Eine Frauensache

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Film
Titel Eine Frauensache
Originaltitel Une affaire de femmes
Produktionsland Frankreich
Originalsprache Französisch
Erscheinungsjahr 1988
Länge 108 Minuten
Altersfreigabe
Stab
Regie Claude Chabrol
Drehbuch Colo Tavernier
Claude Chabrol
Francis Szpiner (Roman)
Produktion Marin Karmitz
Musik Matthieu Chabrol
Kamera Jean Rabier
Schnitt Monique Fardoulis
Besetzung

Eine Frauensache ist ein französischer Film von Claude Chabrol aus dem Jahr 1988 nach einem Buch von Francis Szpiner.

Während der deutschen Besatzung in Frankreich befinden sich viele französische Männer in Kriegsgefangenschaft. Aus Not gehen viele französische Frauen mit deutschen Soldaten eine Beziehung ein, aus denen häufig auch ein Kind hervorgeht. Marie Latour, die selbst zwei Kinder hat, nimmt zunächst bei der Nachbarin, dann bei weiteren jungen Frauen als Engelmacherin illegale Abtreibungen vor. Damit bessert Marie das Einkommen ihrer eigenen Familie deutlich auf; es ermöglicht ihr manchen Luxus, den andere Familien nicht haben.

Ihr Mann kommt wegen einer Verwundung arbeitsdienstuntauglich aus Deutschland zurück. Marie weist seine Annäherungen ab, da sie ihn nicht mehr liebt. Sie lernt die Prostituierte Lucy alias Lulu kennen und vermietet ihr das Kinderzimmer ihrer Wohnung stundenweise gegen Bezahlung. Ihr Mann fragt sie mehrmals, woher sie das Geld bekommt, doch sie spricht nicht mit ihm.

Einmal stirbt eine Frau, nachdem sie bei Marie zur Behandlung war, woraufhin deren Mann Selbstmord begeht. Marie ist sich keiner Schuld bewusst und führt weiter Abtreibungen durch. Zu Reichtum gekommen, leistet sie sich eine Haushälterin und nimmt Gesangsstunden; ihr Traum ist, eines Tages Sängerin zu werden.

Sie fühlt sich von einem Kunden Lulus angezogen, und auch ihm gefällt sie. Sie nimmt ihn zum Liebhaber. Eines Tages kommt ihr Mann von der Arbeit nach Hause und findet Lulu auf dem Sofa sowie Marie und ihren Geliebten im Bett schlafend vor. Nachdem Marie schon vorher nicht mehr mit ihm gesprochen und ihm keine Antworten mehr gegeben hat, sagt er nichts, ist jedoch tief verletzt.

Er schreibt einen anonymen Brief an den örtlichen Kommissar und teilt ihm mit, dass seine Frau mehr als zehn Abtreibungen vorgenommen habe und einer Prostituierten Zimmer vermiete. Daraufhin wird Marie festgenommen. Die Sache wird hochgespielt und Marie in ein Gefängnis nach Paris verlegt.

Ihr Anwalt ist begrenzt optimistisch. Niemand rechnet mit einem Todesurteil für eine Frau. Doch der Staatsgerichtshof, an dem normalerweise Verbrechen gegen das Volk verhandelt werden, statuiert unter dem Vichy-Regime ein Exempel und beschließt die Todesstrafe wegen durchgeführter Abtreibungen in 23 Fällen; auch ein Gnadengesuch wird abgelehnt. Der Film endet mit dem Fall des Fallbeils und der eingeblendeten Aufforderung, Mitleid mit den Kindern derer zu haben, die man verurteilt.

Der Film beruht auf einer wahren Begebenheit: Am 30. Juli 1943 wurde Marie-Louise Giraud wegen der Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen im Gefängnis La Roquette in Paris durch Jules-Henri Desfourneaux hingerichtet, nachdem ihr vor einem außerordentlichen Gericht nachgewiesen worden war, dass sie an 26 Frauen aus der Gegend um Cherbourg Abtreibungen vorgenommen hatte. Am 8. Juni wurde sie zum Tode durch die Guillotine verurteilt. Das Gesetz dazu war am 15. Februar 1942 durch das Vichy-Regime verschärft worden, da vorher auf unerlaubten Schwangerschaftsabbruch nur eine ein- bis fünfjährige Haftstrafe verhängt wurde. Dieses Gesetz wurde nach der Befreiung Frankreichs aufgehoben.

Nach der Premiere in Frankreich erhielt Claude Chabrol massive Tränengas-Attacken und sogar Morddrohungen wegen blasphemischer Äußerungen. So sagt Marie vor ihrer Hinrichtung: „Ave Maria, verdammt sei dein Leib, der nur Scheiße enthält […].“[2]

Die Fernsehzeitschrift prisma meint über den Film, Claude Chabrol beschreibe „in diesem bemerkenswerten und brillant gespielten Drama ein finsteres Kapitel der französischen Geschichte“, und fährt fort: „Auch wenn vor allem die katholische Kritik diese[s] Werk ablehnt, zählt es zu einem der letzten wirklich guten Filme von Chabrol.“[3]

Der Spiegel Nr. 4/1989 lobt Isabelle Hupperts Darstellung der Marie als „kokett und kraftvoll, naiv und berechnend, ungerührt und unberührbar“ und kommt zu dem Schluss, die Kälte des Films lasse „keine Identifikation mit den Figuren zu, die das Geschehene doch stets nur verharmlost“. Verstörend sei Chabrols Perfektion aber auch, „weil sie das, was war (und ist), als unabänderlich auszugeben scheint. Der Moralist gefällt sich in der Maske des Scharfrichters.“[2]

Das von der Katholischen Filmkommission herausgegebene Lexikon des internationalen Films urteilt dagegen: „Statt einer psychologisch fundierten Moralstudie entwirft Chabrols routiniert inszenierter Film lediglich ein zutiefst enttäuschendes Dokument: Es beschreibt den bedeutenden ethisch-moralischen Konflikt mit insgesamt einseitig zynischer Indifferenz und mißverstandener, „mitleidiger“ Liberalität“.[4]

  • Frieda Grafe: Susanne im Senfbad. Erstveröffentlichung in: Süddeutsche Zeitung vom 26. Januar 1989; in: Schriften, 3. Band. Verlag Brinkmann & Bose, Berlin 2003. ISBN 3-922660-82-7. S. 131–133.
Internationale Filmfestspiele von Venedig 1988
César 1989 (Nominierungen)
Los Angeles Film Critics Association Awards 1989
National Board of Review Award 1989
New York Film Critics Circle Award 1989
Golden Globe Awards 1990 (Nominierung)

Einzelnachweise

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  1. Freigabebescheinigung für Eine Frauensache. Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft, Dezember 2007 (PDF; Prüf­nummer: 61 161 DVD).
  2. a b Kleine Engel. In: Der Spiegel. Nr. 4, 1989, S. 191–192 (online).
  3. Eine Frauensache. In: prisma. Abgerufen am 13. November 2021.
  4. Eine Frauensache. In: Lexikon des internationalen Films. Filmdienst, abgerufen am 1. Mai 2017.