Diskussion:Klaus-Dieter Fritsche
Seine Rolle in den Snowden Files
[Quelltext bearbeiten]Seine Rolle in den Snowden Files sollte aufgenommen werden: http://www.spiegel.de/media/media-33993.pdf (Link von http://www.spiegel.de/netzwelt/web/snowdens-deutschland-akte-alle-dokumente-als-pdf-a-975885.html) (nicht signierter Beitrag von 91.64.0.193 (Diskussion) 20:01, 19. Aug. 2015 (CEST))
Schredderaktion
[Quelltext bearbeiten]Die von Fritsche veranlasste Schredderaktion von NSU-Akten ist nicht mehr im Artikel. Warum nicht? Heiko242 (Diskussion) 08:20, 1. Okt. 2016 (CEST)
- Weil Orik diesen Abschnitt am 3. Sep. 2014 anlässlich einer umfangreicheren Artikelüberarbeitung wahrscheinlich fälschlicherweise entfernt hat; nun inkl. Quelle wieder zum Artikel hinzugefügt.--Pinin (Diskussion) 19:35, 26. Mai 2019 (CEST)
- Ja stimmt. Danke, @ Heiko, für die Aufmerksamkeit und an @ Pinin, für Deine Recherche und anschließende wohlwollende Beurteilung meines Fehlers. Ich habe die Aktenvernichtung noch einmal verlinkt. Gruß --Orik (Diskussion) 10:47, 27. Mai 2019 (CEST)
- Weitere Quellen zur Aktenvernichtung hinzugefügt (stern.de, welt.de), jetzt ist die Faktenlage noch etwas klarer dokumentiert.--Pinin (Diskussion) 12:56, 25. Jun. 2019 (CEST)
- Ja stimmt. Danke, @ Heiko, für die Aufmerksamkeit und an @ Pinin, für Deine Recherche und anschließende wohlwollende Beurteilung meines Fehlers. Ich habe die Aktenvernichtung noch einmal verlinkt. Gruß --Orik (Diskussion) 10:47, 27. Mai 2019 (CEST)
- Weil Orik diesen Abschnitt am 3. Sep. 2014 anlässlich einer umfangreicheren Artikelüberarbeitung wahrscheinlich fälschlicherweise entfernt hat; nun inkl. Quelle wieder zum Artikel hinzugefügt.--Pinin (Diskussion) 19:35, 26. Mai 2019 (CEST)
Die Begründung: "Es dürfen keine Staatsgeheimnisse bekannt werden, die ein Regierungshandeln unterminieren. Es darf auch nicht so weit kommen, dass jeder Verfassungsfeind und Straftäter am Ende genau weiß, wie Sicherheitsbehörden operativ arbeiten und welche V-Leute und verdeckten Ermittler im Auftrag des Staates eingesetzt sind. Es gilt der Grundsatz ‚Kenntnis nur wenn nötig‘. Das gilt sogar innerhalb der Exekutive. Wenn die Bundesregierung oder eine Landesregierung daher in den von mir genannten Fallkonstellationen entscheidet, dass eine Unterlage nicht oder nur geschwärzt diesem Ausschuss vorgelegt werden kann, dann ist das kein Mangel an Kooperation, sondern entspricht den Vorgaben unserer Verfassung. Das muss in unser aller Interesse sein." Klaus-Dieter Fritsche am 18. Oktober 2012 als Zeuge vor dem NSU-Ausschuss --Jla net.de (Diskussion) 13:39, 4. Aug. 2020 (CEST)