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Rennklub muss Gelände räumen

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Blick von der Tribüne auf die Galopprennbahn (Archiv).
Blick von der Tribüne auf die Galopprennbahn (Archiv). © Rolf Oeser

Eine wichtige juristische Entscheidung ist gefallen: Die Stadt Frankfurt setzt ihre Räumungsklage für das Gelände der Galopprennbahn vor Gericht durch. Damit ist der Streit aber noch nicht zu Ende.

Scheinwerfer, Kameras, Mikrofongalgen. Der Andrang der Medienvertreter ist so mächtig, dass die 12. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt in einen größeren Saal umziehen muss. Mit einstündiger Verspätung verkündet Richterin Irene Brücher ihre Entscheidung. Der Rennklub Frankfurt muss das traditionsreiche Gelände in Niederrad räumen „und an die Klägerin herausgeben“.

Alle großen Bauten werden einzeln aufgezählt: die alte Haupttribüne, die Gebäude wie etwa die Stallungen. Die Klägerin: Das ist die Stadt Frankfurt. Sie erzielt an diesem Freitagmorgen einen Durchbruch nach mehr als einem Jahr Rechtsstreit um die Zukunft der Galopprennbahn.

Was Wunder, dass Alfred Gangel, der Leiter des städtischen Liegenschaftsamtes, sich ein kleines Lächeln der Erleichterung erlaubt. Ansonsten wahrt der „Commandante“, wie sein Kampfname im Römer lautet, wie immer vor Gericht sein Pokerface. In wenigen Tagen geht der 66-jährige Beamte nach einem Vierteljahrhundert an der Spitze des Amtes in den Ruhestand. Der Konflikt um die Rennbahn ist die wohl härteste Auseinandersetzung, die der frühere Steuerfahnder in dieser langen Zeit zu bestehen hatte.

Sein hartnäckiger Kontrahent zeigt sich nur kurz vor der Urteilsverkündung, wie stets scheinbar aufgeräumt und gut gelaunt. Carl-Philipp zu Solms-Wildenfels, der Vizepräsident des Rennklubs Frankfurt, weiß, was ihn an diesem Tag erwartet. Der ehrgeizige 36-jährige Immobilienkaufmann hasst Niederlagen. Deshalb tut er sich die Urteilsverkündung nicht mehr an. Aber nur vier Stunden nach dem Auftritt von Richterin Brücher kündigt er an: „Wir werden vor dem Oberlandesgericht Frankfurt in Berufung gehen.“ Solms zitiert eine angebliche Fußballweisheit: „Wer eins zu null führt, der stets verliert.“

Und doch: Wenn später einmal das erste Buch über den bizarren Kampf um die Rennbahn geschrieben wird, muss dieser 16. Dezember 2016 eine Wegscheide markieren. Denn zum ersten Mal hält die Stadt jetzt einen vollstreckbaren Räumungstitel in Händen. Und Gangel kündigt auch sogleich an, dass er nicht zögern wird, ihn „zu vollziehen“. Das heißt: Nach Weihnachten muss der Rennklub damit rechnen, dass auf dem Gelände in Niederrad ein Gerichtsvollzieher auftaucht und im Auftrag der Kommune die Herausgabe der Schlüssel verlangt. Daran, so der Amtsleiter, könne auch die Berufung vor dem Oberlandesgericht nichts ändern: Sie besitze keine aufschiebende Wirkung. Das wiederum bestreitet Graf zu Solms: „Die Stadt hat die Aufhebung der aufschiebenden Wirkung nicht beantragt.“

DFB-Akademie rückt näher

Gangel will verbindlich bleiben und nicht mit der Tür – oder gar mit der Polizei – ins Haus fallen. „Ich werde, sobald das Gerichtsurteil zugestellt ist, erst einmal ein Telefongespräch mit der Gegenseite führen und sehen, ob wir die Sache nicht friedlich regeln können.“ Das könnte dann so aussehen: Der Beamte und der Vizepräsident des Rennklubs treffen sich auf dem Gelände in Niederrad und Graf zu Solms händigt dem Vertreter der Stadt alle Schlüssel aus.

Dieses Szenario gilt freilich als völlig unwahrscheinlich. Obwohl die Urteilsbegründung, die Richterin Brücher vorträgt, an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig lässt. Tatsächlich, so die Juristin, sei die Stadt „Eigentümerin“ des Rennbahngeländes. Der Rennklub habe „kein Recht zum Besitz“. Daran ändere auch der Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen dem Rennklub und der Stadt Frankfurt nichts.

Dieser Kontrakt regele nur, dass die Freunde des Turfs Renntage auf dem Grundstück organisieren konnten. Ein Besitzrecht über das Grundstück lasse sich daraus nicht ableiten. Die Richterin macht auch die Hoffnung des Rennklubs zunichte, ein mögliches Vermächtnis der jüdischen Industriellenfamilie Weinberg könne Einfluss auf die Zukunft der Rennbahn haben. Selbst wenn es ein früheres Eigentum der Familie Weinberg an Teilen der Rennbahn gegeben hätte, so Brücher, könnte der Rennklub daraus für sich keine Vorteile ziehen. Er sei in jedem Fall „nicht Begünstigter“ eines möglichen Vermächtnisses.

Mit dem Urteil ist die geplante Akademie des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) auf dem Gelände in Niederrad ein Stück nähergerückt. Gegenüber dem ursprünglichen Zeitplan, demzufolge das Areal am 1. Januar 2016 an den DFB übergeben werden sollte, ist allerdings ein Jahr Zeit verloren. Groß ist die Erleichterung beim DFB. Vizepräsident Rainer Koch: „Wir hoffen, dass mit der Entscheidung beim Rennklub die Einsicht Einzug hält, dass diese Prozesse nicht zu gewinnen sind.“ Koch spricht von einem „großen Schritt in die richtige Richtung, über den wir sehr froh sind.“
Auch Planungsdezernent Mike Josef (SPD) ist zufrieden. „Stadtplanung braucht einen langen Atem, das hat sich hier gezeigt“, so Josefs Sprecher Mark Gellert. „Wir sind zuversichtlich, dass die Entwicklung auf dem Rennbahnareal voranschreiten kann.“

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