Lindenstruth

Ortsteil von Reiskirchen

Lindenstruth ist ein Ortsteil der Gemeinde Reiskirchen im mittelhessischen Landkreis Gießen. Der Ort liegt östlich des Hauptortes an der Wieseck in Oberhessen. Durch den Ort verläuft die Bundesstraße 49.

Lindenstruth
Gemeinde Reiskirchen
Koordinaten: 50° 36′ N, 8° 51′ OKoordinaten: 50° 35′ 34″ N, 8° 51′ 23″ O
Höhe: 224 (222–248) m ü. NHN
Fläche: 2,75 km²[1]
Einwohner: 963 (31. Dez. 2019) HW+NW[1]
Bevölkerungsdichte: 350 Einwohner/km²
Eingemeindung: 1. Januar 1977
Postleitzahl: 35447
Vorwahl: 06408

Geschichte

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Evangelische Kirche Lindenstruth

Ortsgeschichte

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Besiedlungsspuren gibt es bereits aus der Zeit zwischen 1200 und 800 v. Chr. Die älteste bekannte schriftliche Erwähnung von Lindenstruth erfolgte jedoch erst im Jahr 1243 unter dem Namen Lindenstrud.[2] In erhaltenen Urkunden späterer Zeit wurde der Ort mit folgenden Ortsnamen erwähnt (in Klammern das Jahr der Erwähnung):[2] Lindestrut (1286), Lindinstrod und Lindenstrut.

Die Evangelische Kirche Lindenstruth wurde um 1370 als gotische Saalkirche erbaut und erhielt im Jahr 1741 ihre maßgebliche Gestalt. Die Innenausstattung wurde Ende der 1950er Jahre erneuert.

Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1830 über Lindenstruth:

„Lindenstruth (L. Bez. Grünberg) evangel. Filialdorf; liegt an der Chaussee von Giessen nach Alsfeld, 2 St. von Grünberg, hat 1 Kirche, 51 Häuser und 291 Einwohner, die evangelisch sind, und unter welchen sich 41 Bauern und 3 Taglöhner befinden. – Strut heißt das Gebüsch, wovon der Ort ohne Zweifel seinen Namen hat. Ein Altenstrudt lag in der Nähe, ist aber ausgegangen.“[3]

Hessische Gebietsreform (1970–1977)

Zum 1. Januar 1977 wurde im Zuge der Gebietsreform in Hessen die bis dahin selbstständige Gemeinde Lindenstruth durch das Gesetz zur Neugliederung des Dillkreises, der Landkreise Gießen und Wetzlar und der Stadt Gießen in die Gemeinde Reiskirchen eingegliedert.[4] Für Lindenstruth wurde wie für die übrigen Ortsteile Reiskirchens ein Ortsbezirk mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher eingerichtet.[5]

Verwaltungsgeschichte im Überblick

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Die folgende Liste zeigt die Staaten und Verwaltungseinheiten,[Anm. 1] denen Lindenstruth angehört(e):[2][6][7]

Materielles Recht

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In Lindenstruth galt der Stadt- und Amtsbrauch von Grünberg als Partikularrecht. Das Gemeine Recht galt nur, soweit der Amtsbrauch keine Bestimmungen enthielt. Dieses Sonderrecht alten Herkommens behielt seine Geltung auch während der Zugehörigkeit zum Großherzogtum Hessen im 19. Jahrhundert, bis es zum 1. Januar 1900 von dem einheitlich im ganzen Deutschen Reich geltenden Bürgerlichen Gesetzbuch abgelöst wurde.[15]

Gerichtsverfassung seit 1803

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In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für die Provinz Oberhessen wurde das „Hofgericht Gießen“ als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Lindenstruth das „Amt Grünberg“ zuständig. Im Großherzogtum Hessen wurden die Aufgaben der ersten Instanz 1821 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Landgerichte übertragen. „Landgericht Grünberg“ war daher von 1821 bis 1879 die Bezeichnung für das erstinstanzliche Gericht, das für Lindenstruth zuständig war.

Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolge derer die bisherigen großherzoglich hessischen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in „Amtsgericht Grünberg“ und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Gießen.[16] Am 1. Juli 1968 erfolgte die Auflösung des Amtsgerichts Grünberg, wobei Lindenstruth dem Amtsgericht Gießen zugelegt wurde.[17]

Bevölkerung

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Einwohnerstruktur 2011

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Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Lindenstruth 936 Einwohner. Darunter waren 30 (3,2 %) Ausländer. Nach dem Lebensalter waren 171 Einwohner unter 18 Jahren, 369 zwischen 18 und 49, 240 zwischen 50 und 64 und 153 Einwohner waren älter.[18] Die Einwohner lebten in 363 Haushalten. Davon waren 102 Singlehaushalte, 108 Paare ohne Kinder und 105 Paare mit Kindern, sowie 39 Alleinerziehende und 9 Wohngemeinschaften. In 57 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 264 Haushaltungen lebten keine Senioren.[18]

Einwohnerentwicklung

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Quelle: Historisches Ortslexikon[2]
• 1577: 017 Hausgesesse
• 1630: 008 zweispännige, 5 einspännige Ackerleute, 2 Einläuftige
• 1669: 081 Seelen
• 1742: 001 Geistlicher/Beamter, 47 Untertanen, 8 junge Mannschaften, kein Beisasse/Jude
• 1791: 220 Einwohner[10]
• 1800: 233 Einwohner[19]
• 1806: 265 Einwohner, 46 Häuser[12]
• 1829: 291 Einwohner, 51 Häuser[3]
• 1867: 291 Einwohner, 54 bewohnte Gebäude[20]
• 1875: 332 Einwohner, 64 bewohnte Gebäude[21]
Lindenstruth: Einwohnerzahlen von 1791 bis 2019
Jahr  Einwohner
1791
  
220
1800
  
233
1806
  
265
1834
  
345
1840
  
333
1846
  
357
1852
  
330
1858
  
362
1864
  
363
1871
  
324
1875
  
332
1885
  
286
1895
  
335
1905
  
357
1910
  
350
1925
  
347
1939
  
351
1946
  
463
1950
  
473
1956
  
434
1961
  
445
1967
  
509
1980
  
?
1990
  
?
2004
  
1.024
2011
  
936
2012
  
970
2015
  
1.014
2019
  
945
Datenquelle: Histo­risches Ge­mein­de­ver­zeich­nis für Hessen: Die Be­völ­ke­rung der Ge­mei­nden 1834 bis 1967. Wies­baden: Hes­sisches Statis­tisches Lan­des­amt, 1968.
Weitere Quellen: LAGIS[2]; nach 1980: Gemeinde Reiskirchen (HW+NW-Sitze) im Haushaltsplan Vorbericht[22]; Zensus 2011[18]

Historische Religionszugehörigkeit

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• 1830: 291 evangelische (= 100 %) Einwohner[2]
• 1961: 356 evangelische (= 80,00 %), 67 katholischer (= 15,06 %) Einwohner[3]

Historische Erwerbstätigkeit

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• 1961: Erwerbspersonen: 93 Land- und Forstwirtschaft, 92 Produzierendes Gewerbe, 26 Handel, Verkehr und Nachrichtenübermittlung, 29 Dienstleistungen und Sonstiges.[2]

Infrastruktur

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Seit dem 15. März 1955 sorgt die Freiwillige Feuerwehr Lindenstruth (seit 1972 mit Jugendfeuerwehr) für den abwehrenden Brandschutz und die allgemeine Hilfe in diesem Ort.

Im Ort bestehen das Bürgerhaus „Wieseckhalle“ in der Alsfelder Straße, die Kindertagesstätte „Sternschnuppe“, der Sportplatz, ein Jugendraum, Kinderspielplätze sowie Rad- und Wanderwege.

Literatur

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Commons: Lindenstruth – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Anmerkungen und Einzelnachweise

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Anmerkungen

  1. Bis zur Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung waren die Ämter und frühen Gerichte sowohl Gericht als auch Verwaltungsorgan.
  2. Infolge der Rheinbundakte.
  3. Trennung zwischen Justiz (Landgericht Grünberg) und Verwaltung.
  4. Der Norddeutsche Bund war der erste deutsche Bundesstaat unter der Führung Preußens. Er war die geschichtliche Vorstufe des Deutschen Reichs. Infolge des Deutschen Krieges wurde die Provinz Oberhessen dort zwangsweise Mitglied.
  5. Im Zuge der Gebietsreform 1938 wurde die Provinz Oberhessen aufgelöst.
  6. Infolge des Zweiten Weltkriegs.

