„Ansehen und Ruf vernichtet“
Die Ermittlungen gegen den ehemaligen Bürgermeister von Erbach sind als unbegründet eingestellt. Die Wiederwahl aber ist verloren.
Harald Buschmann war seit dem Jahr 2000 Bürgermeister von Erbach im Odenwald. Zwei Mal wurde er wiedergewählt. Die Wahl im März 2018 hat er dann recht deutlich gegen seinen Konkurrenten Peter Traub (unabhängig) verloren.
Das könnte auch damit zusammenhängen, dass vier bis heute anonyme Anzeigen gegen den CDU-Politiker erstattet worden waren. Zumindest geht Buschmann davon aus, dass dem so ist. Nun wurden die Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Untreue und Vorteilsnahme eingestellt. Auch ein zweites Verfahren, bei dem es um angeblichen Subventionsbetrug beim Bau einer Kindertagesstätte ging, ist eingestellt worden.
Wiederwahl verloren
„Die strafrechtlichen Verfahren sind nach intensiven Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Darmstadt und der Kriminalpolizei beendet“, teilte Buschmanns Anwalt Ingo Lankau jetzt mit. Die „schweren, unbegründeten Vorwürfe“ seien widerlegt worden. „Den Anzeigeerstattern ging es auch erkennbar nicht um die Sache, sondern lediglich darum, in jahrelangem Kampf gegen Herrn Buschmann sein Ansehen und seinen Ruf so zu vernichten, bis ihm auch die Chance einer Wiederwahl genommen war“, heißt es in dem Schreiben.
Die Staatsanwaltschaft bestätigte die Einstellung der Verfahren. Bei den anonymen Anzeigen ging es um die Vergabe von Aufträgen an eine Marketingagentur, bei denen sich Buschmann nicht korrekt verhalten haben soll. Buschmann hatte bereits im Januar Selbstanzeige bei der Kommunalaufsicht erstattet, um seinen Gegnern den Wind aus den Segeln zu nehmen, wie er damals sagte.
Im Dezember 2017 war der ehemalige Landrat des Odenwaldkreises, Dietrich Kübler (ÜWG), wegen Untreue zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Nach Aussagen des Kreises ging es dabei um dieselbe Werbeagentur wie bei den Vorwürfen gegen Buschmann.
Am Freitag wollen Buschmann und sein Verteidiger in einer Pressekonferenz darlegen, wie sie das Verfahren und seinen Ausgang einschätzen.