Der Prozess der Qualitätssicherung (Quality Assurance - QA) an der Freien Universität Bozen orientiert sich an den Europäischen Qualitätsrichtlinien (ESG: European Standard and Guidelines for Quality Assurance), die von ANVUR, der Nationalen Agentur für die Evaluierung des Universitätssystems und der Forschung, unterstützt und angewendet werden.
Das Qualitätspräsidium und das Evaluierungskomitee sind die zwei zentralen Organe: Sie überwachen die Einhaltung der Qualitätssicherungsprozesse, definieren die Instrumente dafür und überprüfen deren Zweckmäßigkeit. Das Qualitätspräsidium ist ein internes Organ und hat die wichtige Aufgabe, alle an der Qualitätssicherung beteiligten Akteure zu begleiten und zu unterstützen. Das Evaluierungskomitee hingegen ist eine externe Instanz, die als Bezugspunkt für die Qualitätssicherung und als Vermittler gegenüber dem Ministerium und ANVUR auftritt.
Qualität wird an der unibz jedoch als ein Prozess verstanden, der die gesamte Universitätsgemeinschaft von Studierenden, Lehrenden und dem technischen Verwaltungspersonal mit einbezieht. Gemeinsam mit den Vertretern der Region und der Wirtschaft arbeiten wir daran, uns kontinuierlich zu verbessern und einen transparenten und klaren Qualitätssicherungsprozess zu schaffen, der von allen mitgetragen wird.
Ein Teil des Cockpits ist der Qualitätssicherung gewidmet: die Seite Quality Assurance enthält alle Informationen und die entsprechende Dokumentation zu den Prozessen der Qualitätssicherung.
Das AVA-System (Selbstevaluierung – periodische Überprüfung – Akkreditierung, ital. Autovalutazione – Valutazione periodica – Accreditamento) ist das seit 2013 von ANVUR festgelegte Qualitätssicherungsmodell und zielt auf die Verbesserung der Qualität von Lehre und Forschung an den Universitäten ab.
Das Modell basiert auf internen Prozessen für die Planung, das Management, die Selbstevaluierung und die Verbesserung in Lehre und Forschung, sowie auf einem transparenten externen Audit.
Das Audit führt zu einem Akkreditierungsurteil, bei dem einer Universität (und ihren Studiengängen) die Übereinstimmung mit den geforderten Qualitätsanforderungen (Erstakkreditierung) oder deren Verbleib (periodische Akkreditierung) zuerkannt werden.
Das Ministerium für Universität und Forschung (MUR) hat mit dem Dekret Nr. 220 vom 19.06.2020 die periodische Akkreditierung des Sitzes und der Studiengänge der Freien Universität Bozen bestätigt.
Das AVA-System wurde somit entwickelt, um drei Hauptziele zu erreichen: