„Ausstieg aus der Kohleverstromung in Deutschland“ – Versionsunterschied

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Version vom 15. Februar 2024, 16:53 Uhr

Braunkohlekraftwerk
Stromerzeugung in Deutschland nach Energieträger

Der geplante Ausstieg aus der Kohleverstromung in Deutschland ist die Folge der politischen Entscheidung, Kohle nicht länger als Primärenergieträger für die Stromerzeugung in Deutschland (Kohleverstromung) zu verwenden. So soll nicht länger Wärme aus der Verfeuerung von Kohle zum Antreiben von Turbinen eingesetzt werden, deren Abtriebswellen wiederum elektrische Generatoren für die Stromerzeugung antreiben.

Gründe für einen solchen Ausstieg sind insbesondere der Umweltschutz, der Klimaschutz (CO2-Reduktion auf dem Weg zur Klimaneutralität) und der Gesundheitsschutz (Vermeidung von Gesundheitsschäden durch Luftschadstoffe, die bei der Kohleverbrennung freigesetzt werden). Kohle wird derzeit in großen Mengen zur Erzeugung von elektrischer Energie in Kohlekraftwerken, zum Heizen, in der Industrie verwendet. Zur Kohleindustrie wird auch die nötige Infrastruktur zur Förderung im Tagebau oder in Bergwerken und der Transport (z. B. via Kohlehäfen, Kohlenbahnen, Förderbänder usw.) gezählt.

Rahmenbedingungen

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Zentrale Elemente der Energiewende in Deutschland sind der Atomausstieg und der verstärkte Einsatz erneuerbarer Energien. Gefördert wird der Ausbau der erneuerbaren Energien mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das garantiert, dass Strom aus erneuerbaren Quellen bevorzugt ins Stromnetz eingespeist wird. Als Ziel dieses Gesetzes wurde definiert:

„insbesondere im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen, die volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung auch durch die Einbeziehung langfristiger externer Effekte zu verringern, fossile Energieressourcen zu schonen und die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien zu fördern.“

§ 1(Abs. 1 EEG 2000)

Zudem wurde die Internalisierung externer Kosten der konventionellen Energieerzeugung als wichtiges Ziel der Energiepolitik betont. Eine begleitende Erklärung führte u. a. aus, dass die sozialen und ökologischen Folgekosten der konventionellen Energiegewinnung nicht von den Betreibern getragen würden, sondern von der Allgemeinheit, den Steuerzahlern und zukünftigen Generationen und dass das EEG diese Wettbewerbsnachteile faktisch nur kompensiere.[1] 2010 beschloss der Bundestag, den Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch bis 2050 auf 80 % zu steigern, den Primärenergieverbrauch im selben Zeitraum verglichen mit dem Jahr 2008 um 50 % zu senken und den Treibhausgasausstoß in Einklang mit den EU-Zielen um 80 bis 95 verglichen mit dem Jahr 1990 zu reduzieren.[2] Dies ist nur mit einem vollständigen Kohleausstieg realisierbar.[3]

Einsetzung der Kohlekommission 2018

Im Juni 2018 setzte die Bundesregierung die Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung (Kohlekommission) ein, die einen Plan und ein Datum für einen Kohleausstieg erarbeiten sollte. Am 16. Januar 2020 wurde im Rahmen einer Bund-Länder-Einigung zum Kohleausstieg der sogenannte „Kohlekompromiss“[4][5][6] erarbeitet und die Grundlage für ein Kohleausstiegsgesetz gelegt, welches das Ende der Kohleverstromung bis 2038 regeln soll.[7] Dieses Kohleausstiegsgesetz ist in seiner endgültigen Fassung am 3. Juli 2020 sowohl vom Deutschen Bundestag als auch vom Bundesrat mehrheitlich beschlossen worden.[8] Das Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze (Kohleausstiegsgesetz)[9] mit dem Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG) ist schließlich am 14. August 2020 in Kraft getreten.

Die Betreiber von Braunkohlekraftwerken sollen mit insgesamt 4,35 Milliarden Euro für die Stilllegungen entschädigt werden. Betreibern von Steinkohlekraftwerken sollen Stilllegungsprämien erhalten, deren Höhe auf Basis von Ausschreibungen am Markt ermittelt wird.[10]

Kohleausstiegsgesetz

Am 16. Januar 2020 wurde im Rahmen einer Bund-Länder-Einigung die Grundlage für ein Kohleausstiegsgesetz gelegt. Dem vorausgegangen waren mehrere Gesetzesentwürfe für die Reduzierungen im Bereich der Steinkohle sowie monatelange Verhandlungen mit Braunkohlekonzernen, vor allem RWE und der LEAG. Die Grundlage der Einigung bildeten die Beschlüsse der Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung am 26. Januar 2019. Beschlossen wurden unter anderem die Erhaltung des Hambacher Forsts, ein geordneter Stilllegungspfad bis 2038, der eine Stilllegung von circa 2,8 Gigawatt bis Ende 2022 sowie eine weitere Stilllegung von 5,7 Gigawatt Kraftwerksleistung bis Ende 2029 enthält, sowie die Überprüfung der nach 2030 vorgesehenen Stilllegungen an den Revisionszeitpunkten 2026 und 2029, um die Kohleverstromung wenn möglich schon 2035 zu beenden.[11] Der Gesetzesentwurf unter der Bezeichnung „Entwurf eines Gesetzes zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze (Kohleausstiegsgesetz)“[12], der am 29. Januar 2020 in den deutschen Bundestag eingebracht worden ist[13], ist planungsgemäß in eine endgültige Formulierung gebracht und im Frühsommer 2020 verabschiedet worden. Mit Mehrheit von Bundestag und Bundesrat ist das Gesetz am 3. Juli 2020 beschlossen worden.[8] 314 Abgeordnete des Deutschen Bundestages votierten für das Gesetz, 237 dagegen.[8] Auch im Bundesrat gab es eine Mehrheit für das Gesetz.[8]

Umweltverbände kritisierten, dass zentrale Beschlüsse der Kohlekommission nicht umgesetzt wurden, und sprachen deshalb u. a. von einer „Aufkündigung des Kohle-Kompromisses“. So gebe es entgegen der Vereinbarung unter anderem keinen Überprüfungstermin im Jahr 2023, das Kraftwerk Datteln 4 dürfe ans Netz und die Hälfte der Braunkohlekapazität würde erst zwischen 2035 und 2038 abgeschaltet.[14] Kai Niebert, Präsident des Deutschen Naturschutzrings, kritisierte, dass die beim Braunkohleausstieg erfolgte Abweichung vom Kohlekommissionskompromiss zu Mehremissionen von ca. 180 Mio. Tonnen Kohlendioxid führen würde, und erklärte, er fühle sich von der Regierung „schlichtweg betrogen“.[15] Auch die Ökonomin Barbara Praetorius, die eine der vier Vorsitzenden der Kohlekommission war, äußerte, der von der Regierung präsentierte Plan weiche „in wichtigen Punkten“ von den Vorschlägen der Kommission ab und kündige den dort geschlossenen Kompromiss auf.[16] Kritisiert wurde außerdem die mehrmonatige Verzögerung der Beschlüsse, die Regierung brauchte zur Beschlussfassung seit der Bekanntgabe der Ergebnisse durch die „Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ über ein Jahr.[17]

Pariser Klimaabkommen, Folgegesetzgebung

Das Pariser Klimaabkommen von 2015 sieht eine graduelle Reduktion der CO2-Emissionen auf Null bis 2050 vor.[18] Deutschland wird seine für 2020 selbst gesteckten Klimaschutzziele voraussichtlich verfehlen, sofern nicht der Ausstieg aus der Kohleverstromung eingeleitet wird.[19] Bereits 2017 wurde durch eine Veröffentlichung der Agora Energiewende die Annahme geäußert, dass das Klimaziel um etwa 100 Mio. Tonnen Kohlendioxid verfehlt wird. Kohlekraftwerke verursachen etwa 80 % der deutschlandweiten Emissionen des Kraftwerkssektors und gelten deswegen als zentraler Ansatzpunkt, um die nötige Emissionsreduzierung kurzfristig zu erreichen. Würden bis 2020 die ältesten 20 Braunkohlekraftwerksblöcke mit einer Gesamtleistung von 8,4 GW abgeschaltet, könnten ca. 50 Mio. Tonnen Kohlendioxid/Jahr vermieden werden; die Emissionslücke könnte damit etwa halbiert werden.[20]

Das Bundes-Klimaschutzgesetz vom Dezember 2019 legt auch für die Energiewirtschaft zulässige Jahresemissionsmengen und Minderungsziele fest. Diese wurden durch das Bundesverfassungsgericht als ungenügend konkretisiert eingestuft; das Gericht verpflichtete den Gesetzgeber zu einer näheren Regelung der Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen für die Zeit nach 2030 bis Ende 2022. Die Reduktionsziele selbst jedoch blieben durch das Urteil unangetastet, gegen diese gerichtete Beschwerden wurden zurückgewiesen.[21]

Durch Inkrafttreten neuer EU-Schadstoffgrenzwerte für Kraftwerke ab 2021 müssen EU-weit etwa ein Drittel aller Kohlekraftwerke geschlossen oder mit moderner Filtertechnik nachgerüstet werden. Dies gilt insbesondere für Braunkohlekraftwerke wie z. B. das Kraftwerk Jänschwalde.[22]

Energiekrise durch Krieg in der Ukraine ab 2022

Der Russische Überfall auf die Ukraine ab Februar 2022 hat zu einer Krise der Energieversorgung in Deutschland geführt. Aufgrund gedrosselter Gaslieferungen aus Russland greifen die Mechanismen, die der Notfallplan Gas vorsieht. Das Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz, die Stromangebotsausweitungsverordnung vom Juli 2022 erlauben Steinkohlekraftwerken aus der Netzreserve die zeitlich befristete Teilnahme am Strommarkt. Zum 1. Oktober 2022 wurde außerdem die Braunkohlereserve durch die Versorgungsreserveabrufverordnung aktiviert. Die zulässige Teilnahme ist bis zum 31. März 2024 (verlängert vom 30. April 2023) möglich. Ziel ist die Reduktion von Erdgas für die Stromerzeugung und die Senkung des Strompreises durch ein größeres Angebot.

Wissenschaftliche Begleiteinschätzungen

Ökologische Folgen

Hinsichtlich der Unerlässlichkeit des Kohleausstieg zur Einhaltung der CO2-Emissionsreduktionsziele besteht Konsens. Weitreichend einstimmig wird das Jahr 2030 dabei als Zielmarke genannt, der es möglichst nahezukommen gilt. Bereits Ende 2015 stellte die Denkfabrik Agora Energiewende einen Plan für einen Kohlekonsens analog zum Atomkonsens vor, der mit den Kraftwerksbetreibern einen einvernehmlichen Ausstieg aus der Kohle bis 2040 regeln sollte. Dieser Plan basierte auf dem 2-Grad-Ziel.[23] Im Juni 2016 zeigte die HTW Berlin in einer Studie, dass der Kohleausstieg zum Erreichen der Pariser Klimaschutzbeschlüsse und zur Begrenzung des globalen Temperaturanstiegs auf 1,5 °C bereits bis spätestens 2030 abgeschlossen sein sollte.[24]

Laut einer 2017 in der Fachzeitschrift Energy erschienenen Studie könnte ein beschleunigter Kohleausstieg dazu beitragen, die Klimaschutzziele Deutschlands bis 2020 doch noch zu erreichen, allerdings reicht der Kohleausstieg allein hierfür nicht aus. Die Erfüllung der Ziele gilt bisher als unwahrscheinlich. Die Bevölkerung in Deutschland steht der Kohleverstromung weitgehend ablehnend gegenüber, wobei die Ablehnung in den letzten Jahren weiter zugenommen hat. Ein Kohleausstieg wird von einem Großteil der Bevölkerung befürwortet. 17,7 % der Deutschen sprachen sich demnach für einen sofortigen Kohleausstieg aus, 32,3 % für einen Kohleausstieg bis 2020, 28,9 % für einen Ausstieg bis 2030 und 7,6 bzw. 4,7 % für einen Kohleausstieg bis 2040 respektive 2050. Lediglich 8,8 % der Bevölkerung lehnten einen Kohleausstieg ab.[25]

Im Oktober 2017 veröffentlichte der Sachverständigenrat für Umweltfragen eine Stellungnahme mit dem Titel „Kohleausstieg jetzt einleiten“, in der er einen raschen Kohleausstieg in Deutschland forderte. Dieser Kohleausstieg solle sofort beginnen und in den 2030er Jahren abgeschlossen werden. Um die Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens einzuhalten, sollten den Forschern zufolge die Wirtschaft bis 2050 praktisch kohlenstoffneutral sein und alle deutschen Kohlekraftwerke insgesamt ein verbleibendes Restbudget von maximal 2 Mrd. Tonnen Kohlenstoffdioxid freisetzen. Um dieses Restbudget am sinnvollsten nutzen zu können, leiten sie ab, dass der Kohleausstieg sehr schnell eingeleitet werden müsse und bis 2020 die ältesten und emissionsintensivsten Kraftwerke abgeschaltet werden sollten. Die verbleibenden moderneren Kohlekraftwerke sollten zwischen 2020 und 2030 mit geringerer Auslastung pro Jahr betrieben werden, sodass einerseits die Emissionen gesenkt werden, parallel aber die zu gewährleistende Leistung vorhanden bleibt. In den 2030er Jahren sollten auch diese Kraftwerke stillgelegt werden und die Versorgungssicherheit dann durch erneuerbare Energien in Kombination mit Speicherkraftwerken gesichert werden. Zusätzlich empfahl der SRU die Bildung einer „Kohlekommission“, die einen konkreten Ausstiegsfahrplan aus der Kohlenutzung erarbeiten solle. Hierbei sollten auch die sozialen und wirtschaftlichen Folgen für die ca. 20.000–30.000 Arbeitsplätze in der Kohlebranche berücksichtigt werden.[26] Um sicherzustellen, dass der Kohleausstieg tatsächlich zu sinkenden Emissionen führe, seien begleitende Maßnahmen wie die Einführung eines Mindestpreises für Kohlendioxid oder die Löschung von Zertifikaten im Europäischen Emissionshandelssystem notwendig.[27]

Eine 2023 veröffentlichte Studie von Energy Brainpool im Auftrag des BUND Sachsen attestiert, dass in gegenwärtigen Szenarien ein Kohleausstieg in der Lausitz bis spätestens 2030 erfolgen müsse, um das Klimaschutzgesetz einzuhalten (Stilllegungen: Jänschwalde bis 2025, Boxberg und Schwarze Pumpe bis 2027 bzw. 2029). Im Falle einer „Flexibilisierung der Stromnachfrage und dem Zubau von Solar-, Wind- und Gaskraftwerken“ sei dies auch mit sinkenden Strompreisen möglich, was eine näher am Pariser Klimaabkommen liegende Emissionsminderung möglich mache.[28]

Ökonomische Folgen

Einschlägigen Prognosen zufolge wird der deutsche Kohleausstieg zumindest mittelfristig zu höheren Energiepreisen führen. Laut einer im Oktober 2019 veröffentlichten Studie von Oliver Wyman könnten die Großhandelspreise für Strom bis 2022 durch den Kohleausstieg steigen – von durchschnittlich rund 40 Euro pro Megawattstunde im Jahr 2018 auf dann mehr als 65 Euro. Die Stromimporte aus dem Ausland könnten sich im selben Zeitraum mehr als verdoppeln. Danach könnten sich die Strompreise wieder reduzieren, jedoch wird auch für 2038 (das Jahr, in dem der Kohleausstieg vollendet sein soll) noch mit 25 % höheren Börsenstrompreisen im Vergleich zum derzeitigen Preisniveau gerechnet. Allerdings wird auch darauf hingewiesen, dass die Erzeugung und der Vertrieb von Strom nur rund ein Fünftel des Endkundenpreises ausmachen.[29]

Ebenso kam im August 2019 vom Energiewirtschaftlichen Institut an der Universität zu Köln im Auftrag des Wirtschaftsministeriums von Nordrhein-Westfalen veröffentlichte Studie zu dem Schluss, dass die Strompreise bis 2030 auf rund 58 Euro pro Megawattstunde steigen. Die Strompreise steigen durch den Kohleausstieg um bis zu 3,30 Euro pro Megawattstunde stärker als in einem Szenario ohne Kohleausstieg. Als Gründe hierfür wurden höhere Brennstoffkosten sowie kostspielige Stromimporte genannt.[30]

Eine im Juli 2019 vorgestellte Studie des Umweltbundesamtes thematisierte makroökonomische und regionalwirtschaftliche Effekte des Kohleausstiegs, sowie die Möglichkeiten und Wirksamkeit politischer Gegenmaßnahmen. In Modellierungen gelang es zu zeigen, dass bei einem frühzeitigen Ausstieg die negativen Effekte des Strukturwandels früher zu Tage treten, jedoch Erholungseffekte laut regionalwirtschaftlichem Modell stärker den negativen Effekten entgegenwirken könnten.[31] Im Vergleich zu den negativen Effekten des demografischen Wandels auf die Anzahl der Personen im erwerbsfähigen Alter sei die Anzahl der durch den Braunkohleausstieg wegfallenden zusätzlichen Arbeitsplätze gering, ebenso zeige die regionalökonomische Modellierung, dass die meisten absoluten Beschäftigungseffekte eines Kohleausstiegs außerhalb der Braunkohleregionen anfielen. Laut Prognose sei von den Braunkohleregionen die Lausitz, gemessen an Arbeitslosenquote und Bruttowertschöpfung pro Erwerbsperson, am stärksten von einem Braunkohleausstieg betroffen, die Folgen für das Rheinland seien wesentlich geringer.[32] Durch die Studie wurde weiterhin die Bedeutung regionalpolitischer Instrumente betont, mit deren Hilfe frühzeitig zukunftsfähige Wirtschaftszweige als Gegengewicht zu den niedergehenden Branchen in den Regionen entwickelt werden könnten. Maßnahmen wie Umschulungen oder Weiterbildungen erhöhten für betroffene Arbeitnehmer die Wahrscheinlichkeit, eine neue Arbeitsstelle zu finden.

Versorgungssicherheit

Die Einschätzung der Versorgungssicherheit im Kontext des Kohleausstiegs bleibt kontrovers. Laut einer im November 2017 veröffentlichten Studie, die von Mitarbeitern des Bundeswirtschaftsministeriums sowie der Bundesnetzagentur verfasst wurde, könnte Deutschland sofort 7 GW an Kohlekraftwerksleistung abschalten, was etwa 12 bis 15 mittelgroßen Kohlekraftwerksblöcken entspräche. Damit läge 2020 die installierte Leistung immer noch 18 GW über der Jahresspitzenlast, 2023 nach Abschaltung der letzten drei Kernkraftwerke noch 11 GW über dieser. Mit diesem Überschuss könnten auch bei etwaigen Ausfällen von Kraftwerken, steigendem Stromverbrauch durch die Elektromobilität u. ä. die Versorgungssicherheit Deutschlands gewährleistet werden. Eine gewisse Stilllegung von Kohlekraftwerken könnte sich sogar förderlich auf die Versorgungssicherheit auswirken.[33] Eine im August 2018 vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) veröffentlichte Analyse auf Basis von Daten des europäischen Netzbetreiberverbandes ENTSO-E und des Joint Research Centers (JRC) der Europäischen Union kam zu dem Ergebnis, dass die angenommenen Überkapazitäten in Deutschland und dessen Anrainerstaaten bislang um den Faktor drei bis vier zu hoch angesetzt seien.[34] Später distanzierte sich das Bundeswirtschaftsministerium von der eigenen Studie.[35]

Politischer Entscheidungsprozess auf Bundesebene

Demo gegen den Kohleausstieg: Landesminister (Groschek, Dulig, Gerber), Gewerkschafter (IG BCE, Verdi) und RWE-Manager am 25. April 2015 in Berlin
Demonstration „Stopp Kohle!“ im Vorfeld der ersten Sitzung der Kohlekommission am 26. Juni 2018

Kabinett Merkel III

Im Koalitionsvertrag 2013 der großen Koalition (Kabinett Merkel III) wurde die Kohle als Brückentechnologie bis zur Umstellung auf erneuerbare Energien bezeichnet. Eingang in diesen fand unter anderem den Satz: „Die konventionellen Kraftwerke (Braunkohle, Steinkohle, Gas) als Teil des nationalen Energiemixes sind auf absehbare Zeit unverzichtbar.“ Auf Kritik stieß, dass die Passage von dem SPD-Bundestagsabgeordneten Ulrich Freese in den Koalitionsvertrag eingebracht wurde, welcher Gewerkschafter (IG BCE) und Mitglied des Aufsichtsrats von Vattenfall ist;[36] ebenso fungierte er als Lobbyist der Kohleindustrie, speziell der Braunkohleindustrie.[37][38][39]

Der damalige Bundeswirtschafts- und Energieminister Sigmar Gabriel (SPD) stellte Mitte 2015 den Nationalen Klimaschutzbeitrag für Kraftwerke vor. Dieser sollte bewirken, dass im Stromsektor weitere 22 Mio. Tonnen CO2 zusätzlich eingespart werden, um die Klimaziele für 2020 zu erreichen. Ein Kohleausstieg war jedoch nach Aussage des BMWi ausdrücklich nicht Ziel des Klimaschutzbeitrages. Andere Akteure aus Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft betonten jedoch, dass ein Kohleausstieg integraler Bestandteil der Energiewende sei und es diesen zu gestalten gelte. Ein Ausstieg aus der Kohleverstromung zu einem späteren Zeitpunkt würde die Kohlereviere umso abrupter und schmerzhafter treffen.

Mehrfach gab es öffentlichkeitswirksame Demonstrationen der Anti-Kohlekraft-Bewegung gegen Kohleverstromung, beispielsweise im August 2014 in Form einer Menschenkette mit ca. 7500 Teilnehmern von Brandenburg bis Polen.[40] Auch Gegner eines Kohleausstiegs mobilisierten im Rahmen der Diskussion um den Klimaschutzbeitrag, so organisierten die Gewerkschaften IG BCE und Verdi am 25. April 2015 eine Demonstration, an der neben 15.000 Beschäftigten der Braunkohleindustrie auch Unternehmensvertreter sowie Landes- und Kommunalpolitiker teilnahmen.[41] Ebenso wurde durch die Gewerkschaft IG BCE eine Plakat- und Anzeigenaktion gegen den Kohleausstieg in Deutschland durchgeführt.[42]

Der Nationale Klimaschutzbeitrag wurde infolge der Proteste sowie der geäußerten Befüchtungen höherer Strompreise sowie massenhafter Arbeitsplatzverluste in Kraftwerken und im Tagebau nicht in Kraft gesetzt.[43] Stattdessen wurde das Gesetz zur Weiterentwicklung des Strommarktes (Strommarktgesetz)[44] mit Kapazitätsreserve, Netzreserve und Sicherheitsbereitschaft verabschiedet, das nach seinem Art. 13 überwiegend am 30. Juli 2016 in Kraft getreten ist. Als Beitrag zur Erreichung der nationalen und europäischen Klimaschutzziele wurde § 13g Energiewirtschaftsgesetz aufgenommen, der die Stilllegung von acht Braunkohlekraftwerken regelt, um die Kohlendioxidemissionen im Bereich der Elektrizitätsversorgung zu verringern.[45]

Im Jahr 2016 ließ die Gewerkschaft ver.di in einer Studie den Kohleausstieg durchrechnen und erklärte das Fazit der Studie, nach der ein sozialverträglicher Ausstieg machbar und finanzierbar sei, zu ihrer neuen Position.[46][47] Kurz darauf stellten die Grünen ihren „Fahrplan für den Kohleausstieg“ vor.[48]

Während der finalen Bundestagsdebatte hängt Greenpeace ein Banner an das Reichstagsgebäude, sodass Reichstagsaufschrift und Transparentaufschrift zusammengelesen die Phrase „Dem deutschen Volke eine Zukunft ohne Kohlekraft“ ergeben.

In einer repräsentativen Meinungsumfrage im November 2017 wünschten sich 76 % der Befragten, dass die zukünftige Bundesregierung einen schrittweisen Kohleausstieg einleitet, damit die Klimaziele noch erfüllt werden können. Für diesen Kohleausstieg sprachen sich Anhänger aller Parteien mehrheitlich aus: 99 % der Grünen-Anhänger, 81 % der SPD-Anhänger, 75 % der Union-Anhänger, 75 % der Linken-Anhänger und 70 % der Anhänger von FDP und AfD.[49]

Bei einer im September 2018 von TNS Emnid durchgeführten Umfrage befürworten 73 % der Befragten einen Kohleausstieg spätestens bis zum Jahr 2030. 46 % befürworten einen Kohleausstieg bis zum Jahr 2025. Dabei war bei den Unterstützern der CDU und der SPD die Zustimmung für einen Kohleausstieg mit mehr als 80 % überproportional hoch. 2 % der Bevölkerung befürworteten einen Kohleausstieg nach 2040, 12 % lehnten einen Kohleausstieg ab. Zudem lehnten 75 % der Befragten die Rodung des Hambacher Forsts für die Braunkohlegewinnung ab und befürworteten stattdessen einen Stopp der Rodung, die damals gerade vorbereitet[50][51] und später doch noch gestoppt wurde.

Kabinett Merkel IV

Die Regierung Merkel IV setzte im Juni 2018 eine Kohlekommission ein; diese legte am 31. Januar 2019 Empfehlungen für einen Kohleausstieg vor. Am 25. Mai 2020 fand eine öffentliche Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Bundestages statt. Der vorgelegte Gesetzesentwurf[52] widersprach den Empfehlungen der Kohlekommission offenbar in wesentlichen Punkten.[53] Laut Abschlussbericht der Kohlekommission sollten beispielsweise die Kohlekraftwerke möglichst stetig abgeschaltet werden, doch laut Stilllegungsplan der schwarz-roten Bundesregierung sollen eine große Zahl an Kraftwerken Ende der Zwanzigerjahre und Mitte der Dreißigerjahre abgeschaltet werden.[54]

Laut genehmigtem Rahmenbetriebsplan der RWE für den Tagebau Garzweiler im Rheinischen Braunkohlerevier in Nordrhein-Westfalen endet der Abbau im Jahr 2045. Die ehemalige rot-grüne Landesregierung (Kabinett Kraft II, 2012 bis 2017) erachtete den Abbau von Braunkohle bis 2030 für notwendig.[55]

Aktivistin Carla Reemtsma 2020 bei einer Kundgebung vor einem Braunkohletagebau mit T-Shirt „FCK 2038“

Am 3. Juli 2020 wurde der Ausstieg aus der Kohleverstromung bis zum Jahr 2038 im Deutschen Bundestag beschlossen. Gleichzeitig wurde das Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG) verabschiedet, das Hilfen von 40 Milliarden Euro für die Kohleländer vorsieht: Brandenburg und Nordrhein-Westfalen, der Freistaat Sachsen und das Land Sachsen-Anhalt sollen zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft und zur Förderung des wirtschaftlichen Wachstums vom Bund unterstützt werden. Für die Kraftwerksbetreiber sind Entschädigungen von mehr als vier Milliarden Euro eingeplant.[56]

Am 10. Februar 2021 wurde ein Öffentlich-rechtlicher Vertrag zum Kohleausstieg in Deutschland unterzeichnet. Der Vertrag wurde zwischen der Bundesrepublik Deutschland auf der einen Seite sowie den Betreibern von Braunkohle-Großkraftwerken – RWE, LEAG, EnBW und Saale Energie – auf der anderen Seite geschlossen.[57] Zuvor hatte der Bundestag dem Vertragsentwurf[58] aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie am 13. Januar 2021 zugestimmt.[59]

Der Vertrag regelt zum einen den Verzicht auf Rechtsbehelfe gegen den Braunkohleausstieg. Zum anderen werden die Entschädigungszahlungen für die Wiedernutzbarmachung der Tagebaue gesichert. RWE erhält für die vorzeitige Stilllegung von Braunkohleanlagen im Rheinland eine Entschädigung von 2,6 Milliarden Euro. Der Konzern legt dafür bis 2030 rund 6000 MW Braunkohlekapazität still. In der Folge werden die Tagebaue Hambach und Inden vorzeitig beendet. Der Hambacher Forst bleibt erhalten.[60] Ab 2030 wird als letztes noch der Tagebau Garzweiler zur Verfügung stehen.[61] Die LEAG bekommt 1,75 Milliarden Euro für die Stilllegung ihrer Braunkohleanlagen in der Lausitz und passt ihre Revierplanung ebenfalls an.[62] Das einzige EnBW-Kraftwerk wird ohne Entschädigung stillgelegt.[63] Betreiber von Steinkohlekraftwerken können Entschädigungen für Stilllegungen nur durch die Teilnahme an Ausschreibungen erhalten.

Im Jahr 2021 befürworteten 73 Prozent aller Befragten in einer repräsentativen Befragung im Zusammenhang mit der Studie „Klimaschutz und gesellschaftlicher Zusammenhalt in Deutschland“ den Kohleausstieg zu beschleunigen.[64]

Politischer Entscheidungsprozess auf Landesebene

Nordrhein-Westfalen (Kabinett Wüst II)

Im Oktober 2022 gab es eine politische Verständigung zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen und der RWE zum vorgezogenen Kohleausstieg 2030 im Rheinischen Revier. Der um rund 8 Jahre vorgezogene Kohleausstieg soll ohne zusätzliche Kompensationszahlung erfolgen. Zu der Vereinbarung gehört allerdings auch, dass die Kraftwerksblöcke Neurath D und E, die eigentlich Ende 2023 abgeschaltet werden sollten, wegen der Energiepreiskrise mindestens bis Ende März 2024 in Betrieb bleiben. Im Jahr 2026 prüft das BMWK, ob und in welchem Umfang Braunkohleblöcke der RWE in eine Reserve überführt werden, um eine Versicherung für eine zuverlässige Stromversorgung zu haben.[65] Die Inanspruchnahme von Lützerath bleibt dennoch erforderlich. Im Dezember 2022 wurde das Gesetz zur Beschleunigung des Braunkohleausstiegs im Rheinischen Revier vom Bundestag gebilligt.[66]

Stilllegung

Aktueller Stand der Stilllegung

Für die gelblich hervorgehobenen Kraftwerksblöcke wurde die Stilllegung wegen Systemrelevanz untersagt. Rot hervorgehobene Kraftwerksblöcke wurden stillgelegt.