Einzelnachweise

  1. a b Haushaltsplan 2021. (PDF; 12 MB) In: Webauftritt. Gemeinde Reiskirchen, S. 15 (Vorbemerkungen), abgerufen im März 2022.
  2. a b c d e f g Lindenstruth, Landkreis Gießen. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 15. Januar 2019). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
  3. a b c Georg Wilhelm Justin Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Oberhessen. Band 3. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt August 1830, OCLC 312528126, S. 154 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  4. Gesetz zur Neugliederung des Dillkreises, der Landkreise Gießen und Wetzlar und der Stadt Gießen (GVBl. II 330–28) vom 13. Mai 1974. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1974 Nr. 17, S. 237 ff., § 6 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 1,2 MB]).
  5. Hauptsatzung. (PDF; 143 kB) § 5. In: Webauftritt. Gemeinde Reiskirchen, abgerufen im August 2020.
  6. Michael Rademacher: Land Hessen. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com.
  7. Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band 13. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, OCLC 162730471, S. 12 ff. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  8. Die Zugehörigkeit des Amtes Grebenau anhand von Karten aus dem Geschichtlicher Atlas von Hessen: Hessen-Marburg 1567–1604., Hessen-Kassel und Hessen-Darmstadt 1604–1638. und Hessen-Darmstadt 1567–1866.
  9. Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band 13. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, OCLC 162730471, S. 13 ff., § 26 Punkt d) III. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  10. a b Hessen-Darmstädter Staats- und Adresskalender 1791. Im Verlag der Invaliden-Anstalt, Darmstadt 1791, S. 197 (Online in der HathiTrust digital library).
  11. Wilhelm von der Nahmer: Handbuch des Rheinischen Particular-Rechts: Entwickelung der Territorial- und Verfassungsverhältnisse der deutschen Staaten an beiden Ufern des Rheins : vom ersten Beginnen der französischen Revolution bis in die neueste Zeit. Band 3. Sauerländer, Frankfurt am Main 1832, OCLC 165696316, S. 8 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  12. a b Hessen-Darmstädter Staats- und Adresskalender 1806. Im Verlag der Invaliden-Anstalt, Darmstadt 1806, S. 256 (Online in der HathiTrust digital library).
  13. Neuste Länder und Völkerkunde. Ein geographisches Lesebuch für alle Stände. Kur-Hessen, Hessen-Darmstadt und die freien Städte. Band 22. Weimar 1821, S. 419 (online bei Google Books).
  14. Gesetz über die Aufhebung der Provinzen Starkenburg, Oberhessen und Rheinhessen vom 1. April 1937. In: Der Reichsstatthalter in Hessen Sprengler (Hrsg.): Hessisches Regierungsblatt. 1937 Nr. 8, S. 121 ff. (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 11,2 MB]).
  15. Arthur Benno Schmidt: Die geschichtlichen Grundlagen des bürgerlichen Rechts im Großherzogtum Hessen. Curt von Münchow, Giessen 1893, S. 67, Anm. 40 und S. 103.
  16. Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzog von Hessen und bei Rhein (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1879 Nr. 15, S. 197–211 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 17,8 MB]).
  17. Zweites Gesetz zur Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes (Ändert GVBl. II 210–16) vom 12. Februar 1968. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1968 Nr. 4, S. 41–44, Artikel 1, Abs. 2 a) und Artikel 2, Abs. 4 d) (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 298 kB]).
  18. a b c Ausgewählte Daten über Bevölkerung und Haushalte am 9. Mai 2011 in den hessischen Gemeinden und Gemeindeteilen. (PDF; 1,1 MB) In: Zensus 2011. Hessisches Statistisches Landesamt, S. 8 und 48, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 27. Oktober 2020;.
  19. Hessen-Darmstädter Staats- und Adresskalender 1800. Im Verlag der Invaliden-Anstalt, Darmstadt 1800, S. 212 (Online in der HathiTrust digital library).
  20. Wohnplätze 1867. In: Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band 13. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1877, OCLC 162730484, S. 119 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  21. Wohnplätze 1875. In: Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band 13. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1877, OCLC 162730484, S. 11 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  22. Haushaltspläne der Gemeinde Reiskirchen. Vorbericht: Statistische Angaben. Abgerufen im Februar 2019.