "im eigenen Haus" durchzuführen. Angesichts der sehr heterogenen Struktur der Mitglieder ist der Interessenausgleich in den Wirtschaftskammern schwieriger als bei anderen gesellschaftlichen Gruppen, weil es neben einer Reihe gleichgerichteter auch eine Vielzahl auseinanderstrebender, ja sogar gegensätzlicher Interessen gibt. Die Wirtschaftskammern tragen diesem Umstand in organisatorischer Hinsicht Rechnung: Die Fachorganisationen sorgen für eine Vertretung branchenbezogener Einzelinteressen. Zur Interessenvertretung zählen auch Maßnahmen in den Bereichen Öffentlichkeitsarbeit und Wirtschaftslobbyismus sowie die umfassende Information der Mitglieder.

Die etwa 120 Fachorganisationen vertreten die unterschiedlichen Branchen. Sie arbeiten in 7 Sparten zusammen:

Die größten einzelnen Fachorganisationen sind der Fachverband Gastronomie und der Fachverband Unternehmensberatung und Informationstechnologie.

Rechtsservice

Durch angestellte Spezialisten können die Wirtschaftskammern rasch und unentgeltlich helfen. Kostenlose Beratungsleistungen werden in folgenden Rechtsbereichen den Mitgliedern angeboten, wobei durchaus regionale Unterschiede bestehen. Nicht jede Landeskammer bietet jedes Beratungsservice an:

Aufbau

Jede Wirtschaftskammer wird durch gewählte Funktionäre repräsentiert, die alle 5 Jahre in der Wirtschaftskammerwahl von allen Mitgliedern gewählt werden. Bei den letzten Wahlen im März 2005 ging der Wirtschaftsbund, eine Teilorganisation der ÖVP erneut als Sieger (70,4 % der Stimmen) hervor. Der Präsident der Wirtschaftskammer Österreich ist Christoph Leitl.

Die anderen, in allen Landeskammern vertretenen Fraktionen sind der der SPÖ nahestehende Sozialdemokratische Wirtschaftsverband (SWV), der Ring Freiheitlicher Wirtschaftstreibender (RFW), die Grüne Wirtschaft (GRÜNE) sowie die Industrieliste der Österreichischen Industriellenvereinigung.

Den Funktionären steht ein Stab von Mitarbeitern, die Kammerangestellten, zur Unterstützung bei den organisatorischen Ausgaben und zur Durchführung der Serviceleistungen zur Verfügung. An der Spitze der Angestellten steht ein/e Generalsekretär/in (Bundeskammer) bzw. ein/e Direktor/in (Landeskammern).

Präsidenten seit 1946

Finanzierung

Die Wirtschaftskammer finanziert sich durch die Grundumlage sowie die Kammerumlagen 1 und 2.

  • Grundumlage: Die von allen Mitgliedern der Wirtschaftskammern zu entrichtende Abgabe zur Finanzierung der Fachorganisationen. Die Höhe wird von der jeweiligen Fachgruppe autonom beschlossen.
  • Kammerumlage 1 (KU 1): 3 Promille; Bemessungsgrundlage ist die dem Kammermitglied in Rechnung gestellten Umsatzsteuer, weiters die vom Kammermitglied geschuldeten Einfuhrumsatzsteuer sowie jene Umsatzsteuerschuld, die aufgrund der an das Kammermitglied für dessen Unternehmen von anderen Unternehmern erbrachten Leistungen auf dieses übergegangen ist (Reverse charge)minus der Umsatzsteuer, die auf einen Eigenverbrauch entfällt. Die Freigrenze beträgt 150.000 Euro. Die Kammerumlage 1 kommt zu 60 % der jeweiligen Landeskammer, zu 40 % der Wirtschaftskammer Österreich zugute.
  • Kammerumlage 2 (KU 2): 0,36 % bis 0,44 % als Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag

Geschichte

Wien erlebte im Jahr 1848 mehrere blutige Erhebungen, in denen die Bürger für mehr Freiheit kämpften. Träger der Aufstände waren neben Studenten und Arbeitern auch Gewerbetreibende, da die aufstrebende Wirtschaft von behördlicher Kontrolle und staatlicher Einmischung massiv behindert wurde. Die Steuern waren sehr hoch, die Verwaltung bürgerfeindlich.

Im 1839 gegründeten Österreichischen Gewerbeverein entstand so die Idee, eine Wirtschaftsinteressenvertretung zu schaffen, die – vergleichbar den Zünften – alle Wirtschaftstreibenden als Mitglied haben sollte und so als Körperschaft des öffentlichen Rechts Teile der Gewerbeverwaltung aus dem staatlichen Zugriff ausgliedern sollte.

Der Anfang

Die Idee der Liberalisierung stand auch hinter dem ersten Handelskammergesetz vom 15. Dezember 1848, das den Weg für die Errichtung solcher Kammern in allen Teilen der Monarchie ebnete. Darin wurde die Handelskammer mit Pflichtmitgliedschaft und dem Recht auf Begutachtung von Gesetzes- und Verordnungsentwürfen ausgestattet.

Die Handelskammer in Wien machte den Anfang. Am 15. Jänner 1849 konstituierte sich hier die erste Handelskammer Österreichs. Maßgeblich dafür verantwortlich zeichnete deren erster Präsident, Theodor Hornbostel. Eine Wohnung Am Hof, die 11 Beschäftigten Platz bot, war Sitz der neuen Organisation. Die Wiener Handelskammer wurde nicht nur als erste gegründet, sie blieb auch über Jahrzehnte der Wort- und Federführer aller österreichischen Handelskammern.