Braunkohle über 150 MW

Stilllegungspfad Braunkohle über 150 MW gemäß § 13g EnWG und Anlage 2 KVBG (Stand Januar 2024)
Betreiber Blockname Revier Bundesland Inbetriebnahmejahr MWel (netto) Netzreserve Endgültiges Stilllegungsdatum
MIBRAG Buschhaus Helmstedt Niedersachsen Niedersachsen 1985 392 1. Oktober 2016 1. Oktober 2020
RWE Power Niederaußem D Rheinland Nordrhein-Westfalen Nordrhein-Westfalen 1968 297 31. Dezember 2020
RWE Power Frimmersdorf P Rheinland Nordrhein-Westfalen Nordrhein-Westfalen 1966 284 1. Oktober 2017 1. Oktober 2021
RWE Power Frimmersdorf Q Rheinland Nordrhein-Westfalen Nordrhein-Westfalen 1970 278 1. Oktober 2017 1. Oktober 2021
RWE Power Niederaußem C Rheinland Nordrhein-Westfalen Nordrhein-Westfalen 1965 295 31. Dezember 2021
RWE Power Neurath B Rheinland Nordrhein-Westfalen Nordrhein-Westfalen 1972 294 31. Dezember 2021
RWE Power Weisweiler E Rheinland Nordrhein-Westfalen Nordrhein-Westfalen 1965 321 31. Dezember 2021
RWE Power Neurath A Rheinland Nordrhein-Westfalen Nordrhein-Westfalen 1972 294 1. April 2022
RWE Power Frechen/Wachtberg Rheinland Nordrhein-Westfalen Nordrhein-Westfalen 1959 120 (von 176) 31. Dezember 2022
RWE Power Niederaußem E Rheinland Nordrhein-Westfalen Nordrhein-Westfalen 1970 295 1. Oktober 2018 31. März 20241
RWE Power Niederaußem F Rheinland Nordrhein-Westfalen Nordrhein-Westfalen 1971 299 1. Oktober 2018 31. März 20241
RWE Power Neurath C Rheinland Nordrhein-Westfalen Nordrhein-Westfalen 1973 292 1. Oktober 2019 31. März 20241
LEAG Jänschwalde E Lausitz Brandenburg Brandenburg 1987 465 1. Oktober 2019 31. März 20241
LEAG Jänschwalde F Lausitz Brandenburg Brandenburg 1989 465 1. Oktober 2018 31. März 20241
RWE Power Neurath D Rheinland Nordrhein-Westfalen Nordrhein-Westfalen 1975 607 31. März 2024
RWE Power Neurath E Rheinland Nordrhein-Westfalen Nordrhein-Westfalen 1976 604 31. März 2024
RWE Power Weisweiler F Rheinland Nordrhein-Westfalen Nordrhein-Westfalen 1967 321 1. Januar 2025
RWE Power Weisweiler G oder H Rheinland Nordrhein-Westfalen Nordrhein-Westfalen 1974 oder 1975 663 oder 656 1. April 2028
LEAG Jänschwalde A Lausitz Brandenburg Brandenburg 1981 465 31. Dezember 2025 31. Dezember 2028
LEAG Jänschwalde B Lausitz Brandenburg Brandenburg 1982 465 31. Dezember 2027 31. Dezember 2028
LEAG Jänschwalde C Lausitz Brandenburg Brandenburg 1984 465 31. Dezember 2028
LEAG Jänschwalde D Lausitz Brandenburg Brandenburg 1985 465 31. Dezember 2028
RWE Power Weisweiler G oder H Rheinland Nordrhein-Westfalen Nordrhein-Westfalen 1974 oder 1975 663 oder 656 1. April 2029
LEAG Boxberg N Lausitz Sachsen Sachsen 1979 465 31. Dezember 2029
LEAG Boxberg P Lausitz Sachsen Sachsen 1980 465 31. Dezember 2029
RWE Power Niederaußem G oder H Rheinland Nordrhein-Westfalen Nordrhein-Westfalen 1974 628 oder 648 31. Dezember 2029
RWE Power Niederaußem G oder H Rheinland Nordrhein-Westfalen Nordrhein-Westfalen 1974 628 oder 648 31. Dezember 2029 31. März 2030
RWE Power Niederaußem K (BoA 1) Rheinland Nordrhein-Westfalen Nordrhein-Westfalen 2002 944 31. März 2030
RWE Power Neurath F (BoA 2) Rheinland Nordrhein-Westfalen Nordrhein-Westfalen 2012 1060 31. März 2030
RWE Power Neurath G (BoA 3) Rheinland Nordrhein-Westfalen Nordrhein-Westfalen 2012 1060 31. März 2030
Saale Energie Schkopau A Mitteldeutschland Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt 1996 450 31. Dezember 2034
Saale Energie Schkopau B Mitteldeutschland Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt 1996 450 31. Dezember 2034
LEAG Lippendorf R Mitteldeutschland Sachsen Sachsen 2000 875 31. Dezember 2035
EnBW Lippendorf S Mitteldeutschland Sachsen Sachsen 1999 875 31. Dezember 2035
LEAG Schwarze Pumpe A Lausitz Brandenburg Brandenburg Sachsen Sachsen 1998 750 31. Dezember 2038
LEAG Schwarze Pumpe B Lausitz Brandenburg Brandenburg Sachsen Sachsen 1998 750 31. Dezember 2038
LEAG Boxberg Q Lausitz Sachsen Sachsen 2000 857 31. Dezember 2038
LEAG Boxberg R Lausitz Sachsen Sachsen 2012 640 31. Dezember 2038

Braunkohle bis 150 MW

Stilllegungspfad Braunkohle bis 150 MW (Stand Januar 2024)
Betreiber Blockname Bundesland Inbetriebnahmejahr MWel (netto) Endgültiges Stilllegungsdatum
Pfeifer & Langen HKW Werk Jülich Nordrhein-Westfalen Nordrhein-Westfalen 2005 22,86 1. Juli 2021[67]
Südzucker Kraftwerk der Zuckerfabrik Brottewitz Brandenburg Brandenburg 1957 3,571 1. Juli 2021[67]
MIBRAG Industriekraftwerk Deuben Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt 1936 67 8. Dezember 2021[68]
Pfeifer & Langen HKW Euskirchen Nordrhein-Westfalen Nordrhein-Westfalen 1970 14,164 22. Mai 2023[69]
Pfeifer & Langen HKW Könnern – Block 1 Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt 1993 8,35 22. Mai 2023[69]
Eins Energie in Sachsen Chemnitz-Nord II B Sachsen Sachsen 1988 58,172 18. Januar 2024[70]
Eins Energie in Sachsen Chemnitz-Nord II C Sachsen Sachsen 1990 92,332 18. Januar 2024[70]
Smurfit Kappa Group Zülpich K06 Nordrhein-Westfalen Nordrhein-Westfalen 2010 14,383 31. März 2024[71][72]1
Venator Germany HKW Block 1 Duisburg Nordrhein-Westfalen Nordrhein-Westfalen 1971 19,377 31. März 2024[71][72]1
Pfeifer & Langen HKW Könnern – Block 2 Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt 1993 19,67 27. Mai 2024[73]
Basell Polyoefine Kraftwerk Wesseling – Block 2 Nordrhein-Westfalen Nordrhein-Westfalen 1972 25,972 27. Mai 2024[73]
Koehler Greiz Braunkohlestaub-HKW Greiz Thüringen Thüringen 2011 1,488 27. Mai 2024[73]
Rheinenergie AG Merkenich 6 Nordrhein-Westfalen Nordrhein-Westfalen 2010 75,3 2. März 2026[74]

Steinkohle über 150 MW

Stilllegungspfad Steinkohle gemäß § 32 KVBG (Stand Januar 2024)[75]
Betreiber Blockname Bundesland Ort Inbetriebnahme MWel (netto) Netzreserve Endgültiges Stilllegungsdatum
Steag Walsum 9 Nordrhein-Westfalen Nordrhein-Westfalen Duisburg 01.06.1988 370 1. Januar 2021[67] 8. Juli 2021[76][77]
swb Erzeugung Bremen-Hafen 6 Bremen Bremen Bremen 01.12.1979 303 1. Januar 2021[67] 8. Juli 2021
RWE Generation Ibbenbüren B Nordrhein-Westfalen Nordrhein-Westfalen Ibbenbüren 10.04.1987 794 1. Januar 2021[67] 8. Juli 2021
RWE Generation Westfalen E Nordrhein-Westfalen Nordrhein-Westfalen Hamm 02.07.2014 763,7 1. Januar 2021[67] 8. Juli 2021[76][78]
Vattenfall Moorburg A Hamburg Hamburg Hamburg 31.08.2015 800 1. Januar 2021[67] 8. Juli 2021
Vattenfall Moorburg B Hamburg Hamburg Hamburg 28.02.2015 800 1. Januar 2021[67] 8. Juli 2021
Uniper Wilhelmshaven Niedersachsen Niedersachsen Wilhelmshaven 01.01.1976 757 8. Dezember 2021[68]
EnBW Altbach Block 1 Baden-Württemberg Baden-Württemberg Altbach 01.01.1985 433 31. März 2020 31. März 2023
EPH Mehrum 3 Niedersachsen Niedersachsen Hohenhameln 01.06.1979 690 8. Dezember 2021 31. März 20241
Uniper Heyden 4 Nordrhein-Westfalen Nordrhein-Westfalen Petershagen 01.01.1987 875 1. Januar 2021[67] 31. März 20241
Steag Bexbach Saarland Saarland Bexbach 01.01.1983 726 2017 31. März 2024[79]1
Steag Fenne MKW Saarland Saarland Völklingen-Fenne 01.08.1988 179 31. März 2024[71][72][79]1
Steag Fenne HKV Saarland Saarland Völklingen-Fenne 30.11.1989 211 31. März 2024[71][72][79]1
Uniper Scholven C Nordrhein-Westfalen Nordrhein-Westfalen Gelsenkirchen 01.01.1969 345 31. März 2024[71][72]1
Steag Bergkamen A Nordrhein-Westfalen Nordrhein-Westfalen Bergkamen 02.07.1981 717 31. März 2024[71][72][79]1
Steag Weiher 3 Saarland Saarland Quierschied 24.09.1976 655,6 2017 31. März 2024[79]1
Onyx Farge Bremen Bremen Bremen 01.01.1969 350 31. März 2024[71][72]1
Uniper Staudinger 5 Hessen Hessen Großkrotzenburg 01.01.1992 510 31. März 20241
Evonik Operations Marl I Nordrhein-Westfalen Nordrhein-Westfalen Marl 03.02.1971 225,117 31. März 2024[71][72]1
EnBW Rheinhafen 7 Baden-Württemberg Baden-Württemberg Karlsruhe 21.06.1985 517 27. Mai 2024[73]
Grosskraftwerk Mannheim Block 8 Baden-Württemberg Baden-Württemberg Mannheim 05.04.1993 435 27. Mai 2024[73]
Uniper Scholven B Nordrhein-Westfalen Nordrhein-Westfalen Gelsenkirchen 01.01.1968 345 November 2024 (gesetzliche Reduzierung)[73]
SWM Services Nord 2 Bayern Bayern Unterföhring 15.12.1991 333 1. Januar 2023 31. Dezember 2024
Onyx Zolling 5 Bayern Bayern Zolling 01.01.1985 472 21. Februar 2025[80]
Grosskraftwerk Mannheim Block 7 Baden-Württemberg Baden-Württemberg Mannheim 01.11.1982 425 2020 frühestens März 2025[81]
VW Kraftwerk West Niedersachsen Niedersachsen Wolfsburg 01.11.1985 277 April 2025 (gesetzliche Reduzierung)[80]
EnBW Kraftwerk Heilbronn 7 Baden-Württemberg Baden-Württemberg Heilbronn 02.12.1985 777,52 April 2026 (gesetzliche Reduzierung)[74]
Vattenfall Reuter West Berlin Berlin Berlin 18.12.1986 564 voraussichtlich 2030[82]
Steag Herne 4 Nordrhein-Westfalen Nordrhein-Westfalen Herne 25.07.1989 460 2030[83]
Wärme Hamburg Tiefstack 2 Hamburg Hamburg Hamburg 01.03.1993 194 2030[84]
EnBW Rostock Mecklenburg-Vorpommern Mecklenburg-Vorpommern Rostock 01.10.1994 514 spätestens 2033
EnBW Altbach 2 Baden-Württemberg Baden-Württemberg Altbach 19.02.1998 400,9
Grosskraftwerk Mannheim Block 6 Baden-Württemberg Baden-Württemberg Mannheim 26.12.2005 255
Trianel Lünen 1 Nordrhein-Westfalen Nordrhein-Westfalen Lünen 20.07.2013 746,2 2030[83]
Steag Walsum 10 Nordrhein-Westfalen Nordrhein-Westfalen Duisburg 20.12.2013 725 2030[83]
EnBW Rheinhafen 8 Baden-Württemberg Baden-Württemberg Karlsruhe 03.07.2014 834
Grosskraftwerk Mannheim Block 9 Baden-Württemberg Baden-Württemberg Mannheim 02.05.2015 843
Onyx Wilhelmshaven Niedersachsen Niedersachsen Wilhelmshaven 30.10.2015 726
Uniper Datteln 4 Nordrhein-Westfalen Nordrhein-Westfalen Datteln 31.05.2020 1052 vrsl. 31. Dezember 2038

