verschiedene: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Band 4 | |
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Romuald S. in Warschau. Die beiden logischen Schulen des Mittelalters unterscheiden sich darin, daß die einen das Allgemeine ebenso wie die Einzeldinge als etwas Wirkliches (res) ansahen, welchem außer (extra) oder vor (ante) diesen letztern Existenz zukomme, die andern nicht. Erstere wurden daher passend Realisten genannt; für die letztern gibt es eigentlich keine sie alle umfassende Bezeichnung, da die allen gemeinsame Überzeugung, daß das Universale nichts Wirkliches sei, nur besagt, was dasselbe ihrer Meinung nach nicht, aber nicht, was es sei. Der erste Bekämpfer des Realismus, Roscellinus, stellte zugleich die positive Behauptung auf, das Allgemeine bestehe nur für die Sprache und sei nichts weiter als die mehreren Einzeldingen von dieser gemeinsam beigelegte Benennung (nomen), wodurch er Veranlassung gab, daß nicht bloß seine direkten Anhänger, sondern überhaupt alle Gegner der Realität der Universalien Nominalisten genannt wurden. Abälard dagegen machte die Bemerkung, daß die Berechtigung, mehreren Einzeldingen (z. B. allen Pferden) einen gemeinsamen Namen zu geben, nur daher stamme, weil in denselben sämtlich etwas Gemeinsames (z. B. die allen Pferden gemeinsamen Merkmale) gefunden werde, welches, im Denken zusammengefaßt, den jene Einzeldinge umfassenden Begriff (conceptus) ausmache, das Universale daher allerdings nichts Wirkliches (res), aber auch kein bloßer „Name“ (nomen) oder „Stimmhauch“ (flatus vocis), sondern der das Wirkliche „begreifende“ Gedanke (conceptus) sei, welche Lehre nachher als Konzeptualismus bezeichnet wurde. Dieselbe hat mit dem Nominalismus gemein, daß das Universale weder extra noch ante rem, nicht aber, daß es um deswillen nur post rem sein könne; vielmehr betont sie, daß dasselbe zugleich in re sein müsse, insofern die gemeinsamen Merkmale, deren Zusammenfassung im Denken den Begriff ergibt, in jedem der (zusammengefaßten) Einzeldinge enthalten sind.
Herrn Dr. M. in Wien. Die Worte „La propriété c’est le vol“ (deutsch: „Eigentum ist Diebstahl“) rühren von dem französischen Sozialisten Proudhon her, welcher mit denselben die in seiner Schrift „Qu’est-ce que la propriété?“ (1840) aufgeworfene Frage: „Was ist das Eigentum?“ beantwortete. Auf die Vaterschaft der genannten Phrase war Proudhon ungemein stolz. Sagte er doch in seinem letzten Werk („Justice dans l’église et dans la révolution“): „Diese Definition des Eigentums gehört mir. … In 1000 Jahren werden nicht zwei solche Worte gesprochen wie diese. … Diese Definition ist mir mehr wert und teurer als die Millionen Rothschilds, und ich wage zu behaupten, daß sie das wichtigste Ereignis ist unter der Regierung Ludwig Philipps.“ Doch schon 60 Jahre früher hatte der 1793 als Mitglied der Gironde in Paris hingerichtete Brissot de Warville in seinem Werk „Recherches politiques sur le droit de propriété et le vol“ (1780) den gleichen Gedanken ausgesprochen, indem er das Eigentum einen Frevel an der Natur nennt. Das Recht des Eigentums aller am Grund und Boden sei das ursprüngliche. Im Naturzustand sei der, welcher mehr habe, als er gebrauche, ein Dieb, während in der zivilisierten Gesellschaft derjenige als Dieb betrachtet werde, welcher den Reichen bestehle. In ähnlicher, wenn