Die Handelskammern waren eine der bleibenden Errungenschaften des Revolutionsjahres 1848. Sie standen von Beginn an den Betrieben als Berater und Gutachter in allen Gewerbe- und Handelsfragen zur Seite.

1873 war das Jahr der Weltausstellung im Wiener Prater und des riesigen Börsenkrachs am 9. Mai, der als schwarzer Freitag in die Geschichte einging. In diesem Jahr erhielt die Handelskammer das Recht, zwei Abgeordnete in den Reichstag zu entsenden, wodurch auch ihr politischer Einfluss stieg. Im Juli 1873 wurde der erste Delegiertentag der österreichischen Handels- und Gewerbekammern abgehalten, an dem Vertreter von bereits 22 Kammern teilnahmen.

Die Handels- und Gewerbekammern dehnten währenddessen ihren Tätigkeitsbereich weiter aus. Wirtschaftsförderung wurde schon damals zu einem wichtigen Anliegen. Auch die Gründung der heutigen Wiener Wirtschaftsuniversität im Jahr 1898 ist auf eine Initiative der Wiener Handelskammer zurückzuführen.

Die nächsten Jahrzehnte waren geprägt von den Bemühungen um die Neuordnung des Kammerwahlrechtes und dem Ausbau der Sektionierung. Diese Entwicklung war bei Ausbruch des Ersten Weltkrieges noch nicht vollständig abgeschlossen.

Unterdessen zog die Wiener Handelskammer vom ersten Quartier Am Hof in die Strauchgasse, dann in die Herrengasse und 1877 in die Börse. Erst 1907 bezog die Wiener Kammer ihr eigenes, vom Architekten Ludwig Baumann entworfenes Haus am Stubenring, welches noch heute die Zentrale der Wirtschaftskammer Wien ist.

In der 1. Republik

Nach dem Ersten Weltkrieg und dem Zerfall der Monarchie verlangte die Nationalversammlung die Neuordnung des Kammerwesens, was 1920 in einem modernen Kammergesetz resultierte. Das Wahlrecht stand nun allen Unternehmen unabhängig von der Steuerleistung zu. Gleichzeitig wurde die Einrichtung des gesamtösterreichischen Kammertages festgeschrieben.

Die folgenden Jahre waren von der schwierigen Nachkriegssituation - Wirtschaftskrise, Geldentwertung, Arbeitslosigkeit - gekennzeichnet. Als einige Ministerien und Ämter aufgelassen wurden, fielen der Kammer die Agenden des Außenhandels zu. Ab 1934 schlossen sich die Betriebe des Gewerbes, der Industrie, des Handels, des Verkehrs und des Finanzwesens zu Bünden zusammen. Gleichzeitig gab es Bestrebungen, zur Überwindung der Klassenkämpfe gemeinsame Vertretungen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu errichten. 1937 kam es zu einem neuen Handelskammergesetz, welches die Verbindung zwischen den Fachverbänden und den Handelskammern zum Ziel hatte. Erstmals war eine Bundeshandelskammer als Dachorganisation vorgesehen, deren Errichtung jedoch durch den Anschluss an Hitler-Deutschland verhindert wurde. Während des Zweiten Weltkrieges wurden die Handelskammern einem kommissarischen Leiter unterstellt und später in das System der reichsdeutschen Industrie- und Handelskammern eingeordnet. Diese Regelungen wurden 1945 wieder rückgängig gemacht.

In der 2. Republik

Bereits ein Jahr nach Kriegsende wurde ein neues Handelskammergesetz beschlossen. Damit wurden die Fachorganisationen (Innungen, Gremien und Fachgruppen) in die Kammer einbezogen - ausgestattet mit eigener Rechtspersönlichkeit und eigenem Budgetrecht, aber dem Interessenausgleich unterworfen. Auch die Arbeitnehmer (in der Arbeiterkammer) und andere Bevölkerungsgruppen wie die Bauern waren mittlerweile in eigenen Interessenvertretungen organisiert. 1950 fanden die ersten freien Kammerwahlen statt. Die Handelskammerorganisation wurde damit zur Stütze der österreichischen Sozialpartnerschaft, die mit ihrer Arbeit den wirtschaftlichen Aufstieg Österreichs maßgeblich mitgetragen hat.

1993 änderte die Handelskammerorganisation ihre Bezeichnung. Der neue Name "Wirtschaftskammer" unterstreicht – unterstützt durch eine entsprechende Corporate Identity – auch nach außen hin noch deutlicher die zentrale Aufgabe der Organisation: Interessenvertretung für die gesamte Wirtschaft.

Mit 1. Jänner 1999 wurde das Handelskammergesetz von 1946, das in den über fünfzig Jahren seiner Gültigkeit elf Mal novelliert worden war, durch ein neues Wirtschaftskammer-Gesetz ersetzt. Wesentliche Neuerungen des Gesetzes sind die Modernisierung des Wahlrechtes sowie eine Straffung der Organe der Wirtschaftskammerorganisation.

Einen markanten Eckpunkt der jüngeren Vergangenheit stellt die 1995 durchgeführte Mitgliederbefragung dar, die alle mit Pflichtmitgliedschaft ausgestatteten Interessenvertretungen aufgrund der öffentlich aufgeflammten Diskussion über die Pflichtmitgliedschaft im Auftrag der Bundesregierung durchzuführen hatten. Die für die Wirtschaftskammerorganisation wesentliche Pflichtmitgliedschaft wurde dabei von einer deutlichen Mehrheit ihrer Mitglieder (82 %) befürwortet.

Prominente MitarbeiterInnen und Funktionäre