Steinkohle unter 150 MW

Stilllegungspfad Steinkohle gemäß § 32 KVBG (Stand Januar 2024)[85]
Betreiber Blockname Bundesland Ort Inbetriebnahme MWel (netto) Netzreserve Endgültiges Stilllegungsdatum
Südzucker Kraftwerk der Zuckerfabrik Warburg Nordrhein-Westfalen Nordrhein-Westfalen Warburg 01.09.1954 4,6 Rückbau Februar 2021[67]
Infraserv Höchst Höchst B Hessen Hessen Frankfurt 20.12.1983 50,945 1. Januar 2021[67] 1. Juli 2021
Heizkraftwerk Pforzheim Wirbelschichtblock Turbine 6 Baden-Württemberg Baden-Württemberg Pforzheim 18.01.1990 26,9 18. Mai 2022
Uniper Scholven FWK Nordrhein-Westfalen Nordrhein-Westfalen Gelsenkirchen 01.01.1985 70 30. März 2023
Sappi Stockstadt Sammelschienenanlage Bayern Bayern Stockstadt 09.08.1978 27,405 18. September 2023[71][72]
Henkel Anlage 80 Nordrhein-Westfalen Nordrhein-Westfalen Düsseldorf 01.01.1979 36 31. März 2024[71][72]1
Fernwärme Ulm HKW Magirusstraße Baden-Württemberg Baden-Württemberg Ulm 05.04.1957 8,4 31. März 2024[71][72]1
EnBW Walheim 1 Baden-Württemberg Baden-Württemberg Walheim 01.01.1964 96 Juli 2014 31. März 2025
EnBW Walheim 2 Baden-Württemberg Baden-Württemberg Walheim 01.01.1967 148 Juli 2014 31. März 2025
BS Energy Heizkraftwerk Mitte 1 Niedersachsen Niedersachsen Braunschweig 18.01.1985 44,5 voraussichtlich 2024[86]
Südzucker KWK-Anlage Ochsenfurt - Steinkohleblock Bayern Bayern Ochsenfurt 08.04.1986 16,474 27. Mai 2024[73]
EnBW Heilbronn 5 Baden-Württemberg Baden-Württemberg Heilbronn 25.08.1965 125 2014 frühestens 31. März 2025[87]
enercity Hannover 1 Niedersachsen Niedersachsen Hannover 26.01.1989 136 2. März 2026[74][88]
Papierfabrik August Koehler Kraftwerk der Papierfabrik Baden-Württemberg Baden-Württemberg Oberkirch 26.05.1987 18,5 2. März 2026[74]
Nordzucker Sammelschienenanlage Niedersachsen Niedersachsen Uelzen 10.10.1991 37,331 2. März 2026[74]
Heizkraftwerk Berlin-Schöneweide HWK Berlin Berlin Berlin 04.02.1964 9,5 2. März 2026[74]
J.G. KNOPF'S SOHN GmbH & Co. KG KWK Kohlekesssel Bayern Bayern Helmbrechts 25.09.1990 3 2. März 2026[74]
enercity Hannover 2 Niedersachsen Niedersachsen Hannover 21.06.1989 136 nach Möglichkeit 2026[88]
Vattenfall Moabit A Berlin Berlin Berlin 27.02.1990 89 spätestens 2026[89]
Currenta Chempark L Nordrhein-Westfalen Nordrhein-Westfalen Krefeld-Uerdingen 01.01.1957 26 2030[83]
Reno de Medici Kraftwerk der Kartonfabrik Nordrhein-Westfalen Nordrhein-Westfalen Arnsberg 27.02.1957 18,025 2030[83]
Currenta Chempark N+K3 Nordrhein-Westfalen Nordrhein-Westfalen Krefeld-Uerdingen 01.01.1960 58,9 2030[83]
Wärme Hamburg Wedel 1 Schleswig-Holstein Schleswig-Holstein Wedel 01.01.1961 137 2025[90]
Currenta Chempark G Nordrhein-Westfalen Nordrhein-Westfalen Leverkusen 01.01.1962 103 2030[83]
Wärme Hamburg Wedel 2 Schleswig-Holstein Schleswig-Holstein Wedel 01.01.1962 116 2025[91]
Steinbeis Energie Kohlekessel K5 Schleswig-Holstein Schleswig-Holstein Glückstadt 16.02.1983 8,5
Solvay Industriekraftwerk Kessel 1 + 6 Nordrhein-Westfalen Nordrhein-Westfalen Rheinberg 01.03.1983 67,2 2030[83]
Stadtwerke Neumünster HKW Neumünster – K2 Schleswig-Holstein Schleswig-Holstein Neumünster 23.03.1984 23,65
Constellium HKW Aluminiumwerk Singen Baden-Württemberg Baden-Württemberg Singen 22.07.1985 3,68
Stadtwerke Flensburg HKW Flensburg – K9/K10, T8 Schleswig-Holstein Schleswig-Holstein Flensburg 04.10.1985 32,6
EnBW Kraftwerk Heilbronn FHT Baden-Württemberg Baden-Württemberg Heilbronn 04.02.1986 6,5
Electrabel Saarland Römerbrücke – WiA Saarland Saarland Saarbrücken 27.06.1988 41,911
Kessel 3 Bayern Bayern Schrobenhausen 11.10.1988 5,9
VW Kraftwerk Nord A Niedersachsen Niedersachsen Wolfsburg 07.08.1989 61
swb Erzeugung Bremen-Hastedt 15 Bremen Bremen Bremen 16.12.1989 119 nach Möglichkeit 2024 oder 2025[92]
Mainova West 2 + 3 Hessen Hessen Frankfurt 30.01.1990 123 möglichst 2026[93]
EVO Heizkraftwerk Hessen Hessen Offenbach 15.02.1990 54 geplant Ende 2029[94]
Gemeinschaftskraftwerk Schweinfurt Heizkraftwerk Bayern Bayern Schweinfurt 05.06.1990 10,62
Stadtwerke Flensburg HKW Flensburg – K11, T9 Schleswig-Holstein Schleswig-Holstein Flensburg 20.12.1990 32,6
1 
Kraftwerke, die zur Stilllegung angemeldet sind und in der Netzreserve können bis zum 31. März 2024 wieder am Strommarkt teilnehmen.

Ausschreibungsverfahren der Bundesnetzagentur

1. Ausschreibungsverfahren vom 1. September 2020

Das Ausschreibungsvolumen für das 1. Ausschreibungsverfahren betrug 4000 MW und war für den 1. September 2020 terminiert.

Es wurden 11 Gebote mit einer Gebotsmenge von insgesamt 4.787,676 MW bezuschlagt.[95] Der niedrigste Gebotswert, der einen Zuschlag erhalten hat, betrug 6047 €/MW, der höchste betrug 150.000 €/MW. Kraftwerke in Süddeutschland waren von der Teilnahme ausgeschlossen. Die bezuschlagten Kraftwerke durften den Strom nur noch bis zum 31. Dezember 2020 vermarkten. Ab dem 1. Januar 2021 wechselten diese Kraftwerke in die Netzreserve. In der Zwischenzeit prüften die Übertragungsnetzbetreiber die Systemrelevanz. Nach negativer Prüfung ist es nach sieben Monaten gesetzlich verboten Kohle in den Anlagen zu verbrennen. Bei positiver Prüfung kann sich die Dauer der Netzreserve verlängern. Die Betreiber erhielten aus dieser Runde eine Entschädigung von insgesamt 317 Mio. Euro. Davon erhielt RWE Generation für beide Steinkohleanlagen, mit einer Nettoleistung von insgesamt 1560 MW, 216 Mio. €.

Anfang März 2021 haben die Übertragungsnetzbetreiber drei Anträge für die Systemrelevanz angezeigt, die die Bundesnetzagentur nun bis zum 1. Juni 2021 überprüft.[76] Am 15. April 2021 wurde bekanntgegeben, dass der Antrag auf Systemrelevanz des Kraftwerk Walsum 9 abgelehnt wurde.[77] Die Bundesnetzagentur teilte am 1. Juni 2021 mit, dass die Systemrelevanz der beiden Kraftwerke Westfalen E und Heyden 4 in der Bereitstellung von Blindleistung liegt und fordert daher die Umrüstung der Generatoren in rotierende Phasenschieber, damit die Kohleverfeuerung eingestellt werden kann. Dies kann für das Kraftwerk Westfalen E „zeitnah“ erfolgen und für das Kraftwerk Heyden 4 ab Oktober 2022. Es wird daher das Kraftwerk Heyden 4 bis 30. September 2022 als systemrelevant eingestuft.[78]

Liste der bezuschlagten Anlagen
Name des Bieters Name der Anlage Bezuschlagte Menge
Steag GmbH Kraftwerk Walsum 9 370,000 MW
Pfeifer & Langen GmbH & Co. KG HKW Werk Jülich 022,860 MW
swb Erzeugung AG & Co. KG Kraftwerk Hafen Block 6 303,000 MW
Infraserv GmbH & Co. Höchst KG Kohleblock HKW 050,945 MW
RWE Generation SE Kraftwerk Westfalen 763,700 MW
RWE Generation SE Kraftwerk Ibbenbüren 794,000 MW
Vattenfall Heizkraftwerk Moorburg GmbH Heizkraftwerk Moorburg Block B 800,000 MW
Vattenfall Heizkraftwerk Moorburg GmbH Heizkraftwerk Moorburg Block A 800,000 MW
Uniper Kraftwerke GmbH Kraftwerk Heyden 875,000 MW
Südzucker AG Kraftwerk der Zuckerfabrik Brottewitz 003,571 MW
Südzucker AG Kraftwerk der Zuckerfabrik Warburg 004,600 MW

2. Ausschreibungsverfahren vom 4. Januar 2021

Das Ausschreibungsvolumen für das 2. Ausschreibungsverfahren betrug 1500 MW und war für den 4. Januar 2021 terminiert.

