Diskussion:Fritz Schulze (Maler)
Bitte
[Quelltext bearbeiten]Eine kleine Bitte: Solche Änderungen sollten nicht ohne eine ausführliche vorherige Diskussion vorgenommen werden, es entsteht sonst der Eindruck, man wolle damit nur etwas ganz anderes bezwecken – oder einfach nur provozieren, um anderen Benutzer bei der Artikelarbeit zu stören. roka 09:02, 3. Nov. 2008 (CET)
- Diese Diskussion wurde an anderer Stelle geführt. Ich werde sie also nicht nochmals aufwärmen. Zudedm bitte ich, die Weblinks zu beachten. -- Yikrazuul 17:16, 3. Nov. 2008 (CET)
- Das Diskussionsergebnis wurde jetzt eingearbeitet. roka 18:25, 3. Nov. 2008 (CET)
- Danke sehr, hab's noch präzisiert (damals war es nach deren Maßstäben ja "rechtsgültig"). -- Yikrazuul 22:09, 3. Nov. 2008 (CET)
- Die präzisierung ist leider überkorrekt und dadurch falsch. Auch nach den Gesetzen, die es es zum Zeitpunkt des Urteils gab, war es nicht rechtskräftig. Das wird durch Deine Ergänzung leider vernebelt und muss deshalb revertiert werden. roka 22:32, 3. Nov. 2008 (CET)
- Das verstehe ich nicht. a) überkorrekt kann nicht falsch sein. b) War die Todesstrafe zum Zeitpunkt der Urteilsfällung als Strafmaß nun erlaubt oder nicht? -- Yikrazuul 22:40, 3. Nov. 2008 (CET)
- Die präzisierung ist leider überkorrekt und dadurch falsch. Auch nach den Gesetzen, die es es zum Zeitpunkt des Urteils gab, war es nicht rechtskräftig. Das wird durch Deine Ergänzung leider vernebelt und muss deshalb revertiert werden. roka 22:32, 3. Nov. 2008 (CET)
- Danke sehr, hab's noch präzisiert (damals war es nach deren Maßstäben ja "rechtsgültig"). -- Yikrazuul 22:09, 3. Nov. 2008 (CET)
- Das Diskussionsergebnis wurde jetzt eingearbeitet. roka 18:25, 3. Nov. 2008 (CET)
@a: erzeugt nur unnötige Redundanzen, in diesem Fall iat die damit verbundene Suggestion, es habe zuvor ein rk.Urteil gegeben aber falsch.
@b: Nicht die Todesstrafe als Strafvariante ist das Problem, das Verfahren hat sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben gehalten und das „Gericht“ selbst hatte keine rechtsverbindliche Grundlage. Es war soetwas in der Art des „Volksgerichtes“ der RAf, das Hanns Martin Schleyer verurteilte, der dann anschließend exekutiert wurde. Ändere doch mal und ersetze Ermordung durch Hinrichtung. Vielleicht findet sich dann ein Pädagoge, der dir den Unterschied erläutert. Oder frag einfach Seewolf, warum er das revertiert hat. roka 07:22, 5. Nov. 2008 (CET)
- @b) Ich verstehe immer noch nicht. Der damalige Staat (es war ja ein Staat) hatte doch nichts mit einer kleinen Personengruppe zu tun. Die kann man doch nicht auf die selbe Stufe stellen. In der Hinsicht hat A-J recht, wir sollten in Wiki nichts bewerten. Dies wird aber durch die Anführungsstrichte gemacht. -- Yikrazuul 12:11, 7. Nov. 2008 (CET)
- Und vor allem ist nirgendwo und nichts ausdiskutiert. Zudem ist eine Diskussion über diesen Unsinn eh nur Zeitverschwendung. -- Anton-Josef 12:19, 7. Nov. 2008 (CET)
- @Yik: Mal abgesehen von der grundsätzlichen Staatsrechtsfrage. Weder das VGH noch das Volkgericht der RAF hatten eine Rechtsgrundlage und dabei spielt es keine Rolle, ob die Bande von Terroristen nun 20 oder 80.000.000 Aktivisten hatte, diesbezüglich der Vergleich. Vielleicht kann – auch hinsichtlich Deiner Staatsfrage – der Unterschied zum Reichskriegsgericht das verdeutlichen. Dieses Gericht hat in der NS-Zeit auch nicht immer rechtststaatlich ordentliche Verfahren geführt, aber im Gegensatz zum VGH ist das RKG als Institution auf einer rechtsstaatlichen Grundlage entstanden (jedenfalls nach Ansicht des Deutschen Bundestags). Aus diesem Grund sind Urteile des RKG im Gegensatz zu denen des VGH auch so lange rechtskräftig, bis in einem Gerichtsverfahren diese Urteile jeweils im einzelnen aufgehoben werden. Dann allerdings bedeutet das, dass diese Urteile eben auch wie grundsätzlich bei allen VGH-Urteilen wie auch denen der SS-Standgerichte zum Zeitpunkt der Vollstreckung nicht rechtskräftig waren.
- Und vor allem ist nirgendwo und nichts ausdiskutiert. Zudem ist eine Diskussion über diesen Unsinn eh nur Zeitverschwendung. -- Anton-Josef 12:19, 7. Nov. 2008 (CET)
Da das Wort Urteil aber ein rechtskräftiges Gerichtsurteil suggeriert, sollte dieser Unterschied mindestens mit „“ gekennzeichnet werden als absolute Kurzfassung. Zusätzliche Links zu Artikeln über diese Grundsätzlichkeiten wären aber vielleicht auch ganz nützlich. roka 19:21, 7. Nov. 2008 (CET)
Nochmal, solange zum Beispiel das dhm keine „“ setzt, ist das in WP nicht erforderlich. Soll ich Dir mal die Adresse eines Schmuddelblogs nennen? Da kannst Du Dich mal so richtig austoben. Hier gehst Du einem nur noch auf den Wecker. -- Anton-Josef 19:43, 7. Nov. 2008 (CET)
- Da passt dann nur noch ein Zitat: „Diskussion über diesen Unsinn eh nur Zeitverschwendung.“ roka 21:01, 7. Nov. 2008 (CET)