auch nicht so schroffer Weise wie Proudhon äußerte sich später Lassalle, indem er in seinem Werk „Herr Bastiat-Schulze“ (Berl. 1864) sagte: „Eigentum ist Fremdtum“. Der Sinn dieser Worte ist folgender: Nur die Arbeit ist Quelle und Maß des Wertes (durch Ricardo vervollständigter Gedanke von A. Smith). Hiernach gehört auch der Arbeit ihr voller Ertrag. Nachdem aber der Arbeiter von seinem Arbeitsinstrument getrennt wurde (Smithsche Idee, erweitert von K. Marx), so erhält derselbe bei unsrer gesellschaftlichen Verfassung auf Grund des ehernen Lohngesetzes (aufgestellt unter andern besonders von Ricardo, in Anlehnung an die Malthusische Bevölkerungstheorie weiter ausgebaut von Lassalle und bis zu seinen letzten Konsequenzen verfolgt von K. Marx durch Betrachtung des Einflusses, welchen die Einführung der Maschinen in der Industrie ausübt) nur so viel, als zu seiner und seiner Familie Erhaltung nötig ist. Den Überfluß, welchen die Produktion über die gezahlten Arbeitslöhne abwirft, streicht der Kapitalist als arbeitsloses Einkommen ein. Dies ist in kurzen Worten der Inhalt der Erörterungen von K. Marx über die Bildung des Mehrwerts. Zur Beschaffung des Unterhalts für den Arbeiter ist nach ihm nur ein Teil der täglichen Arbeitszeit erforderlich (notwendige Arbeitszeit). Nun ist aber der Arbeiter für das Kapital einen ganzen, oft über Gebühr ausgedehnten Arbeitstag thätig (wirkliche Arbeitszeit). Der Unterschied zwischen der Länge der wirklichen und derjenigen der notwendigen Arbeitszeit bildet das Maß dessen, was das Kapital einsaugt oder mit andern Worten der Arbeit vorwegnimmt.
Ingenieur R. in Nürnberg. Zur Wallensteinfrage sind kürzlich wieder zwei tüchtige Beiträge erschienen: Gaedeke, Wallensteins Verhandlungen mit den Schweden und Sachsen 1631–34, und Hildebrand (Reichsarchivar zu Stockholm), Wallenstein und seine Verbindungen mit den Schweden. Aktenstücke aus dem schwedischen Reichsarchiv zu Stockholm (beide Frankf. a. M. 1885). Im Gegensatz zu Hallwich und Schebeck, welche den Sturz des Feldherrn, ohne daß ihn selbst eine wesentliche Schuld traf, auf die Initiative des Wiener Hofs zurückführten und Wallenstein nicht infolge des gar nicht begangenen Verrats, sondern durch eine von Wien aus angestiftete Soldatenmeuterei untergehen ließen, bemühen sich Gaedeke und Hildebrand, den Verrat Wallensteins urkundlich nachzuweisen. In gewissem Sinn ist es ihnen gelungen. Zunächst beweisen die Hildebrandschen Aktenstücke unwiderleglich, daß Wallenstein schon 1631 mit Gustav Adolf in Beziehung getreten ist und mit Schweden über die gemeinschaftliche Eroberung Böhmens unterhandelt hat, daß aber die Verhandlungen hauptsächlich infolge einer Indiskretion Thurns von Wallenstein abgebrochen wurden, der sich dem Kaiser gegenüber nicht vorzeitig kompromittieren wollte. Ferner ergibt sich aus den Akten des schwedischen Reichsarchivs, daß Wallenstein schon im Frühjahr 1633 wieder mit den Schweden über eine Verständigung verhandelte, von diesen die Unterordnung des schwedischen Heers unter sein Kommando forderte und dann den Bruch mit dem Kaiser versprach, der zur Wiederherstellung
verschiedene: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Band 4. Bibliographisches Institut, Leipzig 1886, Seite 1023. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Meyers_b4_s1023.jpg&oldid=- (Version vom 17.7.2021)