Es wurden 3 Gebote mit einer Gebotsmenge von insgesamt 1514 MW für Steinkohlekraftwerke und Braunkohlekleinanlagen bezuschlagt. Der niedrigste Gebotswert, der einen Zuschlag erhalten hat, betrug 0 €/MW, der höchste betrug 59.000 €/MW. Kraftwerke in Süddeutschland wurden nicht bezuschlagt. Die bezuschlagten Kraftwerke durften den Strom nur noch bis zum 8. Dezember 2021 vermarkten. Die bezuschlagten Kraftwerke werden durch die Übertragungsnetzbetreiber auf Systemrelevanz überprüft und bei Systemrelevanz der Bundesnetzagentur angezeigt. Die Bundesnetzagentur prüft auf Antrag eines Übertragungsnetzbetreibers die Systemrelevanz, sofern diese ein Kraftwerk als systemrelevant einstuft, steht dieses als Netzreserve zur Verfügung.[96]

Liste der bezuschlagten Anlagen
Name des Bieters Name der Anlage Bezuschlagte Menge
Uniper Kraftwerke GmbH Kraftwerk Wilhelmshaven 757,000 MW
Kraftwerk Mehrum GmbH Kraftwerk Mehrum 690,000 MW
Mitteldeutsche Braunkohlengesellschaft Kraftwerk Deuben 067,000 MW

3. Ausschreibungsverfahren vom 30. April 2021

Das Ausschreibungsvolumen für das 3. Ausschreibungsverfahren beträgt 2.480,826 MW und war für den 30. April 2021 terminiert.

Es wurden 11 Gebote mit einer Gebotsmenge von insgesamt 2.132,682 MW für Steinkohlekraftwerke und Braunkohlekleinanlagen bezuschlagt. Die Ausschreibung war leicht unterzeichnet. Der niedrigste Gebotswert, der einen Zuschlag erhalten hat, betrug 0 €/MW, der höchste betrug 155.000 €/MW. Die bezuschlagten Kraftwerke dürfen ab dem 31. Oktober 2022 keine Kohle mehr verfeuern. Die bezuschlagten Kraftwerke werden durch die Übertragungsnetzbetreiber auf Systemrelevanz überprüft und bei Systemrelevanz der Bundesnetzagentur angezeigt. Die Bundesnetzagentur prüft auf Antrag eines Übertragungsnetzbetreibers die Systemrelevanz, sofern diese ein Kraftwerk als systemrelevant einstuft, steht dieses als Netzreserve zur Verfügung.[71] Die Betreiber erhalten aus dieser Runde eine Entschädigung von insgesamt 219 Mio. Euro.

Liste der bezuschlagten Anlagen
Name des Bieters Name der Anlage Bezuschlagte Menge
Steag GmbH Kraftwerk Bergkamen 717,000 MW
Steag GmbH Modellkraftwerk Völklingen 179,000 MW
Steag GmbH Heizkraftwerk Völklingen 211,000 MW
Venator Germany GmbH Heizkraftwerk Venator Germany – Block 1 019,377 MW
Henkel AG & Co. KGaA Anlage 80 – Kohleblock 036,000 MW
Sappi Stockstadt GmbH Gesamt–Sammelschienenkraftwerk – Konventionelles HKW 027,405 MW
Fernwärme Ulm GmbH Heizkraftwerk Magirusstraße – Kohleblock 008,400 MW
Onyx Kraftwerk Farge GmbH & Co. KGaA Onyx Steinkohlekraftwerk Farge 350,000 MW
Smurfit Kappa Zülpich Papier GmbH K06 014,383 MW
Evonik Operations GmbH Marl I 225,117 MW
Uniper Kraftwerke GmbH Kraftwerk Scholven Block C 345,000 MW

4. Ausschreibungsverfahren vom 1. Oktober 2021

Das Ausschreibungsvolumen für das 4. Ausschreibungsverfahren betrug 433,016 MW und war für den 1. Oktober 2021 terminiert.

Es wurden 3 Gebote mit einer Gebotsmenge von insgesamt 532,514 MW für Steinkohlekraftwerke und Braunkohlekleinanlagen bezuschlagt. Die Ausschreibung war überzeichnet. Der niedrigste Gebotswert, der einen Zuschlag erhalten hat, betrug 75.000 €/MW, der höchste betrug 116.000 €/MW. Die bezuschlagten Kraftwerke dürfen ab dem 22. Mai 2023 keine Kohle mehr verfeuern. Die bezuschlagten Kraftwerke werden durch die Übertragungsnetzbetreiber auf Systemrelevanz überprüft und bei Systemrelevanz der Bundesnetzagentur angezeigt. Die Bundesnetzagentur prüft auf Antrag eines Übertragungsnetzbetreibers die Systemrelevanz, sofern diese ein Kraftwerk als systemrelevant einstuft, steht dieses als Netzreserve zur Verfügung. Es wurden erstmals nicht alle Gebote zum Zuschlagsverfahren zugelassen.[69]

Liste der bezuschlagten Anlagen
Name des Bieters Name der Anlage Bezuschlagte Menge
Pfeifer & Langen HKW Euskirchen 014,164 MW
Pfeifer & Langen HKW Könnern - Block 1 008,350 MW
Uniper Staudinger Block 5 510,000 MW

5. Ausschreibungsverfahren vom 1. März 2022

Das Ausschreibungsvolumen für das 5. Ausschreibungsverfahren betrug 1.222,886 MW und war für den 1. März 2022 terminiert.

Es wurden 6 Gebote mit einer Gebotsmenge von insgesamt 1.015,604 MW für Steinkohlekraftwerke und Braunkohlekleinanlagen bezuschlagt. Die Ausschreibung war leicht unterzeichnet, daher kam erstmals die gesetzliche Reduzierung zur Anwendung. Der niedrigste Gebotswert, der einen Zuschlag erhalten hat, betrug 0 €/MW, der höchste betrug 107.000 €/MW. Die bezuschlagten Kraftwerke dürfen ab dem 27. Mai 2024 keine Kohle mehr verfeuern, die von der gesetzlichen Reduzierung betroffene Anlage ab November 2024. Die bezuschlagten Kraftwerke werden durch die Übertragungsnetzbetreiber auf Systemrelevanz überprüft und bei Systemrelevanz der Bundesnetzagentur angezeigt. Die Bundesnetzagentur prüft auf Antrag eines Übertragungsnetzbetreibers die Systemrelevanz, sofern diese ein Kraftwerk als systemrelevant einstuft, steht dieses als Netzreserve zur Verfügung. Es wurde 1 Gebot wegen einer verfristeten Abgabe vom Verfahren ausgeschlossen.[73]

Liste der bezuschlagten Anlagen
Name des Bieters Name der Anlage Bezuschlagte Menge
Pfeifer & Langen HKW Könnern – Block 2 019,670 MW
Grosskraftwerk Mannheim DSA 6,7,8 – Block 8 435,000 MW
EnBW Rheinhafen 7 517,000 MW
Koehler Greiz Braunkohlestaub-HKW Greiz 001,488 MW
Südzucker KWK-Anlage Ochsenfurt - Steinkohleblock 016,474 MW
Basell Polyoefine Kraftwerk Wesseling – Block 2 025,972 MW
Liste der von gesetzlicher Reduzierung betroffenen Anlagen
Name des Bieters Name der Anlage MWel (netto)
Uniper Scholven B 345,000 MW

6. Ausschreibungsverfahren vom 1. August 2022

Das Ausschreibungsvolumen für das 6. Ausschreibungsverfahren betrug 698,886 MW und war für den 1. August 2022 terminiert.

Es wurden 1 Gebot mit einer Gebotsmenge von insgesamt 472 MW für Steinkohlekraftwerke und Braunkohlekleinanlagen bezuschlagt. Die Ausschreibung war unterzeichnet, daher kam die gesetzliche Reduzierung zur Anwendung. Der niedrigste und zugleich höchste Gebotswert, der einen Zuschlag erhalten hat, betrug 98.000 €/MW. Das bezuschlagte Kraftwerk darf ab dem 21. Februar 2025 keine Kohle mehr verfeuern, die von der gesetzlichen Reduzierung betroffene Anlage ab April 2025. Das bezuschlagte Kraftwerk wird durch die Übertragungsnetzbetreiber auf Systemrelevanz überprüft und bei Systemrelevanz der Bundesnetzagentur angezeigt. Die Bundesnetzagentur prüft auf Antrag eines Übertragungsnetzbetreibers die Systemrelevanz, sofern diese ein Kraftwerk als systemrelevant einstuft, steht dieses als Netzreserve zur Verfügung. Es wurde 1 Gebot wegen formellen Gründen vom Verfahren ausgeschlossen.[80]

Liste der bezuschlagten Anlagen
Name des Bieters Name der Anlage Bezuschlagte Menge
Onyx Zolling 5 472,000 MW
Liste der von gesetzlicher Reduzierung betroffenen Anlagen
Name des Bieters Name der Anlage MWel (netto)
VW Kraftwerk West 277,000 MW

7. Ausschreibungsverfahren vom 1. Juni 2023

Das Ausschreibungsvolumen für das 7. wie auch letzte Ausschreibungsverfahren betrug 541,982 MW und war für den 1. Juni 2023 terminiert.

