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Datei:DEU Nennslingen COA.svg

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Beschreibung

Wappen
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Deutsch: Wappen von Nennslingen
English: Coat of Arms of Nennslingen
Blasonierung
InfoField
Deutsch: Aus dem offenen Tor einer goldenen Zinnenmauer quellend silbernes und blaues Wasser, das den Schildfuß füllt; über der Mauer gespalten; vorne in Schwarz ein silberner Balken, hinten geteilt von Schwarz und Silber.
Referenzen
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Referenzen
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Haus der Bayerischen Geschichte
Tingierung
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argentorazure
Datum seit 1582
date QS:P571,+1582-00-00T00:00:00Z/7,P580,+1582-00-00T00:00:00Z/9
Provenienz
Deutsch: Kaiser Karl V. verlieh dem Ort 1539 Marktrechte. Fast fünfzig Jahre später, im Jahr 1582, erhielt der Markt von Kaiser Rudolf II. das Wappen verliehen. Das Original des Wappenbriefs wird im Germanischen Nationalmuseum in Nürnberg aufbewahrt. Die Wappen der beiden damaligen Herrschaftsinhaber, der Herren von Ehenheim und der Schenk von Geyern, stehen in der oberen Hälfte. Die Mauer und das daraus fließende Wasser stellen die Quelle der Anlauter dar. König Ludwig I. verlieh 1844 das Wappen neu. Otto Hupp gestaltete in seinem Wappenbuch eine rote (Ziegel-)Mauer. Die Farbe der Mauer war allerdings offiziell nicht festgelegt. Nachdem sich die im Wappenbrief von 1582 genannten "Erdfarben" nicht eindeutig definieren und darstellen lassen, Eindeutigkeit in Farbe und Form aber Kern der Heraldik ist, wurde 1983 die Farbe der Mauer auf Gold festgelegt. Teilweise noch kursierende Darstellungen mit einer roten Mauer entsprechen also nicht dem offiziellen Gemeindewappen. (Dieser Text ist zitiert aus dem Interntportal "Bayerns Gemeinden": http://www.hdbg.eu/gemeinden/web/index.php/detail?rschl=9577151 (Autorin: Stephanie Heyl)
Künstler
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Quelle [1]
Andere Versionen
SVG‑Erstellung
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Dieses Wappen wurde von Gliwi mit Inkscape erstellt.
 
Dieses SVG-Wappen wurde in der Grafikwerkstatt (de) überarbeitet.

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Public domain
Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei. Zu beachten: Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen. Weitere Informationen dazu gibt es unter Wikipedia:Wappen, Amtliches Wappen und Wappensatzung.
Wappen Deutschlands
Wappen Deutschlands

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09:08, 4. Dez. 2015Vorschaubild der Version vom 09:08, 4. Dez. 2015512 × 559 (15 KB)GliwiFarbgebung der Mauer korrigiert
15:42, 11. Nov. 2015Vorschaubild der Version vom 15:42, 11. Nov. 2015512 × 559 (15 KB)Gliwi== {{int:filedesc}} == {{COAInformation |blazon of = {{de| Wappen von Nennslingen}} {{en| Coat of Arms of Nennslingen}} |blazon = {{de|Aus dem offenen Tor einer roten Zinnenmauer quellend silbernes und blaues Wasser, das den Schildfuß f...

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