Wenn du regelmäßig ehrenamtlich für Wikipedia oder Schwesterprojekte aktiv bist, können die deutschsprachigen Wikimedia-Organisationen dir eine Ehrenamtsbescheinigung ausstellen. In vielen deutschen Bundesländern besteht zudem die Möglichkeit eine Ehrenamtskarte zu beantragen.
Auf dieser Seite haben wir eine Übersicht über die Angebote der einzelnen Länder zusammengestellt. Klicke auf das Bundesland, in dem du deinen Wohnsitz hast, um herauszufinden, ob es dort eine Ehrenamtskarte gibt und wie du sie beantragen kannst. Für Ehrenamtsbescheinigungen, ausgestellt von Wikimedia Deutschland, findest du unter Wikipedia:Förderung/Ehrenamtsbescheinigungen weitere Informationen.
Baden-Württemberg
Informationsseite
Beantragung
Anforderungen an Freiwillige
Baden-Wüttemberg bietet keine Ehrenamtskarte. Es gibt jedoch einen Engagementnachweis, zu dem Informationen im Serviceportal service-bw zu finden sind.
Bitte wende dich hierzu an communitywikimedia.de. Zur Ausstellung des Engagementnachweises benötigen wir folgende Daten von dir: Realname, Geburtsdatum, Wohnanschrift sowie eine kurze Beschreibung der ehrenamtlichen Tätigkeit.
Ehrenamtliches oder bürgerschaftliches Engagement in einem Verein, einem Verband oder einer Kommune. Dabei ist es unerheblich, ob das Engagement regelmäßig oder zeitlich befristet ist.
Bitte wende dich hierzu an communitywikimedia.de. Anschließend kannst du das jeweilige Online-Formular ausfüllen.
Die Ehrenamtskarte können Personen erhalten, sich seit mindestens einem Jahr in hohem Maße, in den vergangenen zwölf Monaten mindestens 200 Stunden oder in jüngster Zeit mindestens 100 Stunden engagieren. Zudem darf das Engagement nicht auf materiellen Gewinn gerichtet sein.
Für ehrenamtlich Aktive der Wikimedia-Projekte wird in der Regel die blaue Ehrenamtskarte relevant sein. Diese kann u. a. an Personen vergeben werden, die mindestens 16 Jahre alt sind und sich seit mindestens zwei Jahren freiwillig durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich engagieren.
Berlin
Informationsseite
Beantragung
Anforderungen an Freiwillige
Informationen zur Ehrenamtskarte bietet die Website der Senatskanzlei. Die Ehrenamtskarte wird von Berlin und Brandenburg gemeinsam ausgegeben.
Bitte wende dich hierzu an communitywikimedia.de. Zur Ausstellung des Engagementnachweises benötigen wir folgende Daten von dir: Realname und Geburtsdatum.
Die Ehrenamtskarte kann erhalten, wer sich in Berlin oder Brandenburg, seit mindestens einem Jahr, mit mindestens 200 Stunden im Jahr engagiert und dieses Engagement fortführen möchte. Mit dem ehrenamtlichen Engagement darf grundsätzlich kein Entgelt oder Honorar verbunden sein. Der Erhalt einer Aufwandsentschädigung (in Höhe der Übungsleiterpauschale) ist unschädlich. Einen Rechtsanspruch auf den Erhalt der Karte gibt es nicht.
Bitte wende dich hierzu an communitywikimedia.de. Zur Ausstellung des Engagementnachweises benötigen wir folgende Daten von dir: Realname und Geburtsdatum.
Die Ehrenamtskarte kann erhalten, wer sich in Berlin oder Brandenburg, seit mindestens einem Jahr, mit mindestens 200 Stunden im Jahr engagiert und dieses Engagement fortführen möchte. Mit dem ehrenamtlichen Engagement dürfen kein Entgelt und keine Aufwandsentschädigungen verbunden sein, die über die Erstattung von Auslagen hinausgehen. Der Nachweis der ehrenamtlichen Tätigkeit erfolgt über die Organisation, in der das Engagement ausgeübt wird.
In Brandenburg können Inhaber*innen der Jugendleitercard einen Antrag auf Erhalt der Ehrenamtskarte stellen.
Die Ehrenamtskarte können Personen erhalten, die eine freiwillige, gemeinwohlorientierte Tätigkeit mindestens 5 Stunden in der Woche oder 250 Stunden im Jahr seit mindestens drei Jahren ausüben. Inhaber*innen einer Jugendleitercard unter 21 Jahren müssen seit mindestens einem Jahr freiwillig engagiert sein.
Für die Ausübung des Engagements darf keine Bezahlung, sondern höchstens eine Aufwandsentschädigung, ausgezahlt worden sein.
Hamburg
Informationsseite
Beantragung
Anforderungen an Freiwillige
Hamburg bietet seit Mai 2024 eine Engagementkarte, zu der Informationen auf der Website der doin‘ good gGmbH zu finden sind.
Die Vergabe erfolgt an Menschen, die mindestens 16 Jahre alt sind und sich seit mindestens einem Jahr ehrenamtlich in einem Umfang von 2 Stunden pro Woche bzw. 100 Stunden pro Jahr engagieren. Dabei kann Engagement in unterschiedlichen Aufgabengebieten oder bei unterschiedlichen Organisationen zusammengefasst werden. Das Engagement muss freiwillig ausgeübt werden, gemeinwohlorientiert sein und es darf keine Bezahlung hierfür erfolgen.
Darüber hinaus gibt es einen Engagementnachweis, zu der Informationen auf der Website der Sozialbehörde zu finden sind.
Bitte wende dich hierzu an communitywikimedia.de. Für die Ausstellung eines Engagementnachweises benötigen wir deinen Realnamen, dein Geburtsdatum und eine kurze Beschreibung deiner ehrenamtlichen Aktivität. Für das Zusenden des Dokuments benötigen wir zudem eine Postversandadresse.
Die Vergabe erfolgt an Menschen mit bemerkenswertem Engagement, welches sich durch langjährige Tätigkeitoderbesondere Intensitätoder die Anforderungen, die das geleistete Engagement an die engagierte Person stellt,oderbesonders herausfordernde persönliche Lebenssituation, unter der das Engagement geleistet wird, auszeichnet.
Die Ehrenamtskarte muss beim Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt beantragt werden, eine Übersicht bietet die Website der Hessischen Staatskanzlei. Bitte wende dich für eine Bestätigung des Engagements gern an communitywikimedia.de.
Die Regelungen zur Vergabe der Ehrenamtskarte werden durch die einzelnen Landkreise bzw. kreisfreien Städte definiert. Bitte kontaktiere ggf. hierzu die jeweiligen Ansprechpersonen, verschiedene Landkreise und kreisfreie Städte haben die Kriterien auch auf ihren Websites veröffentlicht, die ebenfalls über den Link zu den Ansprechpersonen auffindbar sind.
Die Ehrenamtskarte kann über ein Online-Formular beantragt werden. Bitte wende dich für eine Bestätigung des Engagements gern an communitywikimedia.de.
Ehrenamtskarten können in Mecklenburg-Vorpommern an Personen vergeben werden, die sich mindestens 5 Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden im Jahr ehrenamtlich engagieren, dies während der letzten drei Jahre kontinuierlich getan haben (bei Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren ein Jahr), mindestens 14 Jahre alt sind, sich freiwillig und ohne Bezahlung für das Gemeinwohl einsetzen und dies in Mecklenburg-Vorpommern tun und auch hier wohnen.
Die Ehrenamtskarte kann über Online-Formulare erstmalig oder als Verlängerung einer bereits vorliegenden Karte beantragt werden. Bitte wende dich für eine Bestätigung des Engagements gern an communitywikimedia.de.
Die Ehrenamtskarte in Niedersachsen kann an Personen vergeben werden, die eine freiwillige gemeinwohlorientierte Tätigkeit ohne Bezahlung im Umfang von mindestens fünf Stunden in der Woche bzw. 250 Stunden im Jahr, dieses freiwillige Engagement zum Zeitpunkt der Beantragung seit mindestens drei Jahren (oder jeweils seit Bestehen der Organisation) ausüben und diesen Einsatz für das Ehrenamt auch zukünftig fortsetzen. Bei Inhaber*innen einer Jugendleitercard unter 21 Jahren muss das freiwillige Engagement mindestens seit einem Jahr bestehen. Die Personen müssen entweder ihr Engagement in Niedersachsen ausüben oder in Niedersachsen wohnen und außerhalb Niedersachsens ehrenamtlich tätig sein.
Die Ehrenamtskarte muss bei der jeweiligen Kommune beantragt werden, eine Übersicht bietet die Website der Landesregierung. Bitte wende dich für eine Bestätigung des Engagements gern an communitywikimedia.de.
Als grundlegende Voraussetzung für die Vergabe der Ehrenamtskarte gilt ein ehrenamtliches oder bürgerschaftliches Engagement von durchschnittlich wenigstens fünf Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden im Jahr, zum Beispiel in einem Verein, in einer sozialen Einrichtung oder freien Vereinigung. Die Ehrenamtskarte soll insbesondere denjenigen Dank und Anerkennung aussprechen, die für ihr Engagement keine finanziellen Zuwendungen in Form von pauschalen Aufwandsentschädigungen erhalten. Andere Voraussetzungen, z. B. die Dauer des bisherigen Engagements, werden von den Kommunen festgelegt.
Für die Vergabe der Ehrenamtskarte in Rheinland-Pfalz gelten ein Mindestalter von 14 Jahren, eine Mindeststundenzahl von 5 Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden pro Jahr und die Tatsache, dass das das Ehrenamt auf eine längere Dauer angelegt ist und im Regelfall bereits mindestens ein Jahr ausgeübt wird, als Voraussetzungen. Zudem dürfen keine pauschalen finanziellen Entschädigung erhalten worden sein.
Die saarländische Ehrenamtskarte wird an Personen vergeben, die mindestens fünf Stunden pro Woche oder 250 Stunden im Jahr ehrenamtlich engagiert sind, seit mindestens zwei Jahre ununterbrochen im Landkreis im Landkreis Merzig-Wadern, im Landkreis Neunkirchen, im Landkreis St. Wendel, im Landkreis Saarlouis, im Saarpfalz-Kreis oder Regionalverband Saarbrücken ehrenamtlich tätig sind und kein Entgelt oder Honorar für das ehrenamtliches Engagement erhalten. Inhaber*innen der Jugendleitercard können ebenfalls einen Antrag auf Erhalt der Ehrenamtskarte stellen.
Für die Vergabe einer Ehrenamtskarte in Sachsen muss das Engagement vor Antragsstellung mindestens drei Stunden wöchentlich über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren ausgeübt worden sein. Das Mindestalter beträgt 14 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt bzw. Einsatzort muss im Freistaat Sachsen liegen. Zudem muss sich die Wohnsitzgemeinde an der Vergabe der Karte beteiligen. Eine Übersicht der beteiligten Kommumen bietet die Website des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Sachsen-Anhalt
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Beantragung
Anforderungen an Freiwillige
Eine landesweite Ehrenamtskarte bietet das Land Sachsen-Anhalt als einziges deutsches Bundesland nicht. Einzelne Landkreise und Kommunen vergeben jedoch eigene Ehrenamtskarten, so zum Beispiel der Burgenlandkreis oder die Hansestadt Stendal.
Die Ehrenamtskarte muss beim Landkreis bzw. der jeweiligen Kommune, die die Karte vergibt, beantragt werden. Bitte wende dich für eine Bestätigung des Engagements gern an communitywikimedia.de.
Der Landkreis bzw. die jeweilige Kommune, die die Karte vergibt, definiert die Kriterien hierfür.
Die Ehrenamtskarte kann über das Formular Anmeldeformular beantragt werden. Bitte wende dich für eine Bestätigung des Engagements gern an communitywikimedia.de.
Für die Vergabe einer Ehrenamtskarte in Schleswig-Holstein muss ein ehrenamtliches Engagement in gemeinwohlorientierten Organisation in Schleswig-Holstein (z. B. in Vereinen, Kirchen, Initiativen) nachgewiesen werden. Dieses muss in den vergangenen zwei Jahren mindestens drei Stunden pro Woche, bzw. 150 Stunden pro Jahr ausgeübt worden sein und für das Engagement dürfen keine finanziellen Zuwendungen in Form von pauschalen Aufwandsentschädigungen, Honorar, Gehalt oder sonstigen geldwerten Vorteilen erhalten worden sein. Eine Erstattung von Auslagen, wie z. B. Fahrtkosten, ist unschädlich. Die Person, die die Ehrenamtskarte beantragt, muss mindestens 16 Jahre alt sind.
Die Thüringer Ehrenamtscard kann an Personen vergeben werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sich wöchentlich mindestens fünf Stunden engagieren, seit mindestens fünf Jahren aktiv (bzw. seit Gründung) in einem Verein, einer Organisation oder einer Initiative eingebunden waren, ihr ehrenamtliches Engagement in dem teilnehmenden Landkreis oder der kreisfreien Stadt ausüben und keine Aufwandsentschädigungen erhalten, die über einen Auslagenersatz hinausgehen.