Es wurden 6 Gebote mit einer Gebotsmenge von insgesamt 279,631 MW für Steinkohlekraftwerke und Braunkohlekleinanlagen bezuschlagt. Die Ausschreibung war unterzeichnet, daher kam die gesetzliche Reduzierung zur Anwendung. Der niedrigste Gebotswert, der einen Zuschlag erhalten hat, betrug 45.000 €/MW, der höchste betrug 85.200 €/MW. Die bezuschlagten Kraftwerke dürfen ab dem 2. März 2026 keine Kohle mehr verfeuern, die von der gesetzlichen Reduzierung betroffene Anlage ab April 2026. Die bezuschlagten Kraftwerke werden durch die Übertragungsnetzbetreiber auf Systemrelevanz überprüft und bei Systemrelevanz der Bundesnetzagentur angezeigt. Die Bundesnetzagentur prüft auf Antrag eines Übertragungsnetzbetreibers die Systemrelevanz, sofern diese ein Kraftwerk als systemrelevant einstuft, steht dieses als Netzreserve zur Verfügung.[74]

Liste der bezuschlagten Anlagen
Name des Bieters Name der Anlage Bezuschlagte Menge
enercity Hannover 1 136,000 MW
Papierfabrik August Koehler Kraftwerk der Papierfabrik Oberkirch 018,500 MW
Nordzucker Sammelschienenanlage Uelzen 037,331 MW
Rheinenergie AG Merkenich 6 075,300 MW
Heizkraftwerk Berlin-Schöneweide HWK Schöneweide 009,500 MW
J.G. KNOPF'S SOHN GmbH & Co. KG KWK Kohlekesssel Helmbrechts 003,000 MW
Liste der von gesetzlicher Reduzierung betroffenen Anlagen
Name des Bieters Name der Anlage MWel (netto)
EnBW Kraftwerk Heilbronn 7 777,520 MW

Praxis

Der Senat des Landes Berlin beschloss im Oktober 2017, bis 2030 aus der Verstromung von Kohle auszusteigen.[97] Im Juli 2018 beschlossen auch die Stadtwerke Cottbus aus der Braunkohleverstromung auszusteigen und ein neues Gaskraftwerk zu bauen, das spätestens 2022 in Betrieb genommen werden soll.[98]

Im Sommer 2019 kam es in Deutschland infolge gestiegener Zertifikatskosten im europäischen Emissionshandel und zugleich niedriger Gaspreise zu einem verstärkten Umstieg von Kohle auf Erdgas, bei dem Kohlekraftwerke mit gewisser Vehemenz aus dem Markt gedrängt wurden. Die Stromerzeugung aus Gaskraftwerken stieg infolgedessen um ca. 50 %, während die Stromerzeugung aus Steinkohlekraftwerken um etwa 50 % fiel. Gleichzeitig ging die Produktion von Braunkohlekraftwerken um mehr als ein Drittel zurück. Parallel zu dieser wirtschaftlich bedingten Verschiebung der Produktionsreihenfolge verschiedener Kraftwerksarten verringerten sich die Stromexporte ins Ausland. Darüber hinaus führte die gestiegene Produktion erneuerbarer Energien ebenfalls zu einem Rückgang der Kohleverstromung.[99] Generell wird davon ausgegangen, dass es ab ca. 35 Euro Zertifikatskosten pro Tonne Kohlendioxid zu einer Verschiebung in der Merit-Order in Richtung Gaskraftwerke kommt. Bei einem Preisniveau von ca. 45 bis 55 Euro/Tonne könnten Gaskraftwerke sowohl Stein- als auch Braunkohlekraftwerke aus dem Strommix verdrängen.[100] Auch ein Abbau klimaschädlicher Subventionen könnte dazu beitragen, die Kohlekraftwerke schnell unwirtschaftlich zu machen.[101][102]

EnBW gab im März 2023 bekannt, die Kohlenutzung bis 2028 beenden zu wollen.[103]

