Organe und Gremien

Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat wählt die hauptamtlichen Präsidiumsmitglieder und beschließt den Struktur- und Entwicklungsplan sowie die Planung der baulichen Entwicklung. Die Amtszeit des Gründungsaufsichtsrats endete per Gesetz mit Ablauf des 30. September 2011, seit dem 1. Oktober 2011 sind die Mitglieder des Aufsichtsrats für die Dauer von jeweils vier Jahren im Amt.

Präsidium
Der kollegiale Vorstand leitet das KIT. Er führt die Bezeichnung „Präsidium“. Neben dem Präsidenten gehören dem Präsidium fünf hauptamtliche Präsidiumsmitglieder an.

Bereichsleitung
Die Bereiche des KIT sind disziplinär geordnet und bündeln Forschung, Lehre und Innovation der ihnen zugeordneten Institute, KIT-Fakultäten und Helmholtz-Programme. Jeder Bereich untersteht einer Bereichsleitung, die von einem Bereichsrat unterstützt wird.

KIT-Senat
Der KIT-Senat entscheidet gemäß KIT-Gesetz in maßgeblichen Angelegenheiten von Forschung, Lehre, Studium und Weiterbildung.

Konvent
Der Konvent vertritt die Interessen aller wissenschaftlichen, wissenschaftlich-technischen und akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KIT.

Bevollmächtigte / Beauftragte
Die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und interner Regelungen hat einee erhebliche Bedeutung. Am KIT gewährleisten zahlreiche Beauftragte die konsequente Beachtung von Vorschriften in unterschiedlichen Aufgabenfeldern.

Personalvertretungen
Die Interessen der Beschäftigten am KIT nehmen Personalrat, Jugend- und Auszubildendenvertretung sowie Schwerbehindertenvertretung wahr.