Einzelnachweise

  1. Staffan Jacobsson, Volkmar Lauber, The politics and policy of energy system transformation—explaining the German diffusion of renewable energy technology. In: Energy Policy. Band 34, 2006, S. 256–276, S. 267f, doi:10.1016/j.enpol.2004.08.029
  2. Hans-Martin Henning, Andreas Palzer: A comprehensive model for the German electricity and heat sector in a future energy system with a dominant contribution from renewable energy technologies—Part I: Methodology. In: Renewable and Sustainable Energy Reviews. Band 30, 2014, S. 1003–1018, S. 1004, doi:10.1016/j.rser.2013.09.012
  3. Johan Rockström et al.: A roadmap for rapid decarbonization. In: Science. Band 355, Nr. 6331, 2017, S. 1269–1271, doi:10.1126/science.aah3443.
  4. Der große Ausstieg 16. Januar 2020
  5. Plötzlich fehlt dem Kohlekompromiss ein entscheidender Eckpunkt, 25. Mai 2020
  6. Scharfe Kritik am Kohlekompromiss „Klimapolitischer Unsinn“ 21. Januar 2020
  7. Bund-Länder-Einigung: Fahrplan für Kohleausstieg steht. In: Bundesregierung. Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, 16. Januar 2020, abgerufen am 1. Mai 2020.
  8. a b c d Bis spätestens 2038: Bundestag beschließt Kohleausstieg. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung online. 3. Juli 2020, abgerufen am 26. Januar 2021.
  9. Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze (Kohleausstiegsgesetz) vom 8. August 2020
  10. Fragen und Antworten zum Kohleausstieg in Deutschland. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, abgerufen am 7. Januar 2024.
  11. Christian Geinitz: Kohleausstieg: Hart an einer Blamage vorbei. In: faz.net. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 16. Januar 2020, abgerufen am 1. Mai 2020.
  12. Entwurf eines Gesetzes zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze (Kohleausstiegsgesetz). In: Bundesrat. Bundesrat – Referat P 4 – Presse und Kommunikation, 31. Januar 2020, abgerufen am 1. Mai 2020.
  13. Gesetzesentwurf: Kabinett beschließt Kohleausstieg bis 2038. In: faz.net. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 21. Januar 2020, abgerufen am 1. Mai 2020.
  14. "Kompromiss aufgekündigt": Experten gehen gegen Kohle-Fahrplan vor. In: n-tv.de. ntv Nachrichtenfernsehen, 17. Januar 2020, abgerufen am 1. Mai 2020.
  15. Alexandra Endres: Kohleausstieg: "Dieser Ausstieg ist ein klarer Betrug am Steuerzahler". In: zeit.de. 29. Januar 2020, abgerufen am 1. Mai 2020.
  16. Malte Kreutzfeldt: Co-Vorsitzende der Kohlekommission: „Großkonflikt ist wieder offen“. In: taz.de. taz Verlags u. Vertriebs GmbH, 17. Januar 2020, abgerufen am 1. Mai 2020.
  17. Doch kein Kabinettsbeschluss am 15. Januar: Kohleausstiegsgesetz verzögert sich weiter. In: rbb24. Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb), 16. Januar 2020, abgerufen am 1. Mai 2020.
  18. BMUV: Klimaabkommen von Paris. Abgerufen am 22. Oktober 2023.
  19. Brigitte Knopf, Jiang Kejun: Germany and China take the lead. In: Science. Band 358, Nr. 6363, 2017, S. 569, doi:10.1126/science.aar2525.
  20. Agora Energiewende (Hrsg.): Kohleausstieg, Stromimporte und -exporte sowie Versorgungssicherheit. Berlin 10. November 2017 (agora-energiewende.de [PDF]).
  21. 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts: 1 BvR 2656/18 -, Rn. 1-270. In: bundesverfassungsgericht.de. 24. März 2021, abgerufen am 22. Oktober 2023.
  22. Kohleausstieg: Versorgungssicherheit laut Studie nicht gefährdet. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung. 11. November 2017. Abgerufen am 11. November 2017.
  23. Agora Energiewende: Elf Eckpunkte für einen Kohlekonsens. Konzept zur schrittweisen Dekarbonisierung des deutschen Stromsektors (Memento vom 9. Februar 2016 im Internet Archive) (PDF, 2015)
  24. Volker Quaschning: Sektorkopplung durch die Energiewende. Hochschule für Technik und Wirtschaft HTW Berlin (PDF, 2016)
  25. Heidi Ursula Heinrichs et al.: Integrated assessment of a phase-out of coal-fired power plants in Germany. In: Energy. Band 126, 2017, S. 285–305, doi:10.1016/j.energy.2017.03.017.
  26. Kohleausstieg jetzt einleiten. Sachverständigenrat für Umweltfragen. Abgerufen am 3. Oktober 2017.
  27. German coal phase-out could be in vain without CO2-pricing. Internetseite des PIK. Abgerufen am 7. Juni 2019.
  28. Fabian Huneke: Kohleausstieg in der Lausitz bei linearer Emissionsminderung. Kurzstudie. Energy Brainpool, Berlin März 2023 (bund-sachsen.de [PDF]).
  29. Stefan Schultz: Studie zum Kohleausstieg: Strompreise könnten bis 2022 um mehr als 60 Prozent steigen. In: Spiegel Online. Der Spiegel, 11. Oktober 2019, abgerufen am 1. Mai 2020.
  30. Max Gierkink, Dominic Lencz, Fabian Arnold: Auswirkungen einer Beendigung der Kohleverstromung bis 2038auf den Strommarkt, CO2-Emissionen und ausgewählte Industrien: Eine Analyse des Abschlussberichtsder WSB-Kommission. (PDF) In: ewi.uni-koeln.de. Energiewirtschaftliches Institut an der Universität zu Köln, August 2019, abgerufen am 1. Mai 2020.
  31. Elke Örtl: Klimaschutz und Kohleausstieg: Politische Strategien und Maßnahmen bis 2030 und darüber hinaus. Umweltbundesamt, 9. Juli 2019 (umweltbundesamt.de [abgerufen am 22. Oktober 2023]).
  32. Pao-Yu Oei, Casimir Lorenz, Sophie Schmalz, Hanna Brauers, Philipp Herpich, Christian von Hirschhausen, Claudia Kemfert, Barbara Dröschel, Jan Hildebrand, Juri Horst, Uwe Klann, Patrick Matschoss, Michael Porzig, Irina Rau, Bernhard Wern, Hans-Ulrich Brautzsch, Gerhard Heimpold, Katja Heinisch, Oliver Holtemöller, Christoph Schult, Hauke Hermann, Dirk Heyen, Katja Schumacher, Cornelia Ziehm: Klimaschutz und Kohleausstieg: Politische Strategien und Maßnahmen bis 2030 und darüber hinaus. In: Umweltbundesamt (Hrsg.): Climate Change. Nr. 27/2019, Juli 2019, S. 39.
  33. Weniger Kohlemeiler könnten Stromversorgung sicherer machen. In: Spiegel Online. 15. November 2017. Abgerufen am 15. November 2017.
  34. Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft: Verfügbarkeit ausländischer Kraftwerkskapazitäten für die Versorgung in Deutschland, Mai 2018 (Memento vom 23. August 2018 im Internet Archive)
  35. Keine Versorgungssicherheit: Europa kann die deutsche Stromversorgung nicht retten Bericht in der Tageszeitung Die Welt am 22. August 2018, abgerufen am 22. August 2018.
  36. genauer gesagt (Stand 2013): Vattenfall Europe Generation AG (Cottbus) stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrates; Vattenfall Europe Mining (Cottbus) stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrates; Vattenfall (Berlin) als Mitglied des Aufsichtsrates und Mitglied des Präsidiums (vattenfall.de)
  37. Die Welt, Braunkohle-Lobby schrieb am Koalitionsvertrag mit, 13. Dezember 2013.
  38. Lausitzer Rundschau, Greenpeace löst Skandalisierungswelle aus, 13. April 2013.
  39. Berliner Kurier vom 22. Juni 2014: Dubiose Spendenförderung des SPD-Politikers Ulrich Freese – Die Spur der Kohle
  40. Braunkohlegegner organisieren Menschenkette, Die Welt vom 22. August 2014.
  41. Kohle-Streit: Tausende demonstrieren für und gegen Braunkohle. In: zeit.de. 25. April 2015, abgerufen am 1. Mai 2020.
  42. Michael Bauchmüller: Kohleausstieg: Ärger an der Tagebaukante. In: SZ.de. Süddeutsche Zeitung, 11. Juni 2015, abgerufen am 1. Mai 2020.
  43. Gabriel will Klimaabgabe für Kohlekraftwerke überarbeiten. In: FAZ.NET. 24. April 2015, ISSN 0174-4909 (faz.net [abgerufen am 21. Oktober 2023]).
  44. Gesetz zur Weiterentwicklung des Strommarktes (Strommarktgesetz) vom 26. Juli 2016
  45. Klimaschutz: Koalition beschließt Abschaltung von Kohlekraftwerken. In: FAZ.NET. 2. Juli 2015, ISSN 0174-4909 (faz.net [abgerufen am 21. Oktober 2023]).
  46. Ver.di, Gutachten: Sozialverträgliche Ausgestaltung eines Kohlekonsens (PDF; 2,0 MB) September 2016.
  47. Rheinische Post, Verdi fordert Milliarden für Kraftwerker, 16. September 2016.
  48. FAHRPLAN KOHLEAUSSTIEG Die grüne Roadmap für den Umstieg in eine lebensfreundliche Stromversorgung. (PDF) Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion, August 2016, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 5. März 2017; abgerufen am 4. März 2017.
  49. Petra Pinzler: Sondierungsgespräche: Selbst FDP-Wähler wollen Kohleausstieg. In: zeit.de. 15. November 2017, abgerufen am 15. November 2017.
  50. Zivilgesellschaft: Mehrheit der Deutschen gegen Rodung des Hambacher Forsts. In: zeit.de. 19. September 2018, abgerufen am 19. September 2018.
  51. Bundesbürger gegen Rodung . In: Klimareporter. 20. September 2018. Abgerufen am 20. September 2018.
  52. Volltext (PDF, 1 MB)
  53. FAZ.net vom 24. Mai 2020: Neuer Streit um den deutschen Kohleausstieg
  54. Stefan Schultz,: Energiewende: 100 Dinge, die schieflaufen. In: DER SPIEGEL. 2. April 2021, abgerufen am 2. April 2021.
  55. Kristian Frigelj: Kraft windet sich im Landtag wegen Kohle-Ausstieg. In: welt.de. 9. April 2014, abgerufen am 9. April 2014.
  56. Kohleausstieg bis 2038 ist beschlossen, Tagesschau, 3. Juli 2020.
  57. Rechtssicherheit für alle Beteiligten: Öffentlich-rechtlicher Vertrag zum Kohleausstieg in Deutschland unterzeichnet. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, 10. Februar 2021, abgerufen am 16. Februar 2021.
  58. BT-Drs. 19/25494 Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung in Deutschland
  59. Vertrag zum Braunkohleausstieg mit Koalitionsmehrheit zugestimmt. In: Bundestag (Website). 13. Januar 2021, abgerufen am 16. Februar 2021.
  60. RWE unterzeichnet öffentlich-rechtlichen Vertrag zum Braunkohleausstieg mit Bundesregierung. RWE, 10. Januar 2021, abgerufen am 16. Februar 2021.
  61. RWE geht mit Verständigung zum Kohleausstieg bis an die Grenzen des Machbaren. RWE, 16. Januar 2020, abgerufen am 16. Februar 2021.
  62. LEAG passt Revierplanung an gesetzlichen Ausstiegspfad an. LEAG, 13. Januar 2021, abgerufen am 16. Februar 2021.
  63. EnBW unterzeichnet Vertrag zum Braunkohleausstieg. EnBW, 10. Januar 2021, abgerufen am 16. Februar 2021.
  64. Verena Kern: Vom Wollen zum Machen. In: Klimareporter. 3. Juli 2021, abgerufen am 7. Juli 2021.
  65. Stärkung von Versorgungssicherheit und Klimaschutz – Klarheit für die Menschen im Rheinischen Revier. (PDF) Politische Verständigung zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen und der RWE AG zum vorgezogenen Kohleausstieg 2030 im Rheinischen Revier. Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, 4. Oktober 2022, abgerufen am 11. Oktober 2022.
  66. Rheinisches Revier: Bundestag billigt schnelleren Kohleausstieg. In: zeit.de. 2. Dezember 2022, abgerufen am 13. Dezember 2022.
  67. a b c d e f g h i j k Pressemitteilung: Ergebnisse der ersten Ausschreibung zur Reduzierung der Kohleverstromung. (PDF) Bundesnetzagentur, 2. Dezember 2020, abgerufen am 2. Dezember 2020.
  68. a b Öffentliche Bekanntmachung der Zuschläge vom 1. April 2021. Bundesnetzagentur, 1. April 2021, abgerufen am 2. April 2021.
  69. a b c Ergebnisse der vierten Ausschreibung zum Kohleausstieg. Bundesnetzagentur, 15. Dezember 2021, abgerufen am 15. Dezember 2021.
  70. a b Letzte Schicht für Braunkohlekraftwerk in Chemnitz-Nord. mdr.de, 18. Januar 2024, abgerufen am 30. Januar 2024.
  71. a b c d e f g h i j k l Ergebnisse der dritten Ausschreibung zum Kohleausstieg. Bundesnetzagentur, 14. Juli 2021, abgerufen am 16. Juli 2021.
  72. a b c d e f g h i j k Bundesnetzagentur - Gebotstermin 30. April 2021. Abgerufen am 15. Juli 2021.
  73. a b c d e f g h Ergebnisse der fünften Ausschreibung zum Kohleausstieg. Bundesnetzagentur, 20. Mai 2022, abgerufen am 26. Mai 2022.
  74. a b c d e f g h Ergebnisse der letzten Ausschreibung zum Kohleausstieg. Bundesnetzagentur, 25. August 2023, abgerufen am 25. August 2023.
  75. Öffentliche Bekanntmachung der Altersreihung vom 1. Juli 2021. Bundesnetzagentur, 1. Juli 2021, abgerufen am 20. Juli 2021.
  76. a b c Bundesnetzagentur prüft Anträge zu systemrelevanten Anlagen der ersten Ausschreibung zum Kohleausstieg. Bundesnetzagentur, 4. März 2021, abgerufen am 18. März 2021.
  77. a b Kraftwerk Walsum 9 ist nicht systemrelevant. Bundesnetzagentur, 15. April 2021, abgerufen am 18. April 2021.
  78. a b Bundesnetzagentur gibt grünes Licht für Umbau stillzulegender Steinkohlekraftwerke zur Netzsicherheit. Bundesnetzagentur, 1. Juni 2021, abgerufen am 6. Juni 2021.
  79. a b c d e Meiler im Saarland am Netz. Das Comeback der Steinkohle. In: tagesschau.de. 28. Oktober 2022, abgerufen am 3. November 2022.
  80. a b c Ergebnisse der sechsten Ausschreibung zum Kohleausstieg. Bundesnetzagentur, 14. Oktober 2022, abgerufen am 15. Oktober 2022.
  81. SWR Aktuell: Großkraftwerk Mannheim darf Block 7 nicht stilllegen. 7. September 2020, ehemals im Original (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 25. März 2021.@1@2Vorlage:Toter Link/www.swr.de (Seite nicht mehr abrufbar. Suche in Webarchiven)
  82. Der Kohleausstieg Berlins bis 2030 ist machbar. 20. Januar 2022, abgerufen am 24. Dezember 2022.
  83. a b c d e f g h Wie geht es weiter mit der Kohle in NRW? | GRÜNE NRW. Abgerufen am 4. März 2023.
  84. deutschlandfunk.de: Klimaschutz - Fernwärme für Hamburg. Abgerufen am 15. Februar 2024.
  85. Öffentliche Bekanntmachung der Altersreihung vom 1. Juli 2021. Bundesnetzagentur, 1. Juli 2021, abgerufen am 20. Juli 2021.
  86. Biomasse-Heizkraftwerk geht für BS|ENERGY an den Start. Abgerufen am 15. Februar 2024.
  87. Genehmigungsbescheid der Bundesnetzagentur gemäß § 13b Abs. 5 EnWG zur Systemrelevanzausweisung der Kraftwerksblöcke Heilbronn 5 (BNA0432) und Heilbronn 6 (BNA043). (PDF-Datei, 69,4 KB) Bundesnetzagentur, 13. Januar 2023, abgerufen am 12. April 2023.
  88. a b Drucksache Nr. 1326/2021 N1: Vereinbarung für eine Wärmewende in Hannover. Vereinbarung der Landeshauptstadt Hannover mit dem Bürger*innenbegehren „hannover erneuerbar“ und enercity. Abgerufen am 12. Dezember 2021.
  89. Neue Energie für Berlin: Wie ein 120 Jahre altes Kohlekraftwerk sauber wird. 9. Juli 2020, abgerufen am 7. Januar 2022.
  90. Energiepark Hafen Zielgerichtet für Hamburgs Wärmezukunft. In: hamburger energiewerke. Abgerufen am 15. Februar 2024.
  91. Energiepark Hafen Zielgerichtet für Hamburgs Wärmezukunft. In: Hamburger Energiewerke. Abgerufen am 15. Februar 2024.
  92. Florian Schwiegershausen: Nicht nur Habeck will es so: Kohlestrom in Bremen über 2023 hinaus. 20. Juni 2022, abgerufen am 15. Februar 2024.
  93. Kohleausstieg am HKW West. Abgerufen am 15. Februar 2024.
  94. Heizkraftwerk ab 2029 ohne Kohle. 10. September 2020, abgerufen am 15. Februar 2024.
  95. Ausschreibung nach dem KVBG / Gebotstermin 1. September 2020. Bundesnetzagentur, 1. Dezember 2020, abgerufen am 1. Dezember 2020.
  96. Ergebnisse der zweiten Ausschreibung zum Kohleausstieg. Bundesnetzagentur, 1. April 2021, abgerufen am 2. April 2021.
  97. Berlin beschließt Ausstieg aus der Kohle bis 2030. iwr.de, 20. Oktober 2017, abgerufen am 23. Oktober 2017.
  98. Lausitz: Ohne Kohle in Cottbus. In: zeit.de. 21. Juli 2018, abgerufen am 21. Juli 2018.
  99. Sonnen-, Wind- und Gasenergie verdrängen zunehmend Kohlestrom vom Markt. Spiegel Online, 28. August 2019; abgerufen am 29. August 2019.
  100. Hoher CO2-Preis beginnt zu wirken. In: Klimareporter. 11. Januar 2018. Abgerufen am 29. August 2019.
  101. Umweltschädliche Subventionen. In: Umweltbundesamt. 3. Dezember 2021, abgerufen am 7. Januar 2024.
  102. Matthias Willenbacher: Essbare Löffel, der eigene Fußabdruck und die Subventionspleite bei der Kohle. In: Klimareporter. 3. November 2019, abgerufen am 3. November 2019.
  103. Energiewende: EnBW rechnet mit Wachstum und Kohleausstieg bis 2028. In: Wirtschaftswoche. 27. März 2023, abgerufen am 27